wann liegt Sozialbetrug vor?

  • Hi.


    Kann das Jobcenter direkt anfragen, ob rechtlich ein Anspruch auf Erbe vorhanden ist, obwohl Erblasser aussagte (2018): "Es gebe Mittel und Wege, dass nicht einmal ein Pflichtteil ausbezahlt wird."?


    Keine Ahnung. Wenn Mutter auf etwas angesprochen wird, wird zu gemacht, oder gar nichts gesagt, nur, dass Jobcenter 's Geld wieder einholt, falls es von Erbe erfährt. Wenn das so stimmt, heißt das auch, dass bei (Vater beging 2009 Suizid, kein Testament vorhanden, weil zuvor gemachtes Testament zerrissen wurde; dass hier Verjährung des Anspruches herrscht, ja) nicht angegebenem Erbe (nahm Aussage ernst, und die Frau weiß, wie manches umgangen wird. 37 Jahre Berufspraxis in beratenden Berufen (gültiger Abschluss auch in steuer- und sonstigen rechtlichen Anfragen und Angelegenheiten)) aber somit Sozialbetrug begangen wurde, als das nicht im ALG2-Antrag angegeben wurde.

    https://www.hartz4.org/sozialbetrug/


    Reicht hier schon ein Anspruch auf Erbe, dass 's Jobcenter ein Sozialgericht anruft? Da kann von einem Erblasser noch so viel gesagt werden, wenn rechtlich ein Anspruch besteht - außer es steht ausdrücklich im Testament - entspricht's den Tatsachen?


    Sebastian

  • ... hey ...


    sorry für's fragen .... Wo kann denn so etwas nachgeschaut werden?


    Ich wohn in einer Mietwohnung, unabhängig von der Familie, beziehe ALG2. Mir ist nur im Ohr, dass bei ALG2 ein Erbe/Erbanspruch angegeben werden muss bzw. die "Familie" als erstes herrühren muss bevor, da was genehmigt wird.

  • Ich kann Dir inhaltlich vermutlich nicht viel helfen, aber vielleicht solltest Du Deinen Post so formulieren, dass man was versteht.


    Wenn ich richtig interpretiere enthält Dir Deine Mutter das Erbe Deines Vaters vor und Du machst Dir Sorgen, dass das Jobcenter das herausbekommt?


    Ich würde (dann) sagen, dass Du bei Vermögen keinen Anspruch auf Sozialleistungen hast. Das Vermögen hast Du, auch wenn Du es nicht zu Gesicht bekommst, da ist es Deine Aufgabe das herauszufordern.

    Wenn Deine Mutter das einbehält, damit das Sozialamt nichts davon bekommt ist das meines Erachtens Betrug und Du bist da (mit) der Betrüger, da Du es ja anscheinend billigst / nichts dagegen tust.


    Aber es gibt hier bestimmt Leute, die sich mit der Materie Recht / Sozialleistungen besser auskennen.


    PS: Wirklich: Schreib nochmal leserlich worum es geht.

  • okay...


    Es geht da drum.


    2009 Suizid Vater, der Testament zerrissen hatte, somit gesetzliche Erbfolge. 2 Brüder (erhielten damals Bafög) schlugen das Erbe aus, weswegen "Vermögen" an Mutter ging. Sie wollte damals nicht, dass ihre Schwiegermutter etwas erhielt, weswegen eine Unterschrift getätigt wurde, dass ich ein Vermögen an sie abtrete.


    Letztes Jahr, als an einer Jobcentermaßnahme in einem BBZ teilgenommen wurde, wurde parallel am / im Elternhaus rumgedoktort (ob das Rasenmähen oder Hecke schneiden oder Möbel versetzen war, Haus war ungefähr dreieinahlb Jahr leergestanden oder irgendwelche Fahrten von A nach B).


    Schon 2018 war Aussage, dass es Mittel und Wege gebe, dass selbst ein Pflichtteil eines Erbes nicht ausgezahlt wird. Nahm die Aussage ernst. Wenn jemand vor Gericht jemanden vertreten kann, weil darf (1982 gab es noch die Möglichkeit, auf Steuerberatung einen sogenannten Rechtsbeistand zu setzen , dass Richter auf Argumentationen Urteile fällen, aber dann so eine Aussage getätigt wird, war da zwar Sachlich eine Information dahinter, aber auch immens eine emotionale Komponente.


    Wird sie aber darauf angesprochen, was los ist, welche Unterlagen wie wo was, will sie nichts preisgeben. Keine Unterlagen, nichts sagen. Ist ihre Sache. Aber dann bekannte von ihr zu Fragen, die sie in ihrer eigenen Patientenverfügung, usw. angegeben hat, zu fragen, a) zwischenmenschlich taktierend linkisch, b)ist die angegebene Fau selber promovierte Rechtsanwältin, c) weswegen einerseits rechtlich wegen Datenschutz nichts gesagt wird, andererseits zwischenmenschlich gesagt wird, brings selber auf die Reihe. Im Moment weiß ich nur, dass da unterschwellig 'ne schei... Furcht ist, dass "da vlt. etwas ist, was über kurz oder lang Sche... bedeuten könnte."


    Auf dem eigenem Konto sind vlt. 15hundert €. Nur, wenn ein Anspruch schon als Vermögen gilt, dann ...


    Sachlich gesehen, wohne ich nicht im Elternhaus, unabhängig von der Familie, weswegen 2 Brüder nicht unterstützen, will ich auch nicht.

  • Ob Vermögen hin oder her, ich will den Scheiß ehrlich gesagt nicht!!!! Aus der Ferne ist vieles möglich zu wissen, aber Spekulation. Damit kann weder ich 'was anfangen, noch sonst jemand. Was nützt somit im Nebel zu stochern oder Vermögen, wenn zwischenmenschlich keine Frage beantwortet oder gar geblockt wird, was los ist, was wie ausschaut?!?

  • Ich verstehe die Sachlage auch noch nicht ganz. Ich stelle mal ein paar Fragen im Text:


    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Das geht hier wohl über die Möglichkeiten eines Forums hinaus. ?(


    In der Regel gibt es an die Argen/Jobcenter angedockt Beratungsstellen (z. B. Arbeitslosenzentrum). Die versuchen im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu helfen, bzw. können weitergehende Hilfe kontaktieren oder organisieren.

  • Ich denke auch, das geht hier weit über unsere Kompetenzen.

    Ich denke auch mit einer rein fachlichen Antwort was Betrug wäre und was nicht wäre Dir nicht hinreichend geholfen.


    Ich hoffe ich erscheine nicht übergriffig, aber die Beziehung zu Deiner Mutter/Familie scheint... sehr schwierig zu sein.

    Ich würde Dir empfehlen Dich in mehrerlei Hinsicht beraten zu lassen. Zuerst vermutlich psychologisch (übernimmt die Krankenkasse), später auch fachlich bezüglich deiner konkreten Frage und ich vermute, wenn es bei dem Erbe um größere Summen geht, dass dann auch ein Anwalt ins Spiel kommen wird...


    Ich wünsche Dir alles Gute!

  • Guten Morgen.


    Mir ist nur bekannt, dass seitens des Jobcenters ein Anspruch auf ein Erbe ausreicht, damit das als Vermögen betrachtet wird. Wird dieser Anspruch nicht angegeben, gelte das als Erschleichung von Sozialleistungen, und somit Betrug.


    Hatte gestern schon Kontakt mit einer Anwältin. Es gilt schon als Fahrlässigkeit, nicht mit dem Erblasser zu sprechen, was wie los ist. Betrug werde mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren geahndet. Und wenn das tatsächlich so stimmt, Straftäter zu werden, nur, weil jemand nicht mit offenen Karten spielen will, wenn diese darauf angesprochen wird ... das rechtfertigt nicht, keine Angaben im Antrag zu machen ...


    So gesprochen, will ich nicht mit einem Anwalt zur Mutter, zur Offenlegung von Dokumenten. Nur was genau wo wie stehen könnte ...


    Sebastian

  • Ich denke mir, wir verstehen uns hier falsch.

    Das denke ich mir auch. Es ist bspw. so, silent_seb, dass man als ALG II-Empfänger kein Erbe selbst ausschlagen darf. (Jedenfalls keines, bei dem im Saldo ein Plus steht.) Aber darum geht es hier doch nicht, wenn ich es richtig verstehe. Vorschlag: Ich würde über eine Schuldnerberatung o. Ä. versuchen, günstig an einen im Sozialrecht kompetenten Anwalt zu kommen. Da dürfte die Frage schnell aufgeklärt sein.

  • Das denke ich mir auch. Es ist bspw. so, silent_seb, dass man als ALG II-Empfänger kein Erbe selbst ausschlagen darf. (Jedenfalls keines, bei dem im Saldo ein Plus steht.) Aber darum geht es hier doch nicht, wenn ich es richtig verstehe. Vorschlag: Ich würde über eine Schuldnerberatung o. Ä. versuchen, günstig an einen im Sozialrecht kompetenten Anwalt zu kommen. Da dürfte die Frage schnell aufgeklärt sein.

