Eintragung ins Grundbuch nach Erbschaft

  • Meine Mutter ist leider im August verstorben. Nun erben mein Bruder und ich u. a. ein Haus, eine Ferienwohnung und einen Weinberg. Mein Bruder möchte gerne seinen beiden Söhnen die Ferienwohnung schenken und mich auszahlen. Den Weinberg möchte er eventuell dem ältesten Sohn schenken. Meine Frage ist: Müssen mein Bruder und ich erst als die neuen Eigentümer im Grundbuch eingetragen sein und können dann die weiteren Schritte gehen oder ließe sich das vorher so regeln, dass nur mein Bruder als der neue Eigentümer eingetragen wird?

  • Das Erbe habt ihr direkt am Todestag angetreten, direkt danach könnt ihr Euch um die Auseinandersetzung kümmern. Dazu gehört nicht nur, wer die Uhr und wer das Gemälde bekommt, was aus dem Depot an wen übertragen wird, sondern auch die Immobilien.


    Also gleich Notartermin machen, möglichst originalen oder beglaubigten Erbschein mitnehmen und den Verkauf Deines ideellen Anteils an Deinen Bruder (oder direkt an seine Kinder?) beurkunden lassen.


    Ich würde sogar empfehlen, dieses zeitig zu erledigen. Ihr müsst noch Steuererklärungen machen a) für den Verstorbenen (2022) und b) für die Erbengemeinschaft. Sollte die Erbengemeinschaft nur kurze Zeit bestanden haben, solltet ihr zumindest b leicht wegdiskutieren können. Spart Arbeit und Kosten.


    Außerdem hatte ich einen Fall, bei dem sich nach dem Tot der Erblasserin im Grundbuch noch die Eheleute eingetragen waren (Ehemann ~10 Jahre vorher verstorben) und eine Grundschuld einer nicht mehr existierenden Bausparkasse, die vermutlich ca. 30 Jahre vorher zurückgezahlt war. Da war detektivische Urkundensuche notwendig.

  • Hornie: Danke für die Auskunft. Leider wird es nicht so schnell gehen. Noch ist nicht klar, ob die Neffen die FW wollen, wenn sie dann auch die Nebenkosten, die bei ca. monatlich 300 Euro liegen, tragen müssen. Es ist wahrscheinlich nur dann attraktiv für sie, wenn sie die FW auch gewinnbringend vermieten können.


    Was den Erbschein betrifft, mein Vater starb 2001 und hinterließ ein Testament. Meine Mutter hat kein Testament hinterlassen. Eine Rechtspflegerin am zuständigen Amtsgericht sagte mir, wir müssten einen Nacherbschein für meinen Vater und einen Erbschein für meine Mutter beantragen.

    Mein Bruder wohnt im Norden, wo auch meine Mutter wohnte, ich wohne im Süden. Viel Arbeit hängt nun an ihm, ich habe mich um den Papierkram gekümmert (Abmeldung Versicherungen, etc.), den man auch per Mail erledigen kann. Auch die Steuererklärung für meine Mutter lief bereits in der Vergangenheit über mich (per WISO und Elster).


    Wir müssen nun ein Haus auflösen, in dem zwei Menschen wohnten, die nie etwas weggeschmissen haben. Mein Bruder meinte bereits vor dem Tod meiner Mutter scherzhaft, dafür müsse ich mir ein halbes Jahr Urlaub nehmen. Er will alles selber machen, auch das Haus will er ohne Makler verkaufen. Da bin ich mal gespannt, wie lange das dauern wird.

  • Die Grundproblematik kenne ich. Versuche klare, zeitliche Vereinbarungen zu treffen, sonst kann das eine neverending story werden, die die Familie als Ganzes belastet.


    Klar, Voraussetzung für einen Gang zum Notar ist, dass ihr Euch entschieden habt und einig seid, wie die Aufteilung sein soll. Auch hier empfehle ich baldige, verbindliche Entscheidungen.


    Sobald es eine Einigung gibt, könnt ihr diese Einigung vom Notar beurkunden lassen. Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden bzw. kann auch der Notar besorgen.