Student, 25, KVS

  • Mein Sohn wird bald 25 Jahre,

    feiert also seinen 25. Geburtstag, fällt damit aus der Fa­mi­lien­ver­si­che­rung heraus. Er ist über mich (Beamter) in der Privaten Krankenversicherung/Beihilfe.

    Er hat aber Bundesfreiwilligendienst geleistet, hat das aufschiebende Wirkung um ein Jahr oder gilt das nur in der Gesetzlichen Krankenversicherung?.

  • Hallo buxifolia,


    kommt evtl. auf Deinen Beihilfeträger an. Wäre das der Bund, sähe es günstig aus, denn lt. § 4 (2) BhV Bund heißt es u.a.:

    "Befinden sich Kinder nach Vollendung des 25. Lebensjahres noch in Schul- oder Berufsausbildung, sind sie weiter berücksichtigungsfähig, wenn die Ausbildung durch einen freiwilligen Wehrdienst nach § 58b des Soldatengesetzes, einen Freiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz oder dem Jugendfreiwilligendienstegesetz oder einen vergleichbaren anerkannten Freiwilligendienst oder durch eine Tätigkeit als Entwicklungshelfer im Sinne des § 1 Absatz 1 des Entwicklungshelfer-Gesetzes unterbrochen oder verzögert worden ist. Die Dauer der weiteren Berücksichtigungsfähigkeit entspricht der Dauer des abgeleisteten Dienstes, insgesamt höchstens zwölf Monate."


    Welcher Verein ist bei Dir der Beihilfeträger? Schau mal in die betreffenden Beihilfevorschriften unter "Berücksichtigungsfähige Angehörige". Dort wirst Du fündig.


    Wenn nicht, melde Dich einfach wieder hier. Darfst Du natürlich auch, nachdem Du es herausgefunden hast. Wir freuen uns dann mit Dir.:)


    Gruß

    Alexis

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt