3 Verträge für Direktversicherung innerhalb von 2 Jahren beim gleichen Arbeitgeber - ist das normal?

  • Hallo liebe Forumsmitglieder,

    es geht hier um die Situation meiner Lebensgefährtin, die gerade ihren Job gewechselt hat.

    Mir kommt die Konstellation etwas seltsam vor, deshalb möchte ich gerne eure Meinungen dazu hören.


    Also, folgende Situation:

    Meine Partnerin hat im März 2019 eine neue Stelle angetreten. Sie kommt aus Bulgarien und spricht auch gut Deutsch, aber bei so speziellen Themen wie Versicherungen und gesetzlichen Regelungen ist das für sie nicht so leicht verständlich.


    Dort hat sie ab 01.09.2019 eine Direktversicherung abgeschlossen, mtl. 40 Euro, kpl. vom Arbeitgeber übernommen.

    Einige Monate später wurde ihr vom Versicherungsmakler angeboten, die monatlichen Beiträge um einen Eigenanteil aufzustocken. Das hat sie dann gemacht, der Eigenanteil lag bei 64,72 Euro mtl., das war zum 01.03.2020.

    Im Jahr 2021 kam der Versicherungsmakler erneut auf sie zu und hat ihr angeboten, den weggefallenen Soli ebenfalls in die Direktversicherung einfliessen zu lassen. Auch das hat sie gemacht, das waren zusätzliche 20,85 Euro mtl. ab 01.02.2021.


    Jetzt hat sie zum 31.08.2022 den Job gekündigt und eine neue Stelle im öffentl. Dienst angetreten.

    Vom Versicherungsmakler wurde ihr gesagt, dass es im öffentlichen Dienst eine eigene Altersvorsorge gibt und er schlägt ihr vor, die bisherige Direktversicherung auf sie selbst zu übertragen und die Beiträge selbst zu übernehmen. Dazu hat er ihr ein Formular für die private Fortführung geschickt, das sie ausfüllen soll.


    Jetzt komme ich ins Spiel, sie hat mich um Hilfe beim Ausfüllen des Formulars gebeten. Hier musste ich feststellen, dass es nicht um einen Vertrag, sondern um 3 verschiedene Verträge geht. Jeweils ein eigener Vertrag zu den oben erwähnten Zeitpunkten und Beträgen. Daraufhin haben wir (ich) eine Mail an den Versicherungsmakler verfasst und gefragt, wieso es hier 3 verschiedene Verträge gibt und ob diese Vorgehensweise so üblich ist. Ausserdem haben wir darum gebeten, alle 3 Verträge beitragsfrei zu stellen, weil sie jetzt nur noch in Teilzeit arbeitet und deshalb die monatlichen Beiträge eine zu hohe Belastung wären.

    Daraufhin kam folgende Antwort (Zitat):

    "Sie haben drei Verträge aus folgenden Gründen:Der erste Vertrag mit 40 EUR ist ein rein arbeitgeberfinanzierter Vertrag, das können Sie auf Ihrer Police sehen.

    Der zweite Vertrag ist ein Mischfinanzierter, also eine Entgeltumwandlung, mit Steuer und Sozialversicherungsvorteilen sowie einem Eigenteil finanziert.Der dritte Vertrag ist eine Umwandlung Ihres ehemaligen Solidaritätsbeitrags.

    Das machen wir in unserem Institut deswegen so, um die Verträge unterschiedlich und differenziert ändern zu können."


    Und bzgl. der Beitragsfreistellung:

    "Wir können Ihnen folgendes Angebot unterbreiten.Vertrag 1, rein arbeitgeberfinanziert kann nach Übertragung auf Sie gekündigt werden. Das wäre möglich, da er nicht aus Steuermitteln finanziert wurde, sondern durch den ehemaligen Arbeitgeber.

    Der weitere kleinere Vertrag kann beitragsfrei gestellt werden.Um dies zu realisieren, müssten Sie Ihre Entgeltumwandlung (größerer Vertrag) wie zunächst besprochen fortführen . Die Steuervorteile würden dann im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

    Bedenken Sie, dass beim großen Vertrag die Verwaltungs und Vertiebskosten bezahlt sind, der Vertrag für die Fortführung auf Grund der Kollektivkondition des bisherigen Arbeitgebers und der Beitragsgarantie sehr wertvoll ist."


    Jetzt also zu meiner Frage ans Forum, ist eine solche Vorgehensweise tatsächlich normal?

    Mein Verdacht ist ja, dass der Versicherungsmakler aufgrund seiner Provisionen 3 Verträge gemacht hat.

    Und muss nun tatsächlich der 'große' Vertrag fortgeführt werden, so wie er im letzten Satz geschrieben hat?

