Hallo liebe Freunde und Kenner der Deutschen Rentenversicherung! Oder soll ich gleich schreiben, lieber Freund und Kenner?
Für einen Betreuten stehe ich nun erstmals vor der Aufgabe, einen Rentenantrag zu stellen. Formular R0100, oje.
Er ist schwerbehindert und im Februar 1958 geboren, hätte also schon zum 1.2.2022 abschlagsfrei in Rente gehen können. Das wollte er aber nicht; mir war es recht. Jetzt soll er und will er.
Wenn ich es richtig verstehe, hätten wir nach dem Termin zum Rentenbeginn noch drei Monate Zeit gehabt, die Rente rückwirkend zum 1.2.2022 zu beantragen. Die sind vorbei.
Sehe ich es richtig, dass nun der Antragsmonat für den Rentenbeginn zählt? Sprich, wenn ich heute abschicke, dann wird es der 1.8.2022?