Aufwendungen für zwei häusliche Arbeitszimmer bei Ehegatten

  • Hallo zusammen,

    wir sind etwas irritiert, weil uns das Finanzamt bei der Steuererklärung 2021 die Kosten für zwei Arbeitszimmer in einer Mietwohnung nur jeweils anteilig (je zu 50 %) anerkannt hat, da wir beide (Ehepaar) zusammen im Mietvertrag stehen. Wir arbeiten beide jeweils komplett im Home Office.


    Im Internet findet man zur anteiligen Anrechnung von (mehreren) Arbeitszimmern bei Miteigentum kaum bis keine Informationen. Es wird aber nicht so ungewöhnlich sein, dass Ehepaare zwei Arbeitszimmer haben und gemeinsam im Mietvertrag stehen oder Eigentümer einer Immobilie sind. Selbst in der Wiso-Steuersoftware wird anders berechnet (100 % Anrechnung).


    Wie seht Ihr den Sachverhalt? Habt Ihr dazu Erfahrungen? Jemand, der sich rechtlich/steuerlich auskennt? Gibt es aktuellere Urteile?


    Das Finanzamt beruft sich auf folgende Urteile:


    Urteil des Finanz-Senats Bremen vom 4.11.2019, Abruf-Nummer 215706, und die Kurzinfo des Finanzministeriums Schleswig-Holstein vom 8.1.2020).


    Entsprechend des oben aufgeführten Urteils beruft sich das Finanzamt auf folgenden Sachverhalt:


    2. Das Arbeitszimmer gehört zu Räumlichkeiten, die im Miteigentum des das Arbeitszimmer Nutzenden und seines Ehegatten stehen


    Die grundstücksorientierten Aufwendungen werden gezahlt vom

    Konto des Ehegatten, der das Arbeitszimmer nutzt

    Gemeinschaftskonto der Ehegatten


    Konto des anderen Ehegatten


    => 100 % der grundstücksorientierten Aufwendungen sind abziehbar

    => 100 % der grundstücksorientierten Aufwendungen sind abziehbar*)

    => die grundstücksorientierten Aufwendungen sind nicht abziehbarer Drittaufwand

    *) begrenzt auf den Miteigentumsanteil an den Räumlichkeiten

    Beispiel:

    Wohnfläche der gesamten Wohnung: 100 m2

    Arbeitszimmer: 60 m2

    Miteigentumsanteil an der Wohnung 50 %

    grundstücksorientierte Aufwendungen: 3.000 Euro

    => Von den grundstücksorientierten Aufwendungen entfallen 1.800 Euro auf das Arbeitszimmer.

    Abziehbar entsprechend dem Miteigentumsanteil: 1.500 Euro (ggf. Begrenzung auf 1.250 Euro gem. § 9 Abs. 5 EStG i. V. m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 EStG)


    Über weitere Infos dazu würde ich mich sehr freuen. Auch, ob es sich lohnt, in Widerspruch zu gehen.


    Danke :)

  • Hallo regeninparis,


    bitte einmal Ihre Ausführungen präzisieren. Sie schreiben

    die Kosten für zwei Arbeitszimmer in einer Mietwohnung nur jeweils anteilig (je zu 50 %) anerkannt hat

    und dann führen Sie an:

    2. Das Arbeitszimmer gehört zu Räumlichkeiten, die im Miteigentum des das Arbeitszimmer Nutzenden und seines Ehegatten stehen

    Also was nun, Eigentum oder Miete?


    Allerdings steht in der von Ihnen verlinkten Kurzinfo auch:


    "2. Beide Ehegatten sind Mieter der Räumlichkeiten

    ...

    *) Beträgt der Nutzungsumfang des häusliches Arbeitszimmer mehr als 50 % der gesamten Wohnfläche sind maximal 50 % der gemeinsam getragenen Aufwendungen abziehbar"


    Könnte es bei Ihnen zutreffen, dass die beiden Arbeitszimmer zusammen mehr als 50% der Gesamtwohnfläche ausmachen?


    Gruß Pumphut