Beibehaltung Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung/ TvöD

  • Guten Abend liebe Community,


    ich bin auf der Suche nach Klärung bzgl. einer Frage, die ich bisher nur unzureichend beantwortet finde: Hat ein neuer Arbeitgeber die Flexibilität bei einer Höhergruppierung bei der Neueinstellung im TvÖD (Bund) die bisherige Stufenlaufzeit beizubehalten. Und wenn dies der Fall ist, gibt es dafür eine Grundlage, auf die man sich berufen kann.



    Hintergrund ist, dass ich bisher in TvÖD in einer Gruppe in Stufe 3 eingestuft war und bei Beibehaltung der Gruppe in wenigen Monaten in Stufe 4 gekommen wäre. Bei meinem neuen Vertrag/Arbeitgeber soll ich nun in die nächst höchste Gruppe eingruppiert werden, was grds. natürlich positiv ist (und worauf der Arbeitgeber besteht). Allerdings ist grds. vorgesehen bzw. im TvÖD festgeschrieben, dass bei einer Höhergruppierung die Stufenlaufzeit von vorne beginnt. Grds. würde ich annehmen, dass der Arbeitgeber -ggf. außertariflich- Flexibilität hat, die bisherige Laufzeit mitzunehmen/beizubehalten z.B. mit der Argumentation qualifiziertes Personal zu gewinnen. Ich konnte aber bisher keine eindeutige Bestätigung dieser Annahme finden bzw. eine Grundlage, auf die ich mich bei den Verhandlungen beziehen könnte.


    Würde mich sehr freuen, falls hier jemand mehr weiß.


    Vielen Dank und Grüße!

  • Sorry, sehe jetzt erst bzw. verstehe jetzt erst, dass mit dem Wechsel auch ein Entgeltgruppenwechsel von E x zu E x+1 stattfindet. Sry, zu dem Spezialfall kann ich nichts sagen. Allenfalls noch die grds. Erfahrung, dass es im Tarifrecht nur sehr, sehr geringe Spielräume gibt.

  • Es gibt Foren für den öffentlichen Dienst. Einfach mal eine Suchmaschine bemühen. Wenn erlaubt kann ich auch eins empfehlen. Da findet man meistens mehr Experten für den TVÖD

    Ist mit dem Wechsel auch eine neue Entgeltgruppe verbunden, dass ist mir auf Grund der Begrifflichkeiten nicht ganz klar.

  • Es gibt Foren für den öffentlichen Dienst. Einfach mal eine Suchmaschine bemühen. Wenn erlaubt kann ich auch eins empfehlen. Da findet man meistens mehr Experten für den TVÖD

    Ist mit dem Wechsel auch eine neue Entgeltgruppe verbunden, dass ist mir auf Grund der Begrifflichkeiten nicht ganz klar.

    Für mich steht es da mehrmals und ist auch genau die FFrage, die gestellt wurde.

    Kann bei einem Arbeitgeberwechsel inkl. Höhergruppierung die Stufenlaufzeit der bisherigen Gruppe übernommen werden?


    Ich kenne vor allem dieses Forum:

    https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php

  • Soweit ich das kenne ist das Verhandlungssache ob man evtl schon in die höhere Stufe kommt. Es gibt aber sicher keinen Anspruch darauf:


    https://www.bund-verlag.de/per…siswissen/stufenzuordnung


    Schließlich kann Beschäftigten zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von qualifizierten Fachkräften abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden (§ 16 Abs. 6 TVöD-Bund).


    LG

    johu

  • Vielen Dank für alle eure/Ihre Antworten.

    Diese Informationen hatte ich so auch schon zusammengetragen. Offen war tatsächlich die Frage einer Grundlage, auf der ich für die Beibehaltung der bisherigen Stufenlaufzeit argumentieren könnte. Mal sehen, was klappt.


    Viele Grüße