Abrunden Fläche pro Zimmer für Wohnflächenberechnung Grundsteuer

  • Hallo,

    es gibt zwar viel Informationen, was alles zur Wohn- bzw. Nutzfläche (im Sinne der Grundsteuer) gehört und dass man die Fläche schnell selbst mit dem Zollstock ausmessen kann, aber der Teufel steckt im Detail.

    1) Ich habe gehört, dass die Nachkommastellen der einzelnen Zimmer-Flächen abgerundet werden dürfen, d.h. 7,93qm werden zu 7qm. Stimmt das ?

    2) Kann die Nachkommastelle auch bei den Flächen < 2m Höhe (unter Dachschrägen) entfallen, oder erst wenn man sie mit der restlichen Zimmerfläche addiert hat ?

    3) müssen Fensternieschen oder Türschwellen mit eingerechnet werden ?

    Bei 10 Zimmern können da schnell mal ein paar qm mehr oder weniger raus kommen.

  • Da man die Gesamtwohnfläche angibt, würde ich erwarten, dass man die gesamte Wohnfäche abrunden kann.

    So wie man es auch immer bei der Steuererklärung macht.

    Felder mit Einnahmen abrunden und Felder mit Ausgaben aufrunden.

    Ich würde jetzt aber nie auf die Idee kommen jede einzelne Position, die in eine anzugebende Summe einfliest, auf oder abzurunden.

    Bei der Grundsteuer genauso wenig. Ist aber nur mein Gefühl.

    Mag sein, dass man jedes einzelne Zimmer einzeln abrunden darf.

    Einzelne Teilbereiche des Zimmers, ganz sicher nicht.

  • Das gilt auch nach dem hessischen Gesetz. Die vollständigen Einzelwerte für alle Räume sind zu addieren und die Summe wird dann auf den nächsten vollen qm abgerundet.

  • Abrunden ist nur bei Gesamtwohnfläche erlaubt, nicht bei jedem einzelnen Zimmer; anderenfalls ergibt es ein strafbare Steuerverkürzung!

    Aber im Knast wird geheizt und zuhause hat man dann Gas eingespart!