ruhende BAV von SwissLife

  • Hallo zusammen,


    ich habe 2014 bei meinem vorherigem Arbeitgeber eine BAV abgeschlossen / mir andrehen lassen.

    Diese habe ich relativ schnell ruhend gestellt. Inzwischen habe ich auch einen anderen Arbeitgeber.


    Heute kam mal wieder Post mit dem aktuellen Vertragsstand und ich habe mich gefragt ob ich diesen Vertrag irgendwie auflösen kann und zumindest an einen Teil des Geldes kommen kann.


    Der Vertrag garantiert mir eine Rente in Höhe von 12,32€ :D


    Aktuelles Fondguthaben ist lt. dem Schreiben 2696,43€


    Fond: SwissLife Index Funds Income

    Anzahl der Anteile: 17,75


    Für 12,32€ lohnt sich das ja irgendwie für beide Seiten nicht. Hab ich irgendwie eine Chance das (ggf. mit Verlust) aufzulösen?

  • So wie ich das verstehe (§3 BetrAVG) geht die Auszahlung einer BAV-Direktversicherung während des Arbeitsverhätlnisses nur mit Zustimmung der Arbeitgebers, und bei Job-Wechsel bis zu 6 Monate danach (wenn wie hier eine Kleinstbetragsrente vorliegt). Ansonsten geht die Kündigung nicht, und man kann erst bei Rentenbeginn über den Betrag verfügen (da die Rente dann wohl auch unter die Kleinstbetrags-Ausnahme fallen dürfte). Am besten schaut hier aber nochmal ein Experte drauf, BAV ist mir zu komplex...

  • Hallo zusammen,


    habe gerade einen ähnlichen Fall (Metallrente BAV von 2011 und privat nach AG-Wechsel in 2014 später privat weitergeführt aus dem Brutto; zurzeit ruhend). Bekomme ebenfalls die Standmitteilung jährlich und möchte das Geld gerne mir auszahlen lassen, um es sinnvoller anzulegen bis 2045… ;)


    Die erste Antwort am Telefon der Allianz war, man kann das nicht vor Rentenbeginn auszahlen lassen. Verstehe es im Rahmen der BAV, aber für den privaten Teil (ohne Entgeltumwandlung) verstehe ich nicht.. Auch die Versteuerung ist mir noch nicht ganz klar für beide Bereiche.


    Habe anschließend eine E-Mail geschrieben, um hier nochmal die Punkte erfragt. Falls ich hier hoffentlich eine konkrete Antwort bekomme, teile ich sie gern mit Euch.


    Schönes Wochenende ?

  • Das Problem bei diesen Mischverträgen ist, dass die Versteuerung konkret erst im Rentenfall klar wird. Grundsätzlich wird die Rente dann aus steuerlichen Gesichtspunkten in zwei Teile geteilt: Der Teil, der auf den Zahlungen aus der BAV-Zeit beruht, muss voll versteuert werden und der Rest, der auf privaten (bereits versteuerten) Beiträgen beruht, muss nur mit dem Ertragsanteil versteuert werden (wobei Ertragsanteil im steuerrechtlichen Sinne gemeint ist, also nur ein fester Prozentsatz muss versteuert werden, einfach googlen für mehr Info). Bei der Auszahlung merkt man nichts, nur die Meldung ans Finanzamt ist zweigeteilt. Kenne ich aus einem überzahlten Riestervertrag auch so. Einfach und transparent geht anders, aber das ist eben zulässig.