Hi.
Kann das Jobcenter direkt anfragen, ob rechtlich ein Anspruch auf Erbe vorhanden ist, obwohl Erblasser aussagte (2018): "Es gebe Mittel und Wege, dass nicht einmal ein Pflichtteil ausbezahlt wird."?
Keine Ahnung. Wenn Mutter auf etwas angesprochen wird, wird zu gemacht, oder gar nichts gesagt, nur, dass Jobcenter 's Geld wieder einholt, falls es von Erbe erfährt. Wenn das so stimmt, heißt das auch, dass bei (Vater beging 2009 Suizid, kein Testament vorhanden, weil zuvor gemachtes Testament zerrissen wurde; dass hier Verjährung des Anspruches herrscht, ja) nicht angegebenem Erbe (nahm Aussage ernst, und die Frau weiß, wie manches umgangen wird. 37 Jahre Berufspraxis in beratenden Berufen (gültiger Abschluss auch in steuer- und sonstigen rechtlichen Anfragen und Angelegenheiten)) aber somit Sozialbetrug begangen wurde, als das nicht im ALG2-Antrag angegeben wurde.
https://www.hartz4.org/sozialbetrug/
Reicht hier schon ein Anspruch auf Erbe, dass 's Jobcenter ein Sozialgericht anruft? Da kann von einem Erblasser noch so viel gesagt werden, wenn rechtlich ein Anspruch besteht - außer es steht ausdrücklich im Testament - entspricht's den Tatsachen?
Sebastian