kredit nicht mit unterschrieben

  • So kenne ich es auch. Es gilt: Alles oder nichts; Also entweder das ganze Erbe ablehnen samt eventuellem Vermögen und dem Kredit-oder das Erbe annehmen samt aller Schulden und Verbindlichkeiten. Es gilt die kurze Frist von 6 Wochen zur Entscheidung.

    Ausnahme: Der Kredit wurde mit anderen Partner als den Erben genommen und idealerweise haben diese Geschäftspartner mit unterschrieben. Dann sind die vor den Erben fällig und haben den Kredit am Hals.

  • https://www.gansel-rechtsanwae…das-passiert-im-todesfall

    "...

    Stirbt ein Kreditnehmer oder eine Kreditnehmerin, bevor das Darlehen abbezahlt ist, bleibt eine Restschuld. Wer nun die Verantwortung für diese übernimmt, hängt davon ab, ob es sich bei dem Kredit um ein Einzel- oder Gemeinschaftsdarlehen handelt. Läuft die Finanzierung beispielsweise auf ein Ehepaar, geht die Restschuld automatisch auf die restlichen Kreditnehmer:innen über – also häufig auf den/die verbliebene:n Ehepartner:in. In diesem Fall ist das Darlehen weiterhin zu tilgen und die Restschuld fällt nicht in die Erbmasse.

    Lief der Kredit jedoch nur auf die verstorbene Person, fällt die Restschuld zusammen mit Immobilien, Wertgegenständen oder Barvermögen in die Erbmasse. Nach der Erbfolge wird den Hinterbliebenen ihr Erbanteil angeboten, welchen sie annehmen oder ablehnen können."

    Daraus habe ich geschlossen, dass wenn der Kredit mit anderen Geschäftspartnern unterschrieben wurde, er eben automatisch an die restlichen Kreditnehmer geht und NICHT in die Erbmasse.

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    Xenia, hier ist wohl wieder ein WE-Trittbrettfahrer unterwegs

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt