Private Hapftpflicht für Beruf notwendig?

  • Hallo,

    ich bin Hauptberuflich Zeitungzusteller. Ich wurde neulich von einem Abonennten beschuldigt, bei der Zeitungszustellung einen mit Plastikband abgesperrten Weg durchquert zu haben und einen frisch gegossenen Boden betreten zu haben. Die Behauptung konnte ich schnell durch Beweismittelsicherung und abgleichen der Fußspuren zu meinen Schuhen entkräften, aber ein mulmiges Gefühl bleibt, was da Zukünftig noch für Sachen kommen, wo ich tatsächlich die Verantwortung übernehmen muss.


    z.B. wenn mein Zeitungsroller bei starkem Wind umkippt und ein Auto verkratzt/verbeult oder ich mich auf dem Weg zum Briefkasten zwischen zwei Autos zwängen muss und der Reisverschluss einen Lackschaden verursacht, Eine Abonnentin zum sturz kommt weil sie sich erschrickt das beim öffnen der Türe plötzlich ich an der Türe stehe oder der Fahrradanhänger sich während der Fahrt entkuppelt und einen Auffahrunfall mit dem Auto hinter mir verursacht. Kaputte Fensterscheibe weil Abonnent die Zustellung zwischen Fenstergitter und Fenster wünscht. Der Hund entläuft und überfahren wird, weil ich das Gartentor nicht sauber wieder verschlossen habe, den Haustürschlüssel für eine große Wohnanlage verliere und die Schlößer ausgetauscht werden müssen usw.


    Ich habe meinen Arbeitgeber diesbezüglich schon drei mal kontaktiert. Bei den ersten zwei mal erhielt ich keine Antwort, bei der dritten kenne er die Antwort nicht weil das noch nie jemand gefragt hätte. Inzwischen ist da auch ein Monat vergangen und wird wohl nichts mehr kommen.


    Mein Verdienst ist nicht sonderlich hoch aber ich komme damit so halbwegs über die Runden.

    Gruselig die Vorstellung, evt. Jahrelang in Raten einen Schaden begleichen zu müssen.


    Eine private Hapftpflichtversicherung habe ich nicht. Bezüglich Schlüssel verlieren habe ich in den AGB vieler Versicherungen einen Haftungsausschluss gelesen, dass kein Schaden ersetzt wird, wenn ich den Schlüssel von dritten erhalte. Die Schlüssel erhalte ich z.B. bei Urlaubsvertretungen von dem dortigen Zeitungszusteller. Bin ich da schon dritter oder vierter oder bin ich da als Zusteller nur ein ausführendes Organ des Zeitungsverlags und damit nur zweiter Schlüsselerhalter?


    Zahlt überhaupt eine private Haftpflicht für Schäden, die ich als Arbeitnehmer verursache?

  • Hallo Zeitungsbote,


    ehrlich gesagt, kann ich zur vorliegenden konkreten Fragestellung nichts sagen. Als einer, der ggü. Versicherungen sehr skeptisch ist ("es wird schon nichts sein"), möchte ich Dir aber sagen: Ohne eine Privathaftpflicht würde ich nicht sein wollen. Bei verhältnismäßig geringem finanziellen Aufwand kann sie einen vor verhältnismäßig ruinösen Konsequenzen bewahren. Ich an Deiner Stelle würde mir überlegen, ob ich nicht doch - ungeachtete der vorliegenden Fragestellung - eine Privathaftpflicht wollen würde.


    Viele Grüße

    Andreas

  • Dazu bedarf es einer speziellen Berufshaftpflichtversicherung; die Privathaftpflicht muß dafür nicht zahlen. Aber gegenüber Dritten haftet zunächst der Arbeitgeber! Der könnte bei grober Fahrlässigkeit aber seinen Arbeitnehmer in Regress nehmen, aber dazu müßte er ihn verklagen und die Gerichte neigen dazu, den sozial Schwächeren besonders zu schützen.

