Steuern sparen durch Steuerklasse III als Alleinverdiener?

  • Durch Wahl der Steuerklassen III und V statt jeweils IV lässt sich bekanntlich die endgültige Steuerlast nicht ändern, wenn beide Ehepartner berufstätig sind, da nach Abgabe der Steuererklärung die jeweiligen Grundfreibeträge sich gegenseitig ausgleichen.


    Beispielhaft für die Grundfreibeträge 2022:

    Steuerklassen IV + IV: 10.347 + 10.347 = 20.694

    Steuerklassen III + V: 20.694 + 0 = 20.694


    Man ändert also sein monatliches Nettoeinkommen, zahlt aber entsprechend Steuern nach bzw. bekommt eine Erstattung, sodass sich durch die Steuerklassen an der Steuerlast letztlich nichts ändert.


    Wie ist es aber als Alleinverdiener? Hier zahlt der andere Ehepartner ja keine Steuern, d. h. der Freibetrag von 0 € in Steuerklasse V wirkt sich bei diesem nicht aus. Lassen sich hier tatsächlich Steuern sparen, indem der Alleinverdiener in Steuerklasse III wechselt?


    Dies ist im konreten Fall relevant, da die Ehefrau zwecks höherem Elterngeld vor der Geburt in Steuerklasse III gewechselt hat, jedoch nach der Geburt für mehrere Monate in Elternzeit geht und dementsprechent keine Steuern zahlt. Sollte man für diese Zeit die Steuerklassen wieder tauschen, um Steuern zu sparen?


    Nochmals zur Klarstellung, es geht um die endgültige Steuerlast nach Abgabe der Steuererklärung, nicht um den monatlichen Lohnsteuerabzug. Dass dieser sich ändert ist klar, doch es geht um die endgültige Steuerlast. Danke!

  • Ich verstehe die Frage nicht ganz. Nach der Steuererklärung sind die Steuerklassen irrelevant, da ja das gesamte Einkommen zugrundegelegt wird. Hierbei ist es, soweit ich weiß, egal ob Alleinverdiener oder beide berufstätig.


    Man muss nur bei Ersatzleistungen vorsichtig sein. Wenn man z.B. während des Bezug von ALG I die Steuerklassen wechselt wird das ALG dementsprechend angepasst.

  • Vielen Dank für die zahlreichen Antworten!

    Man muss nur bei Ersatzleistungen vorsichtig sein. Wenn man z.B. während des Bezug von ALG I die Steuerklassen wechselt wird das ALG dementsprechend angepasst.

    Danke für die Warnung. Dass dies bei ALG I der Fall ist hatte ich schon gehört. Beim Elterngeld verhält es sich soweit ich weiß jedoch anders, da das Nettoeinkommen 12 maßgeblicher Monate vor der Geburt zählt. Was also nach der Geburt geschieht, ändert daran nichts mehr, jedenfalls ist mir nichts gegenteiliges bekannt.


    Nein, natürlich nicht. Bei der endgültigen Steuerlast existieren keine Steuerklassen.

    Durch die Wahl der Steuerklasse kannst Du entscheiden ob Du das Geld monatlich zur Verfügung hast oder als Rückzahlung nach der Steuererklärung zurück erstattet bekommst.

    So hatte ich es mir zwar auch gedacht, doch man hört hierzu ja die wildesten Dinge. Diverse Ratgeber empfehlen einem den Wechsel in III/V, wenn sich die Einkommen stark unterscheiden, u.a. auch Finanztipp:

    Ehe- oder Lebenspartner mit unterschiedlich hohen Gehältern wählen häufig die Steuerklassen-Kombination 3/5. Sinnvoll ist dies, wenn einer der Partner mindestens 60 Prozent des Gesamteinkommens verdient.

    Warum soll dies sinnvoll sein? Gegenüber IV/IV kann es bei III/V häufiger zu einer Steuernachzahlung kommen, was viele Menschen dann überrascht. Zu Zeiten höherer Zinsen mag III/V noch einen (geringen) Sinn ergeben haben, doch abgesehen von der Steigerung der Lohnersatzleistungen durch das höhere Nettoeinkommen sehe ich keinen Vorteil von III/V gegenüber IV/IV ggf. mit Faktor. Oder übersehe ich etwas?

  • Warum soll dies sinnvoll sein? Gegenüber IV/IV kann es bei III/V häufiger zu einer Steuernachzahlung kommen, was viele Menschen dann überrascht. Zu Zeiten höherer Zinsen mag III/V noch einen (geringen) Sinn ergeben haben, doch abgesehen von der Steigerung der Lohnersatzleistungen durch das höhere Nettoeinkommen sehe ich keinen Vorteil von III/V gegenüber IV/IV ggf. mit Faktor. Oder übersehe ich etwas?

    Ich glaube, das hängt sehr von der jeweiligen Lebenssituation der Menschen ab. In vielen Fällen ist es vielleicht nötig, monatlich mehr Geld zur Verfügung zu haben, um den Alltag zu bestreiten. Da hilft die Steuerrückzahlung dann nicht so viel bzw. zu spät. Gerade in der jetzigen Situation haben viele Haushalte mit dem bestreiten der alltäglichen Kosten schon zu kämpfen.


    Was mir zum Elterngeld noch einfällt: Das Elterngeld selbst ist steuerfrei, aber es unterliegt bei der Ermittlung des Steuersatzes dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Und dann kann es Ende deswegen zu Steuernachzahlungen kommen. Das war nicht Deine Frage und wahrscheinlich wusstest Du es schon, aber ich wollte es einmal erwähnt haben :)

  • Beim Elterngeld unterscheidet sich doch aber durch den Wechsel der Steuerklasse das Einkommen, da durch den rechtzeitigen Wechsel das Elterngeld höher ausfällt.


    Noch dazu ist das Elterngeld grunds. steuerfrei und unterliegt lediglich dem Progressionsvorbehalt.


    Das kann man nicht 1:1 mit einem normalen Steuerklassenwechsel bei gleichem Brutto beider Partner vergleichen.

    Brutto 1 + Brutto 2 wird bei jeder Steuerklassenkombi gleich bleiben.

    Darum wirkt sich das auch überhaupt nicht aus.


    Beim Elterngeld bleibt Brutto 1 gleich aber Brutto 2 wird durch den rechtzeitigen Wechsel erhöht.

    Inwieweit der Vorteil durch den Progressionsvorbehalt dann wieder aufgefressen wird müsste man mal nachrechnen.

  • Deshalb hatte der TO ja auch geschrieben:

    erst wusste ich nicht, was ich mit deinem Post anfangen soll.

    Aber ich habe wohl übersehen, dass die eigentlich Frage dem Jahr des Elterngeldbezuges gilt.

    In dem Jahr ist es wiederum egal. Das gemeinsame Einkommen steht fest. Wie es dann verteilt wird ist wiederum egal. Die Vorredner hatten demnach absolut Recht.

  • Warum soll dies sinnvoll sein? Gegenüber IV/IV kann es bei III/V häufiger zu einer Steuernachzahlung kommen, was viele Menschen dann überrascht. Zu Zeiten höherer Zinsen mag III/V noch einen (geringen) Sinn ergeben haben, doch abgesehen von der Steigerung der Lohnersatzleistungen durch das höhere Nettoeinkommen sehe ich keinen Vorteil von III/V gegenüber IV/IV ggf. mit Faktor. Oder übersehe ich etwas?

    Das muss man sich individuell anschauen. Ich hatte bei 3/5 nie eine Nachzahlung, auch in den Jahren, wo Elterngeld bezogen wurde, nicht.