Miete oder Eigentum im Alter

  • Bei der Miete einer Wohnung von privat ist immer zu bedenken, dass eine Eigenbedarfskündigung im Raum stehen kann.

    Ist die Frage, ob man im Alter Lust darauf hat, während eines beschränkten Zeitraums gezwungen zu sein müssen, sich eine neue Bleibe zu suchen.

  • Es ist eine nicht einfache Entscheidung.

    Das dürfte die finanzielle Ruhestandsplanung selten sein (es sei denn, man war lange Politiker, hoher Beamter etc.). Das gilt insbesondere dann, wenn ansonsten keine lebenslange Renten fließen (wie ich aus einem anderen Beitrag von Dir herausinterpretiere (?) - "bin nicht rentenversicherungspflichtig" ...) Vielleicht hast Du aber ja freiwillige Beiträge in die GRV bezahlt oder warst (verkammerter Beruf) in einem berufsständigen Versorgungswerk ... ?

    Wahrscheinlich ereilt einen beim Kauf einer ETW später mal die Kaufreue.

    Eventuell kann einen später auch die "Mietreue" ereilen ... Kommt immer auf den Einzelfall an.

    Vor allem weil die Kaufpreise schon etwas abgehoben sind (Raum Düsseldorf/Viersen).

    Das ist immer relativ. Hier würde wohl eine nette und halbwegs geräumige Wohnung (für zwei Personen, die zuvor in einem größeren Haus gewohnt haben und zumindest etwas Ellenbogenfreiheit gewohnt sind) in guter Lage bei einer Million erst losgehen ...

    Klar haben wir noch Geld zum Leben übrig

    Das wäre - für mich jedenfalls - ein äußerst wichtiger Punkt (insbesondere wenn man sein Leben im Alter noch etwas genießen will - da ist freies Kapital sprich Liquidität wichtig). Insoweit spielt eben die (finanzielle) Gesamtsituation die entscheidende Rolle (s. hierzu auch schon meinen Beitrag 12 Punkt 1.).


    Auch hast Du an anderer Stelle geschrieben, daß Du schon drei vermietete Wohnungen (?!) hast. Allein schon aus Gründen der Diversifikation würde ich da wohl eher an andere "Anlageklassen" zur Ergänzung denken (Liquidität, Aktien, Gold, Sofortrente usw.), als an ausgerechnet weitere Wohnungen ... Wie auch immer. Ohne Angaben zu dem Gesamtvermögen und dem monatlichen Zufluss sowie Bedarf muß so was immer "Stochern im Nebel" bleiben.


    Aus meiner persönlichen Sicht (mit der ich leider nicht allein bin) befindet sich der Euro (schon länger) definitiv auf dem Weg zu einer Schwachwährung (um nicht zu sagen Schwundwährung), da die ECB mit Rücksicht auf die Konstruktionsmängel der EWU und die hochverschuldeten Euro-Länder keine adäquat-stringente Geldpolitik (u. a. Zinserhöhungen, Einstellen und Rückführung der Anleihekäufe) zur Inflationsbekämpfung machen kann (Stichwort: Systemstabilität hat Vorrang vor Kaufkraft- bzw. Geldwertstabilität). Daher würde ich bei der Asset-Allocation ein deutliches Übergewicht Richtung Sach- und Substanzwerten präferieren (iGz reinen nominalen Geldwerten). Jedenfalls wenn ich es mir erlauben und leisten kann. Würde in Deinem Fall (bei ja schon vorhandenen Immobilien !) wohl bedeuten eine relevante Position in Aktien aufzubauen (sei es via Einzelwerten und/oder pflegeleichteren ETFs). Ist genug Vermögen da, kann man ja auch das eine machen (Wohnungskauf zum Selbstbezug) ohne das andere (Aktien-Position) zu lassen.


    Nur meine bescheidene persönliche Meinung.

  • Wobei auch einen Eigentümer das Schicksal eines 'problematischen' Nachbarn ereignen kann. Wir hatten bei uns im Block auch gerade so einen Fall. Die gesamte Hausgemeinschaft wurde durch eine Mieterfamilie 'terrorisiert'.

