300,- Euro Einmalzahlung

  • Ich bin Rentner und habe demzufolge "keinen" Anspruch auf die 300.- Euro Einmalzahlung wegen der Inflation!?

    Allerdings besitze ich eine Photovoltaikanlage und bin demzufolge "Unternehmer". Ich zahle Einkommenssteuern nicht nur auf meine Rente, sondern auch auf die Photovoltaikanlage,außerdem Umsatzsteuern.

    Wieso bin ich dann von der Einmalzahlung der 300.- Euro ausgeschlossen, oder etwa nicht?:?:

  • Hallo.


    1.

    Im Zweifel klärt sich das mit der Steuererklärung für 2022.


    2.

    Das Thema wurde schon mehrfach bearbeitet


    3.

    Empörung in den Raum stellen und anschließend mit einem "oder etwa nicht" relativieren ist gelinde gesagt unschön.

  • Google weiß es

    Außerdem kommen Sie als Rentner an die Energiepreispauschale, wenn Sie ein Gewerbe betreiben. Dazu zählt auch eine Fotovoltaik-Anlage, wenn Sie die Erträge bei der Steuer angeben müssen (lesen Sie hier, wann das der Fall ist). Einnahmen aus einer privaten Vermietung oder Verpachtung reichen hingegen nicht

    Wie oben bereits erwähnt. Spätestens in der Steuererklärung für 2022 klärt sich das.

    Gruß Tom

  • Ich habe dazu widersprüchliche Aussagen gelesen. So schreibt Finanztip in seinem Newsletter vom 30.08. 2022 "Selbst wenn Du ausschließlich steuerfreie Einkünfte hast, hast Du einen Anspruch." Ich betreibe eine Fotovoltaikanlage und wende die Vereinfachungsregelung an. Demnach wäre ich begünstigt. Tom vertritt eine andere Auffassung, die ich auch gelesene habe. Was gilt denn nun?

    Wie sieht es denn mit einer Ehrenamtspauschale aus, die ja auch steuerfrei ist? Irrlichtert man da genauso rum?

  • Hallo Lobster!

    Dein Zitat - nur für sich allein aus Finanztip - kann zu Missverständnissen führen. Diesen Satz muss man m. E. im Kontext mit dem ganzen Absatz lesen.

    Also

    Um die Pauschale zu erhalten, musst Du zwei zentrale Bedingungen erfüllen: Du musst im Jahr 2022 in Deutschland wohnen und ein Arbeits-Einkommen haben. Die Art Deiner Beschäftigung ist dabei egal: Die Pauschale erhalten Angestellte, Beamte, Azubis, Freiwillige, Werkstudenten und Minijobber. Selbst wenn Du ausschließlich steuerfreie Einkünfte hast, hast Du einen Anspruch.

    Der Absatz und dessen Aussage bezieht sich m. E. insgesamt auf Einkünfte aus einem Beschäftgungsverhältnis und nichts anderes.


    Deshalb ist das für mich klar.


    Bei Fragen zum Artikel kannst Du Dich ja auch auf der Finanztip-Seite an den Autor wenden.

    Hier befindest Du Dich im Forum, in welchem - Du und ich - also interessierte Laien - posten

    GRUß Tom