Wechsel in die KVdR für Pensionäre

  • Hi,
    ich versuche mir ein Bild zu machen, ob ich als beihilberechtigter Beamter (53J.), zur Zeit freiwilliges Mitglied einer BKK (15,5% ohne Erstattung durch Dienstherrn), nach Erreichen der Pensionsgrenze mit 66,5 Jahren dann in die KVdR aufgenommen werden kann?
    Geht das rechtlich? Wäre es alternativ sinnvoll jetzt noch zu versuchen, in die PKV aufgenommen zu werden, um dann möglicherweise als Pensionär die Beihilfe in Anspruch nehmen zu können?
    Danke für jede Hilfe!
    Gruß Bernd W.

  • @Bernd wichelmann


    Als Beamter und auch als pensionierter Beamter bist Du "versicherungsfrei", d.h. es gibt keine Pflichtmitgliedschaft in der GKV für Dich. Deshalb gibt es ja die Beihilfe und die privaten Ergänzungstarife.


    Da Du trotz dieser Situation in der GKV verblieben bist, verhältst Du Dich aus Sicht des Gesetzgebers etwas systemwidrig.
    Aber das ist natürlich möglich und auch nicht rechtswidrig. Es passt halt nur nicht so auf die gesetzlichen Systeme.


    Du wirst deshalb auch nicht in die KVdR aufgenommen werden. Die ist für versicherungsfreie Personen nicht gedacht.
    Das bedeutet jedoch nicht, dass Du als Pensionär ohne Krankenversicherungsschutz dastehst. Du wirst einfach freiwilliges Mitglied Deiner jetzigen Kasse bleiben und weiterhin Deinen Beitrag allein tragen müssen. Der berechnet sich dann freilich von Deiner Pension - ist daher etwas günstiger.


    Den Beihilfe-Anspruch kannst Du nur nutzen, wenn Du Dich zum System-Wechsel entschließt. Ob das besser für Dich ist, vermag ich an dieser Stelle nicht zu beurteilen. Hier kommt es unter anderem auf Deinen Gesundheitszustand und Familienstand an.