Habe Eigentum an meinem Grundstück an meine künftigen Erben übertragen und meinen Nießbrauch vorbehalten. Kann ich als Inhaber aller Recht und Pflichten der Eigentümer den Antrag als quasi "Eigentümer" für die Grundsteuerreform stellen?
Grundsteuerreform
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Also die ersten vier Treffer bei Google (wiwo und. Anwaltskanzleien) sagen, dass der Eigentümer die Erklärung abzugeben hat.
Ansonsten Finanzamt anrufen und fragen.