Hart aber Fair - heute Abend 12.Sept 2022

  • Ganz schwach Herr Tenhagen heute Abend.

    Mein Grundversorger verlangt 35,34 Cent für Gas und nicht 15.

    Wer soll das mit einer kleinen Rente bezahlen????

    Was ist das denn für ein Ansatz?


    Wer Rente bekommt, ist Rentner und soll Sachen mit der Rente bezahlen. Wenn es nicht reicht, sollen Grundsicherung oder Wohngeld dazukommen.

    Finanztip ist da nicht in der Pflicht.

  • Herr Tenhagen hat ja bzgl. Gas geraten: "Wechseln Sie zum Grundversorger".


    Netter Tipp.

    Aber, mein Grundversorger (NNGW) nimmt aktuell keine Kunden an.

    So wie ich das sehe, käme ich zum Grundversorger nur über den Weg:

    Gasvertrag gekündigt->Ersatzversorgung 3 Monate->automatisch in Grundversorgung.

    Das blöde ist dabei:

    Mein aktueller Vertrag läuft bis zum 2.12.22 .

    Ich fürchte mein aktueller Lieferant (LIDL-Gas / EON) wird mir kündigen, und ich muss mir ausgerechnet in Heizperiode und der Zeit der vermutlich größten Gaspreispanik eine neue Versorgung suchen.


    Ersatzversorgung liegt aktuell bei NGW bei 47ct/KWh.

    Bedeutet also: In 3 Monaten knapp 4.000.-EUR Kosten für Gas in den 3 Monaten Ersatzversorgung. =O

    Das kann ich mir nicht ernsthaft leisten.

    Statt in der Grundversorgung ca. 1.275 (NHW aktuell knapp 15ct/KWh in der Grundversorgung).


    Meine konkrete Frage:

    Ist der Grundversorger verpflichtet mich nach 3 Monaten aufzunehmen, wenn ich jetzt einen Gasvertrag mit ihm abschließen will?


    Oder was kann ich sonst jetzt machen, um die Kosten von 47ct/KWh zu vermeiden?

  • Also bei meinem Grundversorger steht, man kommt nur in die Ersatzversorgung, wenn der eigentliche Lieferant nicht mehr liefern kann. Kündigt man fristgerecht selbst und holt sich keinen neuen Anbieter, landet man direkt in der Grundversorgung.

    Genaueres kann ich aber erst im Oktober sagen, wenn ich dann dort mal anrufen werde um die darauf festzunageln ;)


    Sich aber jetzt über den Tipp aufzuregen..... viele Grundversorger sind nunmal jetzt günstiger. Selbst wenn das nicht für alle gilt, ist das ein völlig legitimer Tipp. Ob es bei einem selbst klappt, steht auf einem anderen Blatt


    Alternative wäre, Herr Tenhagen hätte gar nix dazu gesagt und dann wären halt die aus den Löchern gekrochen, die dann sagen:"Ohhh Herr Tenhagen weiß ja nicht mal, das die Grundversorgung häufig jetzt günstiger ist.....Was ein Idiot....meckermeckerblabla"

  • Aber, mein Grundversorger (NNGW) nimmt aktuell keine Kunden an.

    So wie ich das sehe, käme ich zum Grundversorger nur über den Weg:

    Gasvertrag gekündigt->Ersatzversorgung 3 Monate->automatisch in Grundversorgung.

    Keine Panik:

    Dein Weg (Gasvertrag gekündigt->Ersatzversorgung 3 Monate->automatisch in Grundversorgung)

    ist nur wenn du GAR NICHTS machst.

    Du kannst aber auch aktiv gestalten:

    Wenn dir der neue Sondervertragspreis der (LIDL-Gas / EON) nicht passt hast Du ein Sonderkündigungsrecht zum Datum des Preisumschwungs. Dann meldest Du Dich beim Grundversorger und schliesst den Grundversorgertarif ab (Kontraktrionszwang)

  • Keine Panik:

    Dein Weg (Gasvertrag gekündigt->Ersatzversorgung 3 Monate->automatisch in Grundversorgung)

    ist nur wenn du GAR NICHTS machst.

