Hallo!
Wenn man die Beitragsrückerstattung schon erhalten hat, kann man ja bei der PKV trotzdem noch Rechnungen für bis zu 3 Jahre einreichen.
Was passiert dann mit der bereits erhaltenen BRE. Wird diese dann zurück gefordert?
In meinem Tarif sind Einreichungen von nicht Vorsorgerechnungen BRE-schädlich. Der BRE-Anspruch verfällt dann komplett.