Grundsteuer

  • Moin in die Runde,

    ich habe bislang für 2 unbebaute Grundstücksanteile keine Steuern bezahlt.

    Meine Frau und ich haben jeweils einen Anteil von 1/40 an einer Privatstraße und auch noch an einem gemeinsamen Entwässerungsgraben zusammen mit anderen Anliegern an der Privatstraße. Wir haben vom Finanzamt nur für unser bebautes Grundstück ein Aktenzeichen erhalten, nicht aber für die beiden unbebauten.

    Muss ich für die beiden im Grundbuch eingetragenen, unbebauten Grundstücke nun jeweils auch eine Grundsteuererklärung abgeben?

    Danke für die Hilfe im Voraus!

    Helmut

  • Ja, ist erforderlich.

  • Hallo Lothar-HH,

    Dir erstmal vielen Dank für Deine Antwort.

    Bleibt bei mir die Frage offen, welches Aktenzeichen ich dann eintragen soll?

    Oder lasse ich dann den Punkt einfach unbeantwortet?

    Gruß Helmut

  • Ich würde beim Finanzamt nachfragen, bevor ich etwas eintrage. Normalerweise verschickt das Finanzamt für jedes Grundstück ein eigenes Aktenzeichen, oder alle Grundstücke werden unter einem Aktenzeichen im Schreiben aufgeführt.

  • In Hessen schreibt das Finanzamt regelmäßig nur einen Miteigentümer an und es genügt auch, wenn nur ein Miteigentümer die Erklärung abgibt. In anderen Bundesländern kann das aber anders sein. Wobei interessant wäre, zu erfahren, was passiert, wenn von 40 Miteigentümern 40 Erklärungen abgegeben werden und darin vielleicht auch noch unterschiedliche Angaben gemacht werden.^^

  • Bei mehreren Eigentümern (Erbengemeinschaft) wird nur die Person angeschrieben, die dem Finanzamt benannt ist. In der Grundsteuererklärung müssen aber alle Eigentümer mit ihren Anteilen und Adressen aufgeführt werden.