    Also mit Umsicht die Zeitungen austragen, damit keine grobe Fahrlässigkeit unterstellt werden kann; dann liegt die Haftung beim Arbeitgeber!


    Aber über diesen Fall hinaus gilt allgemein: Eine Privathaftpflicht sollte jeder Mensch haben!! Sie kostet als Online-Versicherung mit geringer Selbstbeteiligung doch nur ca. 25 € pro Jahr und schützt andererseits davor, durch ein Mißgeschick völlig ruiniert fürs Leben zu werden.

  • Du schreibst Du bist Arbeitnehmer, also im Angestelltenverhältnis?

    Dann dürfte das eigentlich während der Ausübung Deines Berufes über den Arbeitgeber abgesichert sein.


    Ich vermute aber eher so etwas wie Scheinselbständigkeit und kann Dir da auch nicht weiterhelfen.


    Ich will aber nochmal bestärken was meine Vorredner geschrieben haben: Leg Dir auf jeden Fall eine Privathaftpflicht zu. Die kostet nicht viel und ist wirklich essentiell.

  • Ich bin schon richtig angestellt dort, wo der ganze Kram mit Kranken- Renten- Arbeitslosen und Pflegeversicherung vom Zeitungsverlag bezahlt wird. Nur die armen Teufel welche nachts die Zeitungspakete an die Zustellstationen ausliefern, werden als "Selbstständige" geführt, wo sicherlich eine Scheinselbstständigkeit vorliegt.



    Euch allen DANKE für die Info, da werde ich mich dann nach einer Privathaftpflicht umsehen.

  • Hallo Zeitungsbote,


    um die Frage einmal zu systematisieren. Voraussetzung für die Erläuterungen ist, Sie sind Arbeitnehmer im vollen Sinn des Gesetzes.


    Wenn ein Arbeitnehmer bei einer beruflichen Tätigkeit einen Dritten schädigt (Ihre Beispiele), haftet nicht er selbst sondern sein Arbeitgeber. Üblicherweise hat der Arbeitgeber dafür eine Betriebshaftpflichtversicherung (BHV), bei der auch alle seine Arbeitnehmer mitversichert sind. Falls ein Kunde also einen Anspruch an Sie stellt, verweisen Sie in an Ihren Chef. Falls der Kunde trotzdem von Ihnen Geld haben will, kommt hier zum ersten Mal Ihre – hoffentlich vorhandene - Privathaftpflichtversicherung (PHV) zum Einsatz, nämlich bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche.


    Falls der Arbeitgeber keine BHV hat, seine Dummheit. Wenn der Anspruch berechtigt ist, muss er den Schaden bezahlen; nicht Sie.


    Jetzt kommt das Arbeitsrecht. Wenn Ihr Arbeitgeber einen Schaden – hier nun Zahlung an einen Dritten verursacht durch Ihr Handeln – erlitten hat, kann er bei Ihnen Regress nehmen. Wobei der Regress gestuft ist. Bei leichter Fahrlässigkeit ist er nicht möglich, bei mittlerer nur sehr eingeschränkt und bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz im vollen Umfang. Hier ist die zweite Nützlichkeit einer PHV. Sehr gute Verträge übernehmen inzwischen die Regresszahlungen an den Arbeitgeber, außer natürlich bei Vorsatz.


    Sie sehen, eine PHV ist auch für die Zeit als Arbeitnehmer durchaus sinnvoll, für den ganzen Rest des Lebens sowieso.


    Gruß Pumphut

  • Kleine Rückmeldung: Habe nun eine private Haftpflicht. Theoretisch ist da laut Versicherungsbedingung auch Ansprüche von Arbeitskollegen aus Sachschäden und Ansprüche von Arbeitgebern und Dienstherren aus Sachschäden dabei. Mal schauen, hoffentlich muss ich die Versicherungsansprüche nie auf die Probe stellen.