VL nach 5. Vermögensbildungsgesetz?

  • Hallo,

    mein Arbeitgeber (öffentl. Dienst) unterstützt nur "VL nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz", das auch so auf dem Vertrag stehen muss.

    Welche Anlagemöglichkeiten gibt es denn dazu, möglichst kostengünstig?

  • Die Grundlagen kannst du bei Gesetze-im-Internet.de nachlesen. Hilfestellung würde ich mir beim Betriebsrat holen. Welcher Anbieter genau genommen werden kann würde ich auch dort erfragen, im Ernstfall die Personalabteilung kontaktieren. Es steht dir zu und damit sind sie zur Auskunft verpflichtet.

  • Ja, Wunder erwarte ich auch keine.
    Die ING Diba antwortete übrigens auf die Anfrage nach einer schriftlichen Bestätigung "5. Vermögensbildungsgesetz" wie folgt: "Eine Bestätigung über die staatliche Förderung Ihres VL-Sparens können wir Ihnen nicht ausstellen. Das hat einen einfachen Grund: Unser VL-Sparen ist ein reiner Sparvertrag. Für Ihr Gespartes bekommen Sie zwar einen Zins von uns, aber keine Prämie oder Sparzulage vom Staat.". Deshalb nun meine Suche nach einer Alternative.

  • Die ING hat doch nur geantwortet, dass es bei ihnen keine staatliche Förderung gibt. Gemeint sind Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie.

    Mit den vermögenswirksamen Leistungen selbst hat das nichts zu tun.

    Die 6,65€ plus eigener Anteil kannst du ohne Probleme dort anlegen.



    Solltest du aber Anspruch auf staatliche Förderung haben, wirst du diese mit dem Produkt der ING nicht nutzen können.


    Ich empfehle den entsprechenden FT Artikel zu lesen. https://www.finanztip.de/vermo…derung-vermoegensbildung/


    In dem Link von Pantoffelheld ist es auch abgebildet:

  • Das es bei der ING keine staatliche Förderung gibt kann auch seine Vorteile haben, denn dadurch ist man nicht gezwungen die 7-Jährige Sperrfrist einzuhalten.


    Wir hatten das z.B. auch so gemacht das die 40,- € VL meiner Frau bei der ING eingezahlt wurden und alle 2 Jahre haben wir den Betrag (knapp 1000,- €) auszahlen lassen und als Sondertilgung genutzt. Die Hypotheken-Bank wollte keine VL-Zahlungen annehmen, auch nicht wenn sie schon gleich einkalkuliert sind in der Tilgungsrate.


    So haben wir das eben über diesen "Umweg" gemacht, ohne extra Bausparer oder sonstiges.