Guten Abend liebe Community,
ich bin auf der Suche nach Klärung bzgl. einer Frage, die ich bisher nur unzureichend beantwortet finde: Hat ein neuer Arbeitgeber die Flexibilität bei einer Höhergruppierung bei der Neueinstellung im TvÖD (Bund) die bisherige Stufenlaufzeit beizubehalten. Und wenn dies der Fall ist, gibt es dafür eine Grundlage, auf die man sich berufen kann.
Hintergrund ist, dass ich bisher in TvÖD in einer Gruppe in Stufe 3 eingestuft war und bei Beibehaltung der Gruppe in wenigen Monaten in Stufe 4 gekommen wäre. Bei meinem neuen Vertrag/Arbeitgeber soll ich nun in die nächst höchste Gruppe eingruppiert werden, was grds. natürlich positiv ist (und worauf der Arbeitgeber besteht). Allerdings ist grds. vorgesehen bzw. im TvÖD festgeschrieben, dass bei einer Höhergruppierung die Stufenlaufzeit von vorne beginnt. Grds. würde ich annehmen, dass der Arbeitgeber -ggf. außertariflich- Flexibilität hat, die bisherige Laufzeit mitzunehmen/beizubehalten z.B. mit der Argumentation qualifiziertes Personal zu gewinnen. Ich konnte aber bisher keine eindeutige Bestätigung dieser Annahme finden bzw. eine Grundlage, auf die ich mich bei den Verhandlungen beziehen könnte.
Würde mich sehr freuen, falls hier jemand mehr weiß.
Vielen Dank und Grüße!