Altersvorsorge eines Beamten

  • Hallo zusammen,

    in den meisten Videos um die private Altersvorsorge (ETF) geht es um Angestellte oder Arbeiter. Ich habe mich daraufhin gefragt, wie sieht es denn bei den Beamten, z.B. Lehrer oder Polizisten aus. Diese haben doch vom Staat eine bessere Rente bzw. Pension.

    Gibt es da einen Unterschied (z.B. geringere Sparrate auf dem ETF notwendig)?


    Viele Grüße

    Der Volleysparer

  • Gängigen Klischees entsprechend haben sie aber auch ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis und müssten deshalb eher mehr sparen...


    Vielleicht könnte ein mittelalter Beamter bei der Vermögensanlage ein wenig mehr Risiko eingehen, weil er kaum noch eine Kündigung befürchten muss?

  • Hallo Volleisparer,


    meiner bescheidenen Meinung nach kommt's auf die Gesamtsituation an, also auf das Alter, die Zeit bis zur Rente oder Pension, die derzeitigen und künftigen Einkünfte, aus denen sich eine Rentenlücke abschätzen lassen sollte, auf das Nettovermögen jetzt und (geschätzt) im Alter, auf die Risikoneigung, auf die Bildung inkl. der Finanzbildung...

    Ob der betreffende Mensch nun als Freiberufler, Unternehmer, Arbeitnehmer oder Bediensteter des Staates seine Erwerbsphase bestreitet, ist prinzipiell egal... die Zahlenwerke dürften sich eh von Meier zu Schlutze unterscheiden.

  • Hallo.


    In der Tendenz sollten die Alterseinkünfte eines Pensionärs höher sein, als die eines Rentners.


    Allerdings sind Pensionen künftige Leistungsversprechen, die nicht von jedem Dienstherrn sauber und seriös mit Finanzmitteln unterlegt sind. (Demografie zieht an der Stelle auch.)

    Man sollte schauen, wie man darauf reagiert.


    Fazit: Lebenszeitverbeamtung befreit nicht von sämtlichen Sorgen.

  • Man sollte auch als Beamter ein Polster ansparen.

    Die Pension geht bei Freiheitsstrafen über 1 Jahr futsch, bei manchen Vergehen auch weitaus darunter. Als Ruhestandsbeamter bei Freiheitsstrafen über 2 Jahren. 1 Jahr kann man theoretisch auch bei sehr unglücklich und ungewollten Unfällen mit einem KFZ bekommen.


    Man wird zwar in der GRV nachversichert bei so einem Fall, aber reicht dann nicht wirklich.

  • Moin, Moin!


    Die Alterseinkünfte eines Pensionärs sind u. a. von der Besoldungs- und Laufbahngruppe sowie vom jeweiligen "Arbeitgeber" (Bundesland oder dem Bund) abhängig. Es gibt nicht nur Beamt:innen im höheren Dienst. Die Presse vergleicht gerne einen "kleinen" Rentner mit einem Beamten des höheren Dienstes (wie z. B. A16).


    Die Höhe der Pension beträgt für jede jährliche ruhegehaltfähige Dienstzeit 1,79375% der ruhegehaltfähigen Bezüge. Der Höchstsatz beträgt dabei 71,75% (Brutto / nach 40 Dienstjahren). Die allgemeine Altersgrenze gilt natürlich auch für Beamt:innen.


    Soll heißen, dass auch Beamt:innen etwas für ihre Altersvorsorge tun sollten.Sie müssen mit einer Rentenlücke von bis zu 35 Prozent im Vergleich zu ihrem letzten Bruttogehalt rechnen, sobald sie ihre Pension beziehen. - Über die steuerlichen Aspekte, Krankenkasse, etc. möchte ich an dieser Stelle nicht eingehen.


    Im Übrigen liegt ihr Bruttoverdienst während der aktiven Dienstzeit in der Regel unter dem eines vergleichbaren Angestellten.

  • Es gibt auch Beamte, deren Netto nicht unerheblich von nicht ruhegehaltsfähigen Zulagen bestimmt ist. Da wird es noch einmal finsterer.


    Ist dasselbe Prinzip wie bei Leuten, die viel SFN-Zuschläge in der Abrechnung haben.

  • ok krass. Das hört sich ja doch nicht sooooo mega an, wie immer gesagt wird. Hätte gedacht, dass der "Vorteil" größer sei.

    Der größte Vorteil ist und bleibt die Sicherheit der Arbeitsplatzes!

    Die Börse ist ja nicht völlig entkoppelt von der Realwirtschaft. Ich habe in meinem Leben schon mehrfach erleben dürfen, wie mein Job bzw. mein Arbeitgeber in Phasen eines Börsencrashs gewackelt hat (2003/2004 = Dotcom-Crash oder 2008/2009 = Finanzkrise).

    Ein Beamter kann prinzipiell ein höheres Investitionsrisiko eingehen als ein Arbeitnehmer in der 'freien' Wirtschaft.

    Schau Dir mal den Blog des Beamteninvestors an: https://beamteninvestor.de/

    Hier geht er auch auf die Vorteile als Beamter ein.

  • ...

    Die Pension geht bei Freiheitsstrafen über 1 Jahr futsch, bei manchen Vergehen auch weitaus darunter. Als Ruhestandsbeamter bei Freiheitsstrafen über 2 Jahren. 1 Jahr kann man theoretisch auch bei sehr unglücklich und ungewollten Unfällen mit einem KFZ bekommen.

    ...

