Schaden zwischen Mitversicherten in Privathaftpflicht

  • Hallo,
    in dem Artikel zur Privathaftpflicht ( https://www.finanztip.de/haftp…herung/privathaftpflicht/ ) wurde unter anderem die Premium der Barmenia empfohlen. Im Artikel wird auch darauf verwiesen, dass alle empfohlenen Versicherungen Regressansprüche zwischen den Versicherten abdeckt.


    "Das kann vor allem zum Problem werden, falls ein Partner den anderen versehentlich verletzt. Denn dann fordert die Kran­ken­kas­se des Geschädigten vom Unfallverursacher die entstandenen Behandlungskosten zurück (Regressansprüche)...Unsere Emp­feh­lungen beinhalten auch Haftpflichtansprüche untereinander. Damit sind die Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern explizit mitabdeckt."

    Wenn ich aber die Versicherung abschließen möchte und ein Angebot bekomme sehe ich dort den Absatz:
    Gibt es Deckungsbeschränkungen?
    Wir können nicht alle denkbaren Streitigkeiten versichern.
    Sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlan-
    gen. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungs-
    schutz herausgenommen, z. B. alle Schäden:
    - die Sie vorsätzlich herbeiführen.
    - zwischen Mitversicherten
    .....

    Versteh ich das falsch, oder bedeutet, Schäden zwischen den Mitversicherten genau die Regressansprüche, die eigentlich ausgeschlossen sein sollten?

  • Richtig, da ist die Empfehlung wohl nicht mehr auf dem aktuellen Stand.

  • Hallo sg_12,


    da hilft ein Blick in die Versicherungsbedingungen. In den Versicherungsbedingungen „AVB PHV Premium-Schutz – Familie“ A 3339-03 05/2019

    https://www.barmenia-direkt.de…b-phv-premium_familie.pdf


    steht unter A1-2.1.9:


    „Gegenseitige Haftpflichtansprüche

    Mitversichert sind – abweichend von A1-7.3 und A1-7.4 – gesetzliche Haftpflichtansprüche aus Schäden, die sich versicherte Personen untereinander zufügen,

    – für Ansprüche, die von Dritten erhoben werden (z. B. gesetzliche Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherungsträgern, öffentlichen und privaten Arbeitgebern wegen Personenschäden),

    – bei Personenschäden auch für unmittelbare Ansprüche der versicherten Personen untereinander,

    – bei sonstigen Schäden, sofern der Versicherungsnehmer oder die nach A1-2.1.1 bis A1-2.1.4 mitversicherten Familienangehörigen von den nach A1-2.1.5 bis A1-2.1.8 mitversicherten Personen in Anspruch genommen werden“


    Es sind also nicht alle gegenseitigen Haftpflichtansprüche mitversichert (z.B. die Beschädigung des vom Partner in die gemeinsame Wohnung eingebrachten Hausrates) sondern nur explizit aufgeführte Ausnahmen für Personenschäden bzw. Regressansprüche aus diesen Personenschäden.


    Finanztip hat mit seiner zitierten Aussage recht und die Barmenia in der Kurzzusammenfassung ihrer Leistungen auch.


    Gruß Pumphut

    • Offizieller Beitrag

    Hello! Danke fürs taggen!

    ich habs an unsere Expertin Henriette weitergegeben und sie bestätigt Pumphut. "Das wird wohl explizit im Premiumtarif versichert sein. Dein Text sg_12 ist wahrscheinlich der Text der Versicherung, der immer sehr allgemein formuliert ist. Das von Pumphut zitierte sind dann die konkreten Bedingungen"


    ich hoffe das hilft Dir und Euch weiter :)