Kündigung fondsgebundene Rentenversicherung

  • Moin Forum,


    ich habe in 2020 (leider) eine fondsgebundene Rentenversicherung abgeschlossen.

    Diese Rentenversicherung möchte ich nun kündigen.


    Wo kann ich mich beraten lassen zwecks der Versteuerung des Rückkaufwertes?

    Reden wir da von einer Kapitalertragssteuer oder wie nennt sich diese Steuer richtig?


    Gibt es auch digitale Beratungen...was gibt´s für Erfahrungen von zum Beispiel http://www.justanswer.de?


    Vielen Dank.

  • Das Wochenende naht wohl wieder:(

    Xenia

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Es wird hier im Forum nicht gern gesehen, wenn Links auf kommerzielle Webseiten gesetzt werden. Vor allem nicht, wenn das von Mitgliedern gemacht wird, die noch keine/wenige Beiträge gepostet haben. Das ist leider ein Merkmal von 'Foren-Spammern'!


    Um auf Deine Frage einzugehen.

    Wie hoch wäre denn überhaupt der aktuelle Rückkaufwert Deiner Versicherung?

    Grundsätzlich musst Du die Gewinne versteuern (Kapitalertragssteuer).

  • Der Rückkaufswert abzüglich der Einzahlungen ist zu versteuern (wenn positiv, was ich aus Deinem "leider" nicht schließe).

    Die Versicherung wird Dir den Rückzahlungswert abzüglich 25% KESt. und Soli auszahlen.

    Kannst Du auch direkt dort nachfragen.


    Justanswer kenne ich nicht. Finanzthemen haben die gar nicht. Ist vermutlich zufallsbedingt, wer Dir mit welcher Qualifikation antwortet. Und wenn die Antwort falsch ist, dann ist das eben Dein Pech.

  • Laut der sogenannten "Übersicht über den Stand Ihrer Lebensversicherungen / Rentenversicherungen" stellt es sich wie folgt dar.


    5.080,00EUR Summe der eingezahlten Beiträge

    4.643,84EUR Wert der Versicherung bei Rückkauf zum 01.08.2022


    Muss ich in diesem Fall auch etwas versteuern?

    Die Versteuerung nimmt doch die Versicherung dann automatisch vor, oder muss ich dieses bei der Einkommensteuererklärung angeben?

  • 5.080,00EUR Summe der eingezahlten Beiträge

    4.643,84EUR Wert der Versicherung bei Rückkauf zum 01.08.2022


    Muss ich in diesem Fall auch etwas versteuern?

    Nein, Du musst nichts versteuern, hast aber knapp 400€ in den 'Sand' gesetzt und ggf. eine ganze Menge Rendite 'liegen' gelassen, wenn Du seit 2020 das Geld in einen breit streuenden ETF investiert hättest!

    Verbuch es unter 'Lehrgeld' und gut!

  • Nein, Du musst nichts versteuern, hast aber knapp 400€ in den 'Sand' gesetzt und ggf. eine ganze Menge Rendite 'liegen' gelassen, wenn Du seit 2020 das Geld in einen breit streuenden ETF investiert hättest!

    Verbuch es unter 'Lehrgeld' und gut!


    Nein, Du musst nichts versteuern, hast aber knapp 400€ in den 'Sand' gesetzt und ggf. eine ganze Menge Rendite 'liegen' gelassen, wenn Du seit 2020 das Geld in einen breit streuenden ETF investiert hättest!

    Verbuch es unter 'Lehrgeld' und gut!

    Danke dir...ja, das Geld ist leider weg.

    Also ich kann wirklich sicher sein, das ich hier nichts versteuern muss?

  • Obacht, das ist nach meinem Verständnis nicht unbedingt so. Soviel ich weiß müssen die Erträge des „Spar“-Teils der Versicherung versteuert werden. Selbst dann, wenn aufgrund von Gebühren/Provisionen/anderen Kosten die Auszahlung unterhalb der Einzahlungen liegt. Besonders viel wird es aber wohl nicht sein, da die Erträge nicht irre hoch gewesen sein werden…

    Keine Gewähr, vielleicht gibt es noch Leute, die sich da besser auskennen.