    Zum Glück hat sich der Vermieter (Genossenschaft) darum gekümmert.

    Schon Schiller wußte: "Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt."

    Sehr richtig. Und selbst wenn man vermeintlich einen lieben Nachbarn gefunden hat, ein Wechsel durch verschiedene Umstände (Tod, Wegzug) ist leider auch immer möglich.


    Unterm Strich bleibt es wie so oft gepredigt: Richtig oder falsch gibt es nicht bei Mieten / Kaufen. Eher eine Lifestyle-Sache. Wir haben uns für Eigentum entschieden und sind auch happy damit, so entscheidungsfrei zu sein. Aber wenn bei uns eine größere Reparatur anstehen sollte, werden wir uns sicher auch mal "ärgern"...

  • Neben den vielen sehr guten Aspekten, die schon genannt wurden: es hängt letztlich auch am konkreten Objekt. Was nicht auf dem Markt ist kann ich weder mieten noch kaufen. Und der Markt in begehrten Lagen ist aktuell recht schwierig.

  • aber mir wird übel wenn ich den VKPreis unseres Hauses 1:1 in einer ETW anlege.

    Das ist das Grundproblem. Wohnungen und Häuser sind preislich nichtso weit auseinander, insbesondere altersgerechte Wohnungen sind meistens sogar deutlich teurer als ältere Häuser.


    Bei der Miete einer Wohnung von privat ist immer zu bedenken, dass eine Eigenbedarfskündigung im Raum stehen kann.

    Ist die Frage, ob man im Alter Lust darauf hat, während eines beschränkten Zeitraums gezwungen zu sein müssen, sich eine neue Bleibe zu suchen.

    Wobei diese in der Praxis auch dann wieder nicht so häufig sind und man auch nicht einfach rausfliegt. Umgekehrt kann es beim Eigenheim sein, dass man wegen Geldmangel verkaufen muss. Ein Pflegedienst geht ziemlich ins Geld und wenn einer der Partner ins Pflegeheim muss, fehlen bei den allermeisten die Reserven und das Vermögen ist in der Immobilie gebunden, also Liquidation.

  • Bei der Miete einer Wohnung von privat ist immer zu bedenken, dass eine Eigenbedarfskündigung im Raum stehen kann.

    Ist die Frage, ob man im Alter Lust darauf hat, während eines beschränkten Zeitraums gezwungen zu sein müssen, sich eine neue Bleibe zu suchen.

    Ich wohne (mit 65) in einem kleinen Appartment im betreuten Wohnen. Nutze bisher keinen der angebotenen Dienste. Laut Mietvertrag ist eine Eigenbedarfskündigung nur möglich, wenn im selben Haus eine gleichwertige Wohnung angeboten wird.


    EDIT: Die Vereinbarung zur Eignenbeardskündigung ist etwas komplexer als von mir dargestellt. Solche Klauseln sollte man sowohl als Mieter als auch als Käufer/Vermieter beachten.


    Dem Mieter ist bekannt, dass der Vermieter die an den Mieter vermietete Wohnung an einen Käufer zur Eigennutzung oder Vermietung weiterveräußern kann. Dem Mieter ist weiterhin bekannt, dass der Vermieter die Wohnung selbst nutzen kann. Die Eigennutzung liegt auch vor, wenn die Eltern des Vermieters oder dessen Ehegatte die vermietete Wohnung nutzen wollen.

    Der Mieter hat das Recht, in die am nächsten frei werdende, vergleichbare Wohnung in der Wohnanlage umzuziehen. Der Vermieter verpflichtet sich bei seiner Eigenbedarfskündigung die Räumungsfrist so zubemessen, dass der Mieter bis zu der vorbezeichneten Möglichkeit des Umzuges in der von ihm gemieteten Wohnung verbleiben kann.

    Unter diesen Voraussetzungen ist der Vermieter zur Eigenbedarfskündigung berechtigt.