Gesetzliche KV verweigert kurzfristige Aufnahme in die Familenversicherung

  • Hallo an Alle,

    ich bin privat krankenversichert und 52 Jahre alt. Ich bin weder angestellt, noch verfüge ich über regelmässiges Einkommen. Ich möchte ab dem nächsten Jahr in die Familienversicherung (gesetzliche Krankenkasse) meiner Ehefrau wechseln und wir haben heute die Auskunft von ihrer Krankenkasse erhalten, dass mein Wechsel zum 01.01.2023 nicht möglich sei, da die Voraussetzung für einen Wechsel zum 01.01.2023 das Einreichen einer Steuererklärung für das Jahr 2022 vorsieht.


    Im Jahr 2022 habe ich Zinseinkünfte über der Beitragsfreigrenze von 5640,- Euro (470x12) gehabt und somit würde ich die Voraussetzungen nicht erfüllen.


    Für das Jahr 2023 werde ich unter dieser Grenze liegen, und kann aber nach Auskunft der Krankenversicherung erst mit dem Einreichen der Steuererklärung für das Jahr 2023 bei der Krankenkasse einen Antrag auf die Aufnahme in die Familienversicherung stellen. Das wäre somit etwa im Juni 2024.


    Ich bezweifle, dass die Auskünfte der Krankenversicherung richtig sind. Stimmt das wirklich, dass ich erst im Juni 2024 - also mit dem Erhalt des Steuerbescheides vom Finanzamt einen Antrag stellen kann? Wie verhält es sich bei der Aufgabe der Selbstständigkeit? Es kann doch nicht sein, dass ein Wechsel eine 18 monatige "Wartezeit" verlangt. Das kann ich mir einfach nicht vorstellen.


    Zudem meinte die Dame von der Krnakenversicherung, dass für Zinseinünfte keine Sparerfreibeträge von 801,- Euro gelten würden und die letzte Woche eingeführte Erhöhung des Freibetrages von 470 auf 520 Euro nicht als Bemessungsgrundlage für die Aufnahme in die Familienversicherung gelten würden, sondern nur als Obergrenze für MIni-Jobs.


    Kann mir bitte jemand sagen, wie es sich in der Praxis mit dem Wechsel von der privaten in die gesetzliche Familienversicherung verhält?


    Für jede Hilfe, Ideen oder Links, wo ich eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten kann bedanke ich mich im Voraus,

  • Es geht darum, dass die Krankenkasse eine Steuerbescheinigung als Voraussetzung für die Aufnahme in die Krankenversicherung verlangt. Das wäre bei einem Mini-Job wohl auch der Fall - nachdem ich ein Jahr lang gearbeitet hätte. Die Krankenversicherung will einen Nachweis, dass ich eben nicht mehr als 470,-Euro im Monat an Einkünften erziele und laut deren Aussage läßt sich das nur durch einen Steuerbescheid nachweisen. Das finde ich abwegig.