Gaspreislotterie, welches Los soll ich ziehen?

  • Hallo,


    So wie es ausschaut hat die letzte Gesetzesänderung bzgl Grund-/Ersatzversorgung ja dafür gesorgt das ich als Endkunde am Ende der Vertragslaufzeit einer Gaspreislotterie unterworfen bin.


    Respektive: Wird mein jetziger Lieferant mir einen akzaptablen Gaspreis (round about Grundversorgungstarif) anbieten?

    Falls Nein, wird mein Grundversorger "so nett sein", mir die Grundversorgung anzubieten, oder werde ich alternativlos in die Ersatzversorgung fallen?


    Bei Leuten deren Vetragsende zufällig in den Anfang der Heizperiode fällt, kann das ein existentieller Unterschied sein.


    Konkret sehe ich folgende Optionen:

    Grunddaten:

    - Vertragsende: 2.12.2022, akt. Preis (inkl. neuer Umlage ca. 10,32 ct/KWh); - Grundversorger NGW: akt. Grundversorgertarif: 15ct/KWh; Ersatzversorgungspreis: 47ct/KWh)

    Vorjahresverbrauch in den Monaten

    Oktober-November: ca. 3.500KWh

    Dezember-Januar: ca. 8.500KWh.


    Option A:

    Warten, ob/wann sich mein aktueller Lieferant (LIDL-Gas/EON) meldet, und welche Preiserhöhung / Option er mir bietet.

    Vertraglich muss das spätestens am 2.11. passieren.

    Pro: - Vielleicht bietet er mir ja als sein Bestandskunde wirklich einen dem Grundversorgunsgtarif vergleichbaren Preis an?

    - Mein aktuell relativ günstiges Gas zumindest im November "gesichert"

    Contra: - Wenn mir dann im Anfang November NGW und sonst niemand einen dem Grundversorgungstarif entsprechenden Preis anbietet => 4.000.-EUR für die Ersatzversorgunsgmonate Dezember-Februar)

    - Ich persönlich erwarte genau Ende Oktober / Anfang November die größte Gaspreisunsicherheit. Wer weiß was dann alles für Preise aufgerufen werden?


    Option B:

    Jetzt schon kündigen, beim Grundversorger anfragen, und nötigenfalls für die Monate Oktober-Dezember in die Ersatzversorgung fallen.

    (Wegen der gerade erfolgten Preisanpassung anläßlich Gaspreisumlage wäre Kündigung ja fristlos möglich)

    Pro: Zumindest ab Januar dann der Grundversorgungstarif. => 896 EUR für Januar gespart im Vergleich zum Worst-Case-Szenario (Option A versucht, aber kein Angebot).

    Contra: -"freiwillig" Ersatzversorgungstarif für Oktober - Dezember => aktuell also ca. 1.332.-EUR Mehrkosten, für die beiden "freiwillig" vorgezogenen Ersatzversorgungstarifmonate.


    Option C:

    Beim Grundversorger (NGW) jetzt schon nach einem Grundversorgungsvertrag fragen / eingehen, und schauen auf welchen Vertragsbeginn für die Grundversorgung er sich einläßt. Vielleicht ja dann "schon" ab Januar möglich. (weil für ihn ja der Vetrag seit Ende September faktisch planbar war) => 896 EUR für Januar gespart im Vergleich zum Worst-Case-Szenario.

    Pro: Früheren Beginn der Grundversorgung "gesichert".

    Contra: Unwahrscheinliches Szenario, warum sollte der Grundversorger sich darauf einlassen?


    Tja, Welche Option sollte ich wähen in dieser Gaspreislotterie?

  • Hallo RedBarom,


    vor der Frage stehe ich auch.


    Allerdings ist die Abwägung noch etwas komplizierter, als von Ihnen dargestellt. Der Grundversorger darf mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsbeginn auch in laufenden Verträgen den Preis ändern. D.h. Sie wissen erst Mitte November, welchen Preis Sie zum 01.01.2023 bei Ihrem Grundversorger bezahlen dürfen.


    M.E. kann die Preisschraube aber nicht unendlich gedreht werden, ohne dass es gesellschaftliche Verwerfungen gibt. So wie beim Strom bereits angekündigt, wird es irgendeinen Deckel oder sonstige Kompensation auch beim Gas geben müssen. (Die Hoffnung stirbt zuletzt.)


    Insofern tendiere ich dazu, so lange wie möglich am alten günstigen Tarif festzuhalten. Aber man kann das sicher auch anders sehen.


    Gruß Pumphut

  • ...

    Respektive: Wird mein jetziger Lieferant mir einen akzaptablen Gaspreis (round about Grundversorgungstarif) anbieten?

    Falls Nein, wird mein Grundversorger "so nett sein", mir die Grundversorgung anzubieten, oder werde ich alternativlos in die Ersatzversorgung fallen?


    ....

    Die erste Frage kann nur der Lieferant beantworten. Bei der zweiten Frage bist Du nicht auf die Freundlichkeit oder Angebote des Grundversorgers angewiesen. Wenn Du willst, muss Dich der Grundversorger zu den veröffentlichten allgemeinen Preise in die Grundversorgung nehmen. Du musst Dich nur dafür anmelden. Darauf besteht ein notfalls auch einklagbarer Anspruch.


    Beim Loseziehen solltest Du aber beachten, dass der Grundversorgungstarif jederzeit mit einer sechswöchigen Ankündigungsfrist geändert werden kann. Es ist ein offenes Geheimnis, dass es z. B. bei vielen kommunalen Versorgern spätestens zum Jahresende eine Preiserhöhungswelle geben wird, weil dann in vielen Fällen deren Preisvereinbarungen mit Vorlieferanten auslaufen. Da ist vielleicht eine jedenfalls begrenzte Preisgarantie mehr wert als ein zur Zeit günstigerer Grundversorgungstarif.

  • Die erste Frage kann nur der Lieferant beantworten. Bei der zweiten Frage bist Du nicht auf die Freundlichkeit oder Angebote des Grundversorgers angewiesen. Wenn Du willst, muss Dich der Grundversorger zu den veröffentlichten allgemeinen Preise in die Grundversorgung nehmen. Du musst Dich nur dafür anmelden. Darauf besteht ein notfalls auch einklagbarer Anspruch.


    Beim Loseziehen solltest Du aber beachten, dass der Grundversorgungstarif jederzeit mit einer sechswöchigen Ankündigungsfrist geändert werden kann. Es ist ein offenes Geheimnis, dass es z. B. bei vielen kommunalen Versorgern spätestens zum Jahresende eine Preiserhöhungