freiwillig krankenversichert

  • Ausstieg 5 Jahre vor der Rente


    Nach 30 bzw. 40 Arbeitsjahren als pflichtversicherte in GKV,
    kenne ich mittlerweile 3 Fälle wo gemobbt wird bzw. ein Burn-Out fast bevorsteht, sie daher "Aussteigen" möchten..


    (Arbeitslosengeld) / Sozialhilfe/ HartzIV werden vermutlich nicht vorliegen - sondern leben vom Ersparten.


    M.E. zu empfehlen: freiwillige GKV,
    aber: durch die 90% Regel :
    - ist der Zugang zur Pflichtversicherung der Rentner versperrt
    (letzten 12 Mon. / bzw. 24 Monate in 5 Jahren...nicht pflichtversichert, sondern freiwillig) ?
    Dann kann ich das doch guten Gewissens nicht empfehlen ; ich kann die doch aber nicht in Burn-Out/Suizid gehen lassen.

  • Die KVdR hat als Voraussetzung, dass in 90% der zweiten Hälfte des Erwerbslebens (das sind bei Altersrenten grob 20 bis 25 Jahre) gesetzliche Versicherung vorgelegen haben muss.


    Gesetzliche Versicherung heißt: Mitglied (Pflicht- oder freiwillig) oder familienversichert


    Die Sachverhalte, die nicht mitzählen, sind: privat oder gar nicht krankenversichert (Ausland ist knifflig)


    Also bis zu 2 Jahre außerhalb der gKV sollten in der Regel für den Rentenbezug keine Auswirkungen haben.

  • Liebe Community,
    irgendwie bin ich völlig verunsichert bez. der freiwilligen Krankenversicherung. Ich bin Angestellter und seit vielen, vielen Jahren in der gesetzlichen KV, allerdings freiwillig, weil ich über der Beitragsbemessungsgrenze liege. Wenn ich nun normal in Rente gehe, zahle ich die KV auf die staatliche Rente und auch auf die Betriebsrente. Hätten wir eine Wohnung, die wir vermeten, müsste ich dann auch KV und andere Abgaben bezahlen, obwohl ich immer in der gesetzlichen KV war ? Meine Überlegung war, die Solidargemeinschaft der gesetzlichen KV nicht zu verlassen.
    Vielleicht hat ja jemand dazu eine Erfahrung oder weiß Bescheid.
    Vielen Dank für Ihre Hilfe

  • Hallo cornifier.


    Ganz knapp:


    Immer gKV (dazu zählt auch freiwillige Versicherung) = später KVdR


    Dann zahlen Sie später auf Renten (inkl. Betriebsrenten) Ihre Beiträge.


    Näheres zu den Voraussetzungen der KVdR finden Sie im Merkblatt zur KVdR, erhältlich bei der Deutschen Rentenversicherung (vor Ort oder im Internet). Ist das Formular R0815.


    Sonst fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach.

  • Was ist denn der Nachweis für die Lebensarbeitszeit bei anfänglichen Hausfrauen/-männern? Oder bei Immigranten?
    Beispiel: mit 34 nach Deutschland wg. Heirat eingewandert, dann mit 40 selbständige Tätigkeit und ab 54 versicherungspflichtige Tätigkeit bis 65. Das wären 90% der zweiten Hälfte erfüllt - somit KVdR-Zugang?