Kurzfristige Beschäftigung bei Beamtenanwärter

  • Hallo!


    Ich bin Beamtenanwärter und bekomme monatl. ca. 1400 EUR. Nebenbei nehme ich seit 3 Monaten über Zenjob einige Jobs (kurzfristige Beschäftigung) an. IdR für wenige Tage im Monat. Komme aber nie über 450 EUR im Monat.


    Wie werden diese versteuert? Bei Google finde ich häufig nur die Antwort, dass es bei Studenten ja häufig unter dem Freibeitrag bleibt oder der Arbeitgeber dies Pauschal mit 25% besteuern kann.

    Der Arbeitgeber wechselt dort bei jedem Job und die versteuern das nicht pauschal.


    Durch meine Besoldung komme ich alleine schon über den Grundfreibetrag.


    Zahle ich dann im Rahmen der Steuererklärung einfach nur die Lohnsteuer? Falls nein: Ist es die Steuerklasse 6 und wie hoch wird da etwa der Steuersatz sein? Kann ich das nachträglich über die Pauschalsteuer selbst geltend machen?


    Wie gesagt, bei Google habe ich keine befriedigende Antwort gefunden. Hoffentlich ist hier jemand schlauer als ich. :) Danke schon mal!



  • Danke für die Antworten!

    Das sind Beiträge, die ich natürlich schon gelesen habe.

    Eine pauschale Versteuerung wird vom AG hier nicht vorgenommen.


    Wenn ich Lohnsteuer zahle, wie ich hoch ist diese? Bin ich in der Steuerklasse 6 und kann ich nachträglich auf die 25% wechseln oder sonstiges über die Steuererklärung mindern?

    Zahle ich meine normale Lohnsteuer?

  • Wenn ich Lohnsteuer zahle, wie ich hoch ist diese? Bin ich in der Steuerklasse 6 und kann ich nachträglich auf die 25% wechseln oder sonstiges über die Steuererklärung mindern?

    Zahle ich meine normale Lohnsteuer?


    Du zahlst ja keine Lohnsteuer, maximal dein Arbeitgeber/Auftraggeber... je nachdem welche Steuerklasse ihm gemeldet wird. Diese findest du in deinem Lohnzettel. Ich vermute aber, dass in deinem Fall gar keine Lohnsteuer abgeführt wird (da keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit???) sondern eher eine Nebentätigkeit vorliegt. Oder erhältst du einen Lohnzettel mit den Sozialabgaben/Steuer ausgewiesen?



    Über die Steuererklärung wird immer der 'richtige' Steuersatz angewandt. Wenn du Nebeneinkünfte hast (über ein paar 100Euro/Jahr, genauen Wert finde ich gerade nicht) bist du verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben und diese dort anzugeben. Diese Einkünfte werden dann 'nachversteuert'. Dies wird aber deine Steuerlast erhöhen, nicht mindern. Du kannst natürlich für diese Tätigkeit auch Werbungskosten geltend machen.



    PS: Nebentätigkeiten müssen u.U. dem Arbeitgeber gemeldet werden und können dessen Zustimmung erfordern. Evtl. das auch Mal in Betracht ziehen.


    LG

    Johu