    Du kannst aber auch aktiv gestalten:

    Wenn dir der neue Sondervertragspreis der (LIDL-Gas / EON) nicht passt hast Du ein Sonderkündigungsrecht zum Datum des Preisumschwungs. Dann meldest Du Dich beim Grundversorger und schliesst den Grundversorgertarif ab (Kontraktrionszwang)

    Das wäre ja beruhigend.

    Aber, ich habe das so verstanden das dies das "alte Recht" war.

    Es hat doch im Laufe des Jahres eine Änderung gegeben.

    "

    • Entkopplung der Ersatzversorgung von der Grundversorgung für Haushaltskunden
    • „Grundversorgungssperre“ in Ersatzversorgungsfällen für 3 Monate

    "

    Ich verstehe das so, das es aktuell faktisch den "Kontrahierungszwang" erst nach 3 Monaten Ersatzversorgung gibt.

    Und freiwillig nimmt die NGW aktuell keine neuen Kunden in die Grundversorgung auf.

  • Hallo,


    Ich habe mich doch nicht aufgeregt. Das sieht dann mehr aus wie bei Herrn Haßknecht. :)

    Ich will nur wissen, ob der Tipp tatsächlich funktioniert.

    Momentan nimmt mein Grundversorger niemanden an.


    Gerne lasse ich mir zeigen, das der Kontrahierungszwang weiter bei fristgerechter Kündigung gilt.

    Damit ich ggfs. meinen Grundversorger entsprechend darauf hinweisen kann.

  • Der Grundversorger bekommt automatisch jeden, muss dafür auch jede annehmen. Es ist nur nicht gesagt, dass er jedem etwas anderes als den Grund- bzw. Ersatzversorgungstarif anbieten muss

    Hallo,


    Genau da liegt ja der Teufel im Detail.

    Muss er mir, falls mein aktueller Lieferant fristgerecht kündigt, direkt im Anschluss den Grundversorgungstarif anbieten (15ct / KWh).

    Weil es tatsächlich einen (direkten) Kontrahierungszwang gibt.

    Oder kann er darauf bestehen erst die 3 Monate Ersatzversorgung (47 ct/KWh) durchlaufen zu muessen, um danach dann erst die Grundversorgung anbieten zu muessen?


    Diese Detailfrage würde bei mir aktuell fast 3.000.-EUR Unterschied ausmachen.

  • Ich habe genau das selbe Problem wie RedBarom, bei dem gleichen Anbieter.


    Als unser alter Anbieter die Preise erhöht hat wurde uns auf Nachfrage von NgW mitgeteilt, dass wir den Vertrag kündigen sollen und dann durch die günstige Grundversorgung mit Gas versorgt werden. Das haben wir dann auch getan.

    3 Tage vor Lieferbeginn bekamen wir Post „Herzlich Willkommen in der Ersatzversorgung“. Da die Preise die gleichen waren wie bei der Grundversorgung haben wir das erstmal so hingenommen.

    Am 31.08. wurden dann auf der InetSeite die Preise für die Ersatzversorgung ab dem 01.09. von rund 10 Cent auf 48 Cent erhöht.

    Seit dem versuchen wir per Mail und telefonisch NGW zu erreichen, leider ohne Erfolg.


    Und stellt sich auch die Frage ob es nicht die Möglichkeit gibt direkt in die Grundversorgung zu kommen? Leider habe ich bisher darauf noch keine verlässliche Antwort bekommen.

  • In die Grundversorgung kommt jeder, der sich für die Grundversorgung anmeldet. Wer nichts tut, kommt erst einmal für bis zu drei Monate in die Ersatzversorgung. Der Grundversorger muss auch jeden in die Grundversorgung nehmen, der sich für die Grundversorgung anmeldet. Man muss sich darum kümmern, von alleine geht nichts. Die Grundversorger haben zur Zeit auch kein Interesse an neuen Grundversorgungskunden, sind also häufig auch nicht hilfsbereit oder erzählen Interessenten sogar Unsinn.


    Wer in die Grundversorgung will, muss sich also ausdrücklich für den Grundversorgungstarif anmelden. Falls verfügbar, schriftlich oder online per Formular, ansonsten schriftlich formlos: Name, Anschrift, Zählernummer und die eindeutige Erklärung, dass man sich zu einem bestimmten Termin für die Grundversorgung anmeldet, mehr ist nicht erforderlich. Eine telefonische Anmeldung ist im Prinzip auch möglich, aber wenn der Gesprächspartner den Auftrag hat, neue Interessenten möglichst abzuwimmeln, kann man sich vorstellen, dass das häufig nicht zielführend sein wird.

