Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen

  • Ich möchte das Haus meiner Oma umbauen, um dort in 4 Jahren einzuziehen. Im Grundbuch stehen je zur Hälfte meine Mutter und ich. Muss ich dort auch meinen Zweiwohnsitz anmelden, um die Handwerkerleistungen in den nächsten Jahren absetzen zu können oder reicht der Eigentumsnachweis?

  • Ich bin mir nicht sicher, ob Du meinst, was Du schreibst.


    Wenn Du eine Immobilie vermieten willst, kannst Du alle Ausgaben für Handwerker absetzen, d.h. mit Deinen Einnahmen verrechnen. Versteuert wird dann nur der Überschuss.


    Für eine selbstgenutzte Immobilie kannst Du generell nichts absetzen! Dafür musst Du aber auch keine Mietersparnis o.ä. versteuern ;). Gleiches gilt für Mieter, es ist also unerheblich, wem Deine Wohnung gehört.


    Daneben gibt es Steuererleichterungen für sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Hier ermäßigt sich Deine Steuer um 20% der handwerklichen Tätigkeiten zur Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung (ohne Materialkosten), max. 1.200€ p.a.

    Das ist unabhängig von Einnahmen, also kein "Absetzen".

    Auch hier ist es egal, ob Du Eigentümer oder Mieter bist, also Eigentumsnachweis irrelevant.

    Dieses gilt nicht nur für den Erstwohnsitz, sondern auch für handwerkliche Tätigkeiten im Zweit-, Ferien- oder Wochenendhaus.

  • Danke Horni, für deine Antwort. Ich hätte mir gerne das Procedere mit der Zweitwohnsitzanmeldung und -steuer gespart. Aber wenn ich dich richtig verstehe, muss ich, um eben die handwerklichen Leistungen absetzen zu können, zumindest dort meinen Zweitwohnsitz angemeldet haben. Der Eigentumsnachweis spielt keine Rolle.