    Das gilt aber nur für vorsätzliche Straftaten. Wegen einem "unglücklich und ungewollt" verursachten Unfall verliert niemand seinen Beamtenstatus. Und selbst wer als Beamter z. B. wegen gewerbsmäßigem Betrug oder vorsätzlicher Tötung zu einer längeren Freiheitsstrafe verurteilt wird und deshalb den Beamtenstatus verliert, der wird von seinem Dienstherrn für die absolvierte Dienstzeit nachversichert. Das heißt, der hat dann immer noch die gleichen Rentenansprüche wie jemand, der die gleiche Tätigkeit mit der gleichen Bezahlung als Arbeitnehmer absolviert hätte. Nur mit dem Unterschied, dass der Arbeitnehmer die Hälfte seiner Rentenversicherungsbeiträge selbst bezahlen musste.

  • ok krass. Das hört sich ja doch nicht sooooo mega an, wie immer gesagt wird. Hätte gedacht, dass der "Vorteil" größer sei.

    Du wirst als Beamter immer besser dastehen als der 'normale' Arbeitnehmer. Das geht bei der Sicherheit des Arbeitsplatzes los und geht weiter bei der Sicherheit, dass dein 'Gehalt' mit steigendem Alter auch steigt.

    Ob das alles in Zukunft so finanzierbar bleibt, steht natürlich auf einem anderen Blatt - und das ist auch eine andere Diskussion ;)


    Ich persönlich würde allerdings nicht groß unterscheiden. Was fürs Alter zur Seite zu legen ist ja grundsätzlich für jeden zu empfehlen - egal ob Beamter, Angestellter oder Freiberufler.

    Die einfachsten Orientierungspunkte findest du ja eh hier.

  • Moin, Moin!


    Es ist natürlich richtig, dass die Beamt:innen einen sicheren Arbeitsplatz haben und die Wahrscheinlichkeit, diesen zu verlieren, sehr gering ist. Insbesondere in den letzten zwei Jahren. Dieses Totschlagargument führen Politiker, Presse etc. stets an, wenn es um das Thema "Gehaltserhöhungen" geht. Ich möchte die Grundsatzdiskussion zum Beamtentum und der gerechten Alimentierung (Bezahlung) hier nicht gar nicht anfangen.


    Es ist m. E. davon auszugehen, dass der Höchstsatz in Höhe von 71,75% in den nächsten Jahren abgesenkt, die wöchentlichen Arbeitszeit erhöht ("Gehaltskürzung") und die allgemeine Regelaltersgrenze angehoben wird.


    Ich persönlich würde allerdings nicht groß unterscheiden. Was fürs Alter zur Seite zu legen ist ja grundsätzlich für jeden zu empfehlen - egal ob Beamter, Angestellter oder Freiberufler.

    Die einfachsten Orientierungspunkte findest du ja eh hier.

    Der Aussage schließe ich mich an, jedoch nicht der wegen der Besserstellung von Beamt:innen.


    P. S: Finanzbeamte zahlen im Übrigen auch Steuern! ;)

  • Vielen Dank für eure Meinungen und Informationen. Dies ist wirklich sehr interessant, da mir vieles in der Vergangenheit anscheinend teils beschönigt erzählt wurde (oder es hat sich in den letzten Jahren geändert bzw. durch keine Änderung/Anpassung ist es nicht mehr sooooooo viel besser).


    Es gibt natürlich immer noch Vorteile aber einen unbeschwerten Ruhestand (auf Geld/ Altersvorsorge bezogen) haben wohl heutzutage die wenigstens. Die private Altersvorsorge trifft wohl jeden härter als gedacht, sei er Beamter, Angestellter, Freiberufler oder was auch immer :D

  • Vielen Dank für eure Meinungen und Informationen. Dies ist wirklich sehr interessant, da mir vieles in der Vergangenheit anscheinend teils beschönigt erzählt wurde (oder es hat sich in den letzten Jahren geändert bzw. durch keine Änderung/Anpassung ist es nicht mehr sooooooo viel besser).


    Es gibt natürlich immer noch Vorteile aber einen unbeschwerten Ruhestand (auf Geld/ Altersvorsorge bezogen) haben wohl heutzutage die wenigstens. Die private Altersvorsorge trifft wohl jeden härter als gedacht, sei er Beamter, Angestellter, Freiberufler oder was auch immer :D

    Also sorry wenn ich hier noch mal schreibe, aber du bist als Beamter soviel besser gestellt und da braucht man auch nicht drum rumreden.


    Du bekommst 71% deines letzten Gehalts der letzten zwei Berufsjahre!!!! Wenn du also mit 60 nochmals eine Besoldungsstufe höher rutscht, wird die Pension ausschließlich daraus berechnet.

    Welcher angestellte Arbeitnehmer kann sich auf so eine Rente freuen??


    Das Rentenniveau liegt bei ca. 50% - und das beim Durchschnittslohn über 45 Berufsjahre. Da zählt bei vielen z.B. auch drei Jahre Ausbildung mit einem Bruttolohn von 500 - 900 D-Mark dazu.


    Ja, auch ein Beamter zahlt Steuern, aber darum geht es überhaupt nicht.


    Also Beamter wirst du - wenn du nicht vollkommen blank in den Ruhestand gehst - niemals die Sorgen eines angestellten Arbeitnehmers haben.

  • Laut Apored gibt es aber auch Beamte, bei denen es knapp ist.


    Gut, vielleicht nicht die vertrauenswürdigste Quelle.8o