  • Tinchen:

    Scheint, im rechtlichen Detail, aber etwas anders gelagert.

    Ihr seid scheinbar die Ersatzversorgung eingegangen.

    Nachvollziehbar, da der Preis bis 31.8. tatsächlich knapp 10ct/KWh waren.

    Ich weiß leider nicht, wie weit im Voraus die Preiserhöhung bei der Ersatzversorgung angekündigt werden muss.


    Bei euch ist die Frage: Gibt es einen Kontrahierungszwang für die Grundversorgung während man in Ersatzversorgung ist?

    Bei mir stellt sich die Frage: Gibt es einen Kontrahierungszwang bevor man eine Ersatzversorgung hat?

    Also, vor Lieferbeginn.


    @R.F.: Wenn ich das richtig deute, bist Du der Meinung das es diesen Kontrahierungszwang vor Ersatzversorgung gibt.

    Du schreibst ja selbst: "Die Grundversorger haben zur Zeit auch kein Interesse an neuen Grundversorgungskunden, sind also häufig auch nicht hilfsbereit oder erzählen Interessenten sogar Unsinn."

    Um also das mangelnde Interesse von NGW auszuhebeln, wäre es gut zu wissen, auf welches Gesetz/welchen Erlaß man sich berufen kann.


    Gruß,

    André

  • Ersatzversorgung ist ohne Vertrag. Deshalb heißt sie auch Ersatzversorgung. In die Ersatzversorgung kommt jeder automatisch, der Gas (oder Strom) tatsächlich aus der Leitung nimmt, ohne irgendwo unter Vertrag zu sein. Da es keinen Vertrag gibt, gibt es auch keine Kündigungsfrist und die Ersatzversorgung endet automatisch, sobald man einen Vertrag mit irgend einem Versorger abschließt. Die Ersatzversorgung verhindert nur bis zu drei Monate lang, dass jemand im kalten sitzt, weil er keinen anderen Lieferanten hat. Die Frage Kontrahierungszwang stellt sich deshalb nicht, es gibt lediglich eine Lieferverpflichtung für bis zu drei Monate zu den für die Ersatzversorgung veröffentlichten Preisen. Und die können zur Zeit gesalzen sein, weil der Versorger kurzfristig Gas für einen kurzfristigen Bedarf besorgen muss. Die Lieferverpflichtung hat der jeweilige Grundversorger, deshalb tun sich manche mit den Unterschieden zwischen Grund- und Ersatzversorgung schwer. In den drei Monaten muss man sich einen Vertragslieferanten suchen, wer nach drei Monaten immer noch ohne Vertrag ist, fliegt auch aus der Ersatzversorgung, es ist eben nur eine Notversorgung für eine bestimmte Zeit.


    Für die Grundversorgung besteht Kontrahierungszwang. Der Grundversorger, und das ist der Versorger mit den meisten Kunden im jeweiligen Gebiet, muss jeden in die Grundversorgung zu den für die Grundversorgung veröffentlichten Bedingungen nehmen, der das will. Aber man muss sich eben dafür anmelden, automatisch kommt man nicht in die Grund-, sondern in die Ersatzversorgung, wenn ein bestehender Versorgungsvertrag endet. Die Grundversorgung ist deshalb eine Versorgung auf vertraglicher Grundlage mit den Besonderheiten, die kraft Gesetzes eben für die Grundversorgung gelten. Wer auf Dauer in der Grundversorgung bleiben will, kann das. Wer raus will, muss kündigen und die Kündigungsfrist einhalten. Es gibt keine Preisgarantie, aber Preisänderungen müssen mit sechs Wochen Vorlaufzeit angekündigt werden.

  • Sooo, mein Vater wurde vorhin von seinem Gasanbieter zum 31.10. gekündigt. Also schnell beim Grundversorger angerufen zwecks Grundversorgung (EON) anmelden. Aussage Kundenberatung: Man brauch nix machen, man kommt automatisch in die Grundversorgung. EIne Anmeldung ist nicht nötig.


    Ob alle Grundversorger so verfahren weiß ich natürlich nicht :)