Ablösungsgebühren

  • Hallo,


    ich habe einen Immobilienkredit bei einer Sparkasse. Im November 2023 läuft die Sollzinsbindung aus. Den Restbetrag würde ich dann gerne mit Erspartem bezahlen. Die Sparkasse will nun Auslösungsgebühren. Ist dies rechtens? Ich habe gelesen, dass mit Ende der Sollzinsbindung ein Kündigungsrecht besteht.


    Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.


    Grüße Benni

  • Es gibt 2 Möglichkeit:


    1. Der Vertrag läuft schon mindestens 10 Jahre.

    Dann kannst du jederzeit mit einer Frist von 6 Monaten kündigen und dann (nach Ablauf der Frist) die Restschuld zurückzahlen.


    2. Du wartest bis November 23 und zahlst dann die Restschuld zurück. Ich nehme ja mal an, dass Ende der Sollzinsbindung auch Vertragsende sein wird.


    Wenn die Bank dir jetzt irgendwelche Gebühren aufdrücken will, klingt das auch für mich als wenn die Bank denkt, dass du jetzt kurzfristig irgendwas zurückzahlen möchtest.

  • Ja, ich habe vor bis November 23 die vereinbarten Raten zu bezahlen. Dann werde ich Anfang nächsten Jahres zum 30.11. kündigen.

    Danke für die Info.

  • Soweit ich weiß, bietet dir die Bank einige Monate vor Ende der Zinsbindung einen neuen Vertrag an. Wenn du den nicht annimmst, dann wird das Darlehen zum Ende der Zinsbindung in einer Summe fällig. Kündigen musst du da m.E. gar nichts.

  • § 489 Ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers

    (1) Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag mit gebundenem Sollzinssatz ganz oder teilweise kündigen,1.wenn die Sollzinsbindung vor der für die Rückzahlung bestimmten Zeit endet und keine neue Vereinbarung über den Sollzinssatz getroffen ist, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat frühestens für den Ablauf des Tages, an dem die Sollzinsbindung endet; ist eine Anpassung des Sollzinssatzes in bestimmten Zeiträumen bis zu einem Jahr vereinbart, so kann der Darlehensnehmer jeweils nur für den Ablauf des Tages, an dem die Sollzinsbindung endet, kündigen;

  • Soweit ich weiß, bietet dir die Bank einige Monate vor Ende der Zinsbindung einen neuen Vertrag an. Wenn du den nicht annimmst, dann wird das Darlehen zum Ende der Zinsbindung in einer Summe fällig. Kündigen musst du da m.E. gar nichts.

    So war auch mein bisheriges Verständnis.

  • Ich habe die Info von der Bank, das ich den Kredit nun zum Ende der Zinsbindung kündigen muss, da er sonst automatisch verlängert wird. Durch die Kündigung fallen laut Sparkasse Auflösungsgebühren an.

  • Ich habe die Info von der Bank, das ich den Kredit nun zum Ende der Zinsbindung kündigen muss, da er sonst automatisch verlängert wird. Durch die Kündigung fallen laut Sparkasse Auflösungsgebühren an.

    Hast Du diese Info schriftlich oder wenigstens in Textform? Ist das so auch anfangs im Darlehensvertrag schriftlich fixiert worden?

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Ich habe die Info von der Bank, das ich den Kredit nun zum Ende der Zinsbindung kündigen muss, da er sonst automatisch verlängert wird. Durch die Kündigung fallen laut Sparkasse Auflösungsgebühren an.

    Das klingt irgendwie ziemlich merkwürdig.

    Hab ich so noch nie gehört.

    Hast du mal in deinen Vertrag geschaut, ob das so richtig ist?

  • Ich komme zurück auf das, was ich oben schon geschrieben habe: Mir kommt das, was Du schreibst, wie eine sehr unpräzise Beschreibung der Sachlage vor. Was soll das für ein Immobilienkredit sein, der sich automatisch verlängert? Schade, dass auf viele präzises Fragen hier keine genauen Antworten kommen, sondern nur ein ungefähres „Die Bank meint, es sei so …“ Da kann man nicht wirklich helfen, weil man nur im Trüben fischt.

  • Ich habe die Info von der Bank, das ich den Kredit nun zum Ende der Zinsbindung kündigen muss, da er sonst automatisch verlängert wird.

    Tolle Sache, zum alten Zinssatz??

    Oder darf sich einer der Vertragspartner Zinssatz und Dauer einer neuen Zinsbindung beliebig ausdenken?


    So einen Vertrag habe ich noch nie gesehen, bitte mal anonymisiert hier posten!


    Eine Entschädigung wird immer bis zum Ende der Zinsbindung berechnet. Die ist dann aber Null.

  • Vielleicht meinen die ja Gebühren für Löschungsbewilligungen (Grundschuld, Hypothek). Das wäre zwar auch nicht zulässig, wird aber trotzdem gerne in Rechnung gestellt.

  • Eine Grundlage für Auflösungsgebühren oder ähnliche Zahlungsverpflichtungen aus Anlass der Vertragsbeendigung findet sich da nicht. Einfach rechtzeitig kündigen, die Restschuld begleichen und gut ist.

  • Man darf daraus tatsächlich lesen, dass der Vertrag dann mit variablem Zins weiter liefe, wenn keine Seite kündigt und auch keine neue Festzinsvereinbarung getroffen wird. Irgendwie ja auch logisch, denn man hatte den Vertrag mal für X Jahre geschlossen und die sind noch nicht vorbei.


    Wäre noch die Frage offen, was mit den Auflösungsgebühren gemeint war. Gibt es dazu auch etwas Schriftliches?