Widerruf Sepa-Lastschrift von Versicherung

  • Hallo,

    kann mir vielleicht jemand sagen, ob ich das Sepa Lastschriftmandat bei Kündigung einer Versicherung widerrufen muss? Meine Bank hatte mir mitgeteilt, dass man das machen soll.

    Bisher hab ich das bei längerer Abbuchungsdauer nie gemacht? Wäre das neu?

    Im Netz hab ich gelesen, dass Versicherungen, Mietverträge oder ähnliches als Dauerschuldverhältnis angesehen werden und dass das Mandat bei Kündigung dann automatisch wegfällt, ist dass korrekt? :/


    Grüße

    Steffi

  • Kann man kündigen, aber wer sich regelmäßig um seine Angelegenheiten kümmert und auf seine Kontoauszüge schaut, kann sich die Mühe (und evtl. Kosten) der Kündigung auch ersparen. Wenn trotzdem noch eine Abbuchung kommt, lässt man die halt wegen Widerspruchs zurück buchen. Das ist ohne Risiko und würde die andere Seite ungefähr zehn Euro kosten, weshalb auch unwahrscheinlich ist, dass noch etwas abgebucht wird, was nicht mehr geschuldet wird.

  • Danke R.F. schonmal für's antworten.

    Ähnlich habe ich auch gedacht, aber wie ist denn die Rechtslage dazu. Ich meine, stimmt das, dass bei Kündigung der Versicherung das Mandat erlischt? Weil, wenn dem so ist, dann Bucht man das einfach zurück. Wenn dem aber nicht so wäre, dann kann die Versicherung auf mich zukommen und die Rückbuchungsgebühren verlangen?

  • Die Rechtslage ist, dass etwas, das nicht geschuldet wird, auch nicht eingezogen werden darf, Mandat hin oder her. Und die Rechtslage ist, dass ein Verbraucher jede Abbuchung innerhalb von acht Wochen zurück holen kann. Alles andere fällt unter die Rubrik, man kann es auch komplizierter machen als es ist.

  • Hallo Kolibri 1,
    was spricht dagegen, in demselben Schreiben (Brief oder E-Mail), in dem Du die Kündigung erklärst, in einem zusätzlichen 2-Zeiler-Absatz auch das betreffende SEPA-Lastschriftmandat widerrufst? Und beides - Kündigung und Widerruf - oben im Betreff aufführen.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Wenn Du nur einen Vertrag kündigst, kann der Vertragspartner natürlich noch alle fälligen Zahlungen bis Vertragsbeendigung, einschließlich einer eventuell fälligen Nachzahlung weiter abbuchen.

    Das macht ja auch z.B. bei einem Stromvertrag viel Sinn.


    Wenn Du einen (Versicherungs-)vertrag kündigst, aus dem keine Zahlung mehr zu erwarten ist, würde ich immer die Lastschriftermächtigung mit sofortiger Wirkung zusätzlich kündigen.

    Jedoch ist das Risiko, falls Du das nicht machst, aufgrund der Möglichkeit einer Lastschriftrückgabe sehr begrenzt.