VwL durch Umwandlung?

  • Hallo!


    Ich wechsel demnächst den Arbeitgeber. Der neue Arbeitgeber bietet im Arbeitsvertrag keine VwL und auch keine Verweise auf Tarifverträge. Ich frage nicht jetzt, ob das bedeutet, das der Arbeitgeber grds. keine VwL anbietet? Wenn der Arbeitgeber tats. keine VwL anbietet, wie kann ich dennoch eine VwL erreichen? Könnte man den Arbeitgeber nicht einfach bitten ein Stück des vereinbarten Bruttogehalts "umzuwandeln"? ?(


    Fragen über Fragen...


    Danke schon mal


    HdE

  • Einen Rechtsanspruch auf Gehaltsumwandlung hast Du nur bei der betrieblichen Altersversorgung z.B. in Form der Direktversicherung. Bei vwL gibt es etwas Vergleichbares nicht.


    Andererseits: der Arbeitgeber hat kostenmäßig keinen Nachteil, wenn er einen Teil Deines Bruttos in vwL "umwandelt".
    Es ist höchstens ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand für ihn, weil er dann Dein Nettogehalt an zwei verschiedene Konten überweisen muss.


    Doch was bringt Dir das? Du könntest ja auch Deinen vwL-Vertrag durch Überweisungen von Deinem privaten Giro-Konto besparen. Dann bleibt Dein Arbeitgeber aussen vor.


    Hast Du denn Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage?