Guten Tag,
ich habe gerade den Finanztipartikel "Freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben" gelesen.
Auszug aus dem Artikel:
"Wichtig zu wissen ist, dass sich der Beitrag für die gesetzliche Krankenkasse nach dem Einkommen des Versicherten richtet. Das gilt auch für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige, Freiberufler und andere nicht sozialversicherungspflichtig angestellte Personen. Im
Unterschied zu Arbeitnehmern bildet bei diesen Personen aber nicht nur das Arbeitseinkommen die Grundlage für die Beitragsberechnung, sondern
darüber hinaus bis zur Beitragsbemessungsgrenze auch andere Einkünfte, wie etwa Einnahmen aus Kapitalvermögen oder aus Vermietung und Verpachtung." Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/freiwillig-gkv/#ixzz3OZML0Xs0
Bei Wikipedia finde ich folgenden Beitrag, Auszug:
"Allerdings sind in allen Fällen auch anderweitige Einnahmen, wie z. B. Einnahmen aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden) oder Einnahmen aus
Vermietung und Verpachtung, zu berücksichtigen. Da es sich bei dem maßgeblichen Gesamteinkommen gemäß § 16 SGB IV um die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts handelt, sind von den Bruttoeinnahmen die Werbungskosten abzuziehen. Bei nichtselbstständiger Tätigkeit (Beschäftigung) geschieht dies durch Abzug des Arbeitnehmerpauschbetrages von 1.000 € pro Kalenderjahr oder der nachgewiesenen höheren Werbungskosten; bei Kapitalerträgen wird nur der Sparerpauschbetrag von 801 € pro Kalenderjahr abgezogen (höhere Werbungskosten können nicht abgezogen werden). " http://de.wikipedia.org/wiki/Familienversicherung
Dem Finanztipartikel entnehme ich, dass nur das Arbeitseinkommen des Angestellten relevant ist. Darunter verstehe ich den Bruttolohn. Evt. ist der Sachverhalt in diesem Artikel (zu) verkürzt wiedergegeben, jedenfalls spielen laut dem Wikipediaartikel auch für den Angestellten Werbungskosten bei der Berechnung des Krankenkassenbeitrages (als freiwillig in der ges. Krankenversicherung Versicherter) eine Rolle. Wenn dem so ist könnte/sollte ich meinen jährlichen Steuerbescheid, soweit Werbungskosten > 1.000€ anerkannt wurden und ich dadurch unter die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung rutsche, bei meiner Krankenkasse einreichen. Diese sollte dann meinen Krankenkassenbeitrag ausgehend von einer dann (um Werbungskosten > 1.000€) reduzierten Summe berechnen, und entsprechend geringere Beiträge ab Mitteilung Steuerbescheid erheben.
Kann hier jemand Klarheit schaffen bzw. von eigenen Erfahrungen berichten?
Steuerbescheid also ggf. jährlich einreichen oder nicht?
Wie genau berechnet sich der Krankenkassenbeitrag eines freiwillig in der ges. Krankenkasse versicherten Angestellten?
Und sofern sich der Beitrag tatsächlich reduzieren ließe, wie läuft das dann mit dem Arbeitgeber, denn dieser zieht die Beiträge ja automatisch vom Gehalt ab, überweist diese an die Krankenkasse, und richtet sich dabei scheinbar schlicht nach dem Bruttogehalt. Es müsste ja dann der Arbeitgeber von der Krankenkasse darüber informiert werden, dass wömöglich reduzierte Beiträge zu zahlen sind?!
Danke!