Hallo,
ich habe ein neues Grundstück.
Der Eigentümerwechsel wurde im März 2021 aufgelassen, aber erst im Februar 2022 ins Grundbuch eingetragen.
Wer muss nun die Grundsteuererkärung machen - ich oder die alten Eigentümer?
Das Schreiben mit der Aufforderung zur Grundsteuererklärung (BW) habe bereits ich erhalten, nicht die alten Eigentümer.
Bin für sachdienliche Hinweise dankbar.
Grüße, Tonno