PKV: Beitragsentlastungskomponente 'selbst' machen

  • Der Beitragszuschuss für in der PKV versicherte Rentner orientiert sich an der Rentenhöhe. Er ermittelt sich nach dem halben allgemeinen Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (aktuell 14,6 %) zzgl. der Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes der GKV (aktuell 1,3 %), also max. 7,95 % der Rente.


    Aktuelles | Hilfe für Rentner: Zuschuss zur Krankenversicherung | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)

  • Jawoll, den Zuschuss bekommen auch Pensionäre, wenn sie einen Rentenanspruch haben und privat bzw. freiwillig gesetzlich versichert sind.


    Früher musste man aufpassen, dass der Zuschuss aus der Rente nicht zu hoch ist, weil sonst der Beihilfeanspruch gekürzt wurde.

    Diese Vorschrift ist aber in vielen Bundesländern gestrichen worden, im Bund meine ich auch. Vielleicht vorsichtshalber einmal nachfragen oder nachschlagen.


    Ich kann es nur für Niedersachsen sagen, da hätte die Rente Richtung 800 Euro hoch sein müssen, damit es zu einer Kürzung des Beihilfeanspruches gekommen wäre. Da kommt kaum ein Beamter hin. Bei meiner Frau ist das nicht zu befürchten gewesen. (Aber ist ja ohnehin Vergangenheit.)


    Also kann man gerne den Rentenanspruch (und damit den Anspruch auf Beitragszuschuss) durch freiwillige Beiträge pimpen. Wird (für Niedersachsen weiß ich's) nicht auf die Pension angerechnet. Im Zweifel auch da einmal nachfragen.


    Dadurch, dass von der Rente keine KV/PV-Beiträge abgezogen werden und ein (steuerfreier) Beitragszuschuss noch zusätzlich gezahlt wird, ergibt sich eine (theoretisch) ganz nette Rendite.