    Ja. Toll.


    Bei meiner Mutter bin ich unten durch, u. a. ALG 2 Bezug und was weiß ich. Wenn da eine Frage ist, ob da irgendetwas ist ...


    Als Zwillingsbruder einmal 2015 Wohngeld beantragen wollte, und bei einer Bank anrief, ob sein Name irgendwo bzgl. Zugriff auf Mutters Konto aufkäme - nur des Antrags wegen - rief die Bank (sachlich gesehen nachvollziehbar, beiderseitig) an, und keine Minute später bekam Zwillingsbruder von der Fau einen Anruf (wohl gemerkt hielt Bruder den Hörer 1 Armlänge weit weg) kam, was das solle, dass sie befürchten muss, dass Konten leer geräumt werden würden!


    Da mit'm Anwalt zu kommen, is' nicht. Zumindest steht mein Name in keinem Grundbuch, als nochmaliger Name.


    Langsam befürchte ich echt, den Bezug zur Realität verloren zu haben!

  • Ich bin mir ganz sicher, dass ich Dich nicht komplett verstehe. Und ich bin mir relativ sicher, dass Du auch mich missverstehst.


    Du sollst nicht mit einem Anwalt zu Deiner Mutter, sondern Dich über Deine Optionen vom Anwalt beraten lassen.

  • Auf ernst gemeinte Vorschläge mit "ja. Toll." Zu antworten geht in meinen Augen gar nicht.

    Hier versuchen Leute in ihrer Freizeit dir zu helfen.

    Und das obwohl du es nicht Mal auf die Kette bekommst einen Satz gerade aus zu schreiben.

  • Ich habe auch noch nicht alles verstanden, das hält mich aber nicht ab von folgenden Punkten:


    Bei der Frage nach Vermögen im ALG-II-Antrag geht es um Dein eigenes Vermögen. Eventuell noch um die anderen Vermögen Deiner "Bedarfsgemeinschaft", wenn Leute zusammenleben. Es geht nicht um den Rest der Familie, der woanders wohnt. (Es sei denn, Eltern oder Kinder verdienen mehr als 100.000 € pro Jahr, dann können sie zur Zahlung herangezogen werden.)


    Bei der Frage nach Erbschaften geht es nicht um Erbschaften, die jemand irgendwann mal in der Zukunft machen könnte. Es sind ausschließlich solche gemeint, bei denen der Erbfall schon eingetreten ist, aber das Erbe noch nicht auf dem Konto des Begünstigten eingegangen ist.


    Ich nehme an, dass Du einer der zwei Brüder bist, die 2009 das Erbe ausgeschlagen haben. Durch die Ausschlagung hast Du nichts geerbt und hast auch auf Dein Pflichtteil verzichtet. Das durftest Du damals so tun und das ist auch heute für das Jobcenter kein Problem.


    Ich verstehe es so, dass Deine Mutter damals alles geerbt hat. Wenn Deine Mutter heute versterben würde, hättest Du mindestens einen Pflichtteilsanspruch. Diesen Tatbestand müsstest Du dann beim ALG-II-Antrag angeben. Da sie aber lebt (richtig?), spielt das keine Rolle.


    Wenn Du später während des ALG-II-Bezuges erbst, müsstest Du das wie alle anderen Einnahmen beim Jobcenter angeben und müsstest erst die Erbschaft verbrauchen (aber nicht ganz), bevor Du wieder Leistungen vom Jobcenter bekommen kannst.


    Es ist umstritten, ob es ok ist, wenn bei zwei Erben der erste im ALG-II-Bezug ausschlägt, weil er davon kaum etwas hätte, damit der zweite erwerbstätige das volle Erbe bekommt.

  • Nach 30 Jahren Social Media - wenn wir bei den Newsgroups anfangen - sind die meisten von uns zwar etwas geübter, aber die Grundprobleme sind die gleichen: Es wird nur der häufig missverständliche Text transportiert (vielleicht noch garniert mit einem Smiley) und man kann in Sekundenschnelle (hier nur) ein paar hundert Leute mit einem Post beglücken, den man wahrscheinlich so nicht mit Gänsekiel auf Büttenpapier verfasst hätte.


    In diesem Sinne: Wo gehobelt wird, da fallen Späne, und eine Entschuldigung in so einem Rahmen hat Respekt verdient!