Änderung der Kostenbestandteile durch Gasumlage (Eprimo)

  • Moin Zusammen,


    wie viele weitere Gaskunden habe ich gestern das erwartete Schreiben von Eprimo erhalten. Eprimo erhöht folgende Bestandteile:


    Gasbeschaffungsumlage 2,419 ct/kWh (war mir bekannt)

    Gasspeicherumlage 0,059 ct/kWh (war mir nicht bekannt ist aber so wohl rechtens)

    Beschaffung und Vertrieb 0,650 ct/kWh


    Jetzt bin ich mir trotz Durchsicht meines Vertrages unsicher ob die Erhöhung des Preisbestandteils für "Beschaffung und Vertrieb" rechtens ist.


    6.1 Die eprimo-Preisgarantie bezieht sich nur auf den von eprimo beeinflussbaren Teil des Gaspreises (Beschaffungs-, Vertriebs- und Abrechnungskosten, Ziffer 4.2 a) sowie die Netzentgelte, Ziffer 4.2 b (1).

    Während der vertraglich vereinbarten Zeit der Preisgarantie wird eprimo diesen Teil des Gaspreises nicht ändern. Von der Preisgarantie ausgenommen ist der von eprimo nicht beeinflussbare Teil des Gaspreises (vgl. Ziffer 4.2 b (2)), welcher die Steuern, Abgaben und Umlagen umfasst sowie etwaige Preisänderungen gemäß Ziffer 6.3.


    6.3 Soweit künftig neue Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste, die Beschaffung, Erzeugung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung) oder den Verbrauch von Gas betreffende Belastungen oder Entlastungen wirksam werden, gilt Ziffer 6.2 entsprechend.


    6.2 .... erklärt dann wie die Preiserhöhung umgesetzt wird.


    Jetzt mein Verständnisproblem... In 4.2 werden Beschaffungs- und Vertriebskosten in die Preisgarantie eingeschlossen in 6.3 werden sie benannt....


    Was gilt?

  • Hast du denn noch Preisgarantie?


    Edit: grade bei mir geguckt, da ich gestern auch von Goldgas das Schreiben bekommen habe. Dort nennen sie es Bilanzierungsumlage...und die Zahlen weichen minimal ab von deinen:

    Gasspeicherumlage 0.0702 ct

    Bilanzierungsumlage 0.6783 ct

    Jeweils inkl. 19% Märchensteuer

  • Bei mir hat eprimo auch den Posten "Beschaffung und Vertrieb" um 0,650 ct/kWh erhöht - trotz Preisgarantie.

    Im Internet habe ich schon einige Bilder mit diesem Betrag gesehen - unabhängig von dem alten Preis. Anscheinend ein Standardbetrag für Kunden mit Preisgarantie.

    Was mir noch mehr Sorgen macht, ist die Ankündigung auf der ersten Seite des Schreibens, dass die Preise in den nächsten Wochen nochmal erhöht werden.

    Übrigens, die Verbraucherzentrale wurde bereits über diesen Vorgang informiert:

    https://mobile.twitter.com/ACo…tatus/1570378011614269442

  • 6.3 der eprimo-AGB betrifft nur neue Steuern, Abgaben und sonstige staatlich veranlasste Belastungen und Entlastungen. D.h., es muss erstens staatlich veranlasst und zweitens neu sein.


    Für eine Erhöhung wegen allgemein erhöhter Beschaffungskosten taugt das nicht als Begründung. Für die Bilanzierungsumlage eigentlich auch nicht, denn die ist nicht neu, nur die Höhe ist zum 1.10. neu festgelegt worden. Aber es lässt sich natürlich darüber streiten, ob von "neu" auch eine Erhöhung von 0,00 auf 0,57 Ct. mit umfasst ist. Andere verhalten sich da allerdings penibel vertragstreu. Vattenfall z. B. gibt bei gleichen AGB die Bilanzierungsumlage nicht weiter.

  • Der Vollständigkeit halber muss ich natürlich noch erwähnen, dass meine Preisgarantie zum 31.10. Ausläuft. Daher kann Goldgas denke ich ohne rechtliche Probleme die Bilanzierungsumlage erheben. Sind damit immer noch günstiger als mein Grundversorger

  • kurzer Nachtrag...


    am 16.09. habe ich Eprimo geantwortet und der Erhöhung unter Vorbehalt einer rechtlichen Prüfung zugestimmt. Bisher keine Antwort außer zweier Mails, dass eine Antwort noch dauern wird....


    Grüße