    Mir kommt das alles ein bisschen dubios vor, aber ich bin in dieser Thematik leider auch nicht so drin. Wir wären sehr dankbar, wenn uns hier jemand 'aufklären' könnte.

  • Vermutlich alles nur Bla bla von dem Typen. Man müsste jetzt noch mehr Infos über die Verträge haben, um eine genaue Empfehlung zu geben, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit sollte sie die Verträge kündigen und einen ETF-Sparplan aufsetzen.


    Kann durchaus sein, dass die nur ihre Abschlussprovisionen maximieren wollen. Wundern würde es mich nicht.


    VBL vom öffentlichen Dienst ist eine recht gute bAV

  • Bei dem AG-finanzierten Vertrag würde ich schauen, dass tatsächlich Unverfallbarkeit eingetreten ist.

    Nicht dass da etwas verloren geht.

    Vertragsbeginn war 01.09.2019, angestellt beim Arbeitgeber bis zum 31.08.2022.

    Somit müssten die erforderlichen 3 Jahre erreicht sein, korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege.

  • Kann ein Leistungsträger denn einfach neue Verträge ohne Unterschrift eröffnen? Vllt kann man da irgendwas Rückabwickeln und die Gebühren zurückfordern wenns nur übers Telefon lief? Hört sich aufjedenfall nach klassischer Maklerabzocke ab. Vllt besteht die Möglichkeit andere vor dem Makler zu warnen?

  • Kann ein Leistungsträger denn einfach neue Verträge ohne Unterschrift eröffnen? Vllt kann man da irgendwas Rückabwickeln und die Gebühren zurückfordern wenns nur übers Telefon lief? Hört sich aufjedenfall nach klassischer Maklerabzocke ab. Vllt besteht die Möglichkeit andere vor dem Makler zu warnen?

    Sie hatte ja unterschrieben. Aber wie ich schon gesagt habe, hat sie aufgrund der Sprache teilweise nicht alles richtig verstanden. Sie hatte dort auch mehrere Kolleginnen (auch viele ausländische mit ähnlichem Sprachniveau), bei denen es auch so ablief. Der Makler hat die Verträge vorbereitet, dann an einem Tag jeweils 10-15 minütige Termine mit den Angestellten gemacht und ihnen die ganzen 'Vorteile' aufgezeigt und unterschreiben lassen.

  • Ah schade, naja dann informieren, möglichst bald Entscheiden und dann die unangenehme Sache vergessen! Alles gute. Leider bietet der freie Markt da nur Müll aber im öffentliche Dienst hat sie ja dann was ordentliches :)

  • ... 3 Verträge oder einer... sch...egal. Die Dinger sind noch nicht alt und bislang ist (in Relation) nicht viel Geld eingezahlt worden.

    Ob die Verträge nun vom den Kollektivkonditionen profitieren oder nicht, ist mMn Jacke. Die Beitragsgarantie hört sich toll an, ist aber lediglich eine Garantie für eine negative Realverzinsung bzw. Realrendite.

    Angesicht der Pickelbeträge würde ich die Dinger auflösen und den Verlust als Lehrgeldzahlung verbuchen... und auf privater DIY-Basis etwas Vernünftiges tun.

  • Jetzt also zu meiner Frage ans Forum, ist eine solche Vorgehensweise tatsächlich normal?

    Mein Verdacht ist ja, dass der Versicherungsmakler aufgrund seiner Provisionen 3 Verträge gemacht hat.

    Seine Provisionen hängen von der Beitragssumme ab. Daher kein Unterschied, ob 1 oder 3 Verträge.

    Die Aufteilung auf verschiedene Verträge ist üblich, schon wegen unterschiedlicher steuerlicher Behandlung. Entgeltumwandlung ist in der 2. Schicht.

  • Seine Provisionen hängen von der Beitragssumme ab. Daher kein Unterschied, ob 1 oder 3 Verträge.

    Die Aufteilung auf verschiedene Verträge ist üblich, schon wegen unterschiedlicher steuerlicher Behandlung. Entgeltumwandlung ist in der 2. Schicht.

    Ok, dann scheint das ja doch üblich zu sein.

    Vielen Dank für die Antworten und Hinweise :thumbup:.

    Wir werden dann vermutlich die Verträge beitragsfrei stellen lassen und uns einen geeigneten Sparplan überlegen.

  • Die Abschlussprovision wird üblicherweise über 5 Jahre verteilt. Daher würde ich erwarten dass bei einem Vertrag, der jünger als 5 Jahre ist, eine Kündigung (soweit möglich) attraktiver ist, als eine Beitragsfreistellung.

    Daher möglichst für beide Varianten konkrete Zahlen vorlegen lassen.