Nicht angetretende Flüge

  • Moin.

    Wir waren in diesem Sommer auf Sardinien. Pauschalreise, wobei wir die Flüge nicht antraten, sondern mit Auto und Fähre anreisten (wir informierten vorher den Reiseveranstalter).


    Könnte man nicht die Steuern und Gebühren für die nicht angetretenen Flüge in diesem Fall zurückverlangen? An wen müsste man sich wenden (Reiseveranstalter oder Airline)? Finanztip als auch der ADAC bieten ja Musterschreiben zum Download an.


    Viele Grüße