Riester Einmalauszahlung wegen geringer Summe und nachgelagert versteuert

  • Hallo,

    Ich habe folgenden Fall und hätte gerne euren Rat.


    Ich habe vom März 2010 bis Februar 2020 aus versteuerten Nettolohn aus meinem Konto monatlich 65€ in DWS-Riester gespart.

    Die Riesterrente ist ohne meinen Antrag einmalig ausgezahlt worden, da die monatliche Auszahlsumme zu gering sei.

    Wenn monatlich ausgezahlt würde, müsste keine Steuer darauf gezahlt werden, weil meine Renten um das Grundsicherungsniveau liegen.


    Die Auszahlung war im Elster als Einkommen eingepflegt gewesen.


    Ich habe in der Zeit die staatliche Förderung jährlich von 175€ erhalten(leider).


    Aus der DWS- Information geht hervor:

    Gesamt-Eigenleistung(aus dem Privatkonto mit bereits versteuertem Einkommen) 7001€. Grundzulage 908€. Auszahlung 7743€.


    Wie kommt es, dass ich darauf(nur DWS-Riester) über 2300€ Einkommensteuer zahlen muss?(Ich habe zum Unglück im Jahr noch die Direktversicherung ausgezahlt bekommen)

    Wie soll ich es nehmen? Habe ich Pech?

  • Hallo,

    Ich vermute aus der Ferne :

    Im Jahr der Auszahlung war das zu versteuernde Gesamteinkommen (noch) sehr hoch (noch Arbeitsentgelt und sonstige

    Einkommensarten außer der Altersrente?)

    Da die Einmalzahlung der Auszahlung im Jahr der Auszahlung mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern ist (hier über den Daumen) 32 %....

    Ja, ich würde sagen Pech.... Die Auszahlung der Riesterrente hätte in das erste Jahr mit geringerem Gesamteinkommen gelegt werden müssen.

    Gruß Tom

  • Es tut mit leid. Ich komme mit den Funktionen nicht zu recht.


    Ja, wie oben erwähnt, hatte ich zusätzlich die Auszahlung der Direktversicherung. Ich habe im Traum nicht gedacht, dass die Altersvorsorge, die ich im Feb. 2003 abgeschlossen und seitdem gespart habe, nachgelagert versteuert wird. Insgesamt habe ich von der Direktversicherung keinen Gewinn.


    Dazu noch, meine Krankenversicherung würde von der Riester den vollen KV-Beitrag verlangen?(die KV will den Steuerbescheid sehen). Dann habe ich wirklich keine Altersvorsorge betrieben.

  • Es tut mit leid. Ich komme mit den Funktionen nicht zu recht.


    Ja, wie oben erwähnt, hatte ich zusätzlich die Auszahlung der Direktversicherung. Ich habe im Traum nicht gedacht, dass die Altersvorsorge, die ich im Feb. 2003 abgeschlossen und seitdem gespart habe, nachgelagert versteuert wird. Insgesamt habe ich von der Direktversicherung keinen Gewinn.


    Dazu noch, meine Krankenversicherung würde von der Riester den vollen KV-Beitrag verlangen?(die KV will den Steuerbescheid sehen). Dann habe ich wirklich keine Altersvorsorge betrieben.

    Aktuell als freiwilliges Mitglied gesetzlich versichert?

    Dann wäre das so zutreffend.

  • Der staatliche Zuschuss war anfangs merkwürdig, mal gegeben und wieder zurückgenommen, Jahre lang, weil die Sozialversicherungsnummer nicht korrekt sei. Ich habe jedes mal die Kopie vom Brief der Rentenversicherung geschickt.

  • Ich bin in Krankenversicherung der Rentner und war als Arbeitnehmer gesetzlich versichert.

    Das ist weniger eindeutig als klingt.


    Wenn Pflichtversicherung besteht, sollte die Riesterauszahlung der Krankenkasse eigentlich egal sein. :/


    Die Krankenkassenbeiiträge werden direkt von der Rente einbehalten und nicht gesondert bezahlt?

  • Das ist weniger eindeutig als klingt.


    Wenn Pflichtversicherung besteht, sollte die Riesterauszahlung der Krankenkasse eigentlich egal sein. :/


    Die Krankenkassenbeiiträge werden direkt von der Rente einbehalten und nicht gesondert bezahlt?

    Von der Auszahlung der Direktversicherung muss ich 10 Jahre lang den vollen KV-Beitrag zahlen. Die KK verlangt den Beitrag aus der Riester noch nicht. Ich befürchte es, wenn die KK den Steuerbescheid sieht.

  • Von der Auszahlung der Direktversicherung muss ich 10 Jahre lang den vollen KV-Beitrag zahlen. Die KK verlangt den Beitrag aus der Riester noch nicht. Ich befürchte es, wenn die KK den Steuerbescheid sieht.

    Bei der bAV hat man in der Ansparphase Krankenkassenbeiträge gespart, daher auch die Beitragsforderung aus der Auszahlung.

    Bei Riester ist das nicht zu befürchten, es sei denn, man ist freiwillig versichert, da das freiwillige Mitglied aus der vollen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zahlen soll.