Freiwillige Beiträge in die Rentenkasse in den Zeiten indem man kein Einkommen hat

  • Muss ein paar Formulare ausfüllen und habe bei einer Frage ein Problem.


    Es gibt 2 Antworten die sich für mich gleich anhören


    Was ist der Unterschied ?




    geringfügig entlohnte Beschäftigung mit Verzicht auf die Versicherungsfreiheit




    geringfügig entlohnte Beschäftigung ohne Befreiung von der Versicherungspflicht

  • Super erklärt


    warum kann man das so nicht in die Formulare schreiben ?


    Danke

    Das wäre zu einfach, sitze gerade vor meiner heute angekommenen Rentenauskunft, bisher 2 Doppelseiten mit übersichtlicher Tabelle, jetzt 12 unübersichtliche Doppelseiten :( Ok ein paar mehr Informationen sind dabei, diese haben sich aber zur letzten größeren Mitteilung nicht geändert.

  • Der 2-Seiter ist die jährliche Renteninformation.

    Jetzt hast Du die ausführliche Rentenauskunft erhalten. Das ist etwas anderes.

    Diese Verwechselung der beiden unterschiedlichen Informationen (Auskünfte?) seitens der DRV ist ein Dauerthema - viele bemerken das nicht. Zwar könnte die DRV dem entgegenwirken, indem sie eingangs auf die jeweils andere Information bzw. Auskunft hinweist. Aber auch das würde überlesen werden.


    Ich schreibe aus der Erinnerung, denn nach Bewilligung meines Rentenantrages und der dort enthaltenen vollständigen, lückenlosen Auflistung aller rentenrechtlichen Zeiten und Beitragszahlungen habe ich mich von den jeweiligen Informationen und Auskünften via Papierschnipsler und Blaue Tonne entlastet.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Der 2-Seiter ist die jährliche Renteninformation.

    Jetzt hast Du die ausführliche Rentenauskunft erhalten. Das ist etwas anderes.

    Das habe ich auch mitbekommen, es ging um die Übersicht, diese ist bei der Rentenauskunft schwierig. Auf 12 Text-Doppelseiten wo irgendwo mitten im Text die wichtigen Zahlen auftauchen, besteht das Problem die Übersicht zu behalten.

  • Das habe ich auch mitbekommen, es ging um die Übersicht, diese ist bei der Rentenauskunft schwierig. Auf 12 Text-Doppelseiten wo irgendwo mitten im Text die wichtigen Zahlen auftauchen, besteht das Problem die Übersicht zu behalten.

    Dafür ist die Unterteilung in die einzelnen Unterpunkte gedacht. Und am Ende der Unterpunkte sind die wichtigen Daten.


    Das Blöde ist nur, dass die Rentenhöhe zum Zeitpunkt X bei der Rentenart Y nicht in der Auskunft steht. Das müsste man gesondert anfordern. (Machen aber nur wenige.)

  • Bekommt man die ausführliche Rentenauskunft automatisch? Ich meine die kurze Renteninfo gibt es erstmals nach 5 Jahren Beitragszeit und dann jährlich.

  • Bekommt man die ausführliche Rentenauskunft automatisch? Ich meine die kurze Renteninfo gibt es erstmals nach 5 Jahren Beitragszeit und dann jährlich.

    Die Renteninformation bekomme ich ohne Anfrage automatisch, bei meiner Frau hatte es erst nach Aufforderung geklappt, warum weiß ich nicht, wir sind etwa gleich Alt und zahlen beide um die 40 Jahre ein.

  • Die Renteninformation kommt (in der Theorie), wenn man mindestens 27 Jahre alt ist und die allgemeine Wartezeit (60 Kalendermonate) erfüllt hat.


    Ab 55 wird die R-Information alle 3 Jahre durch die R-Auskunft ersetzt.


    Läuft gerade ein Verfahren (Kontenklärung), dann "klemmen" Information bzw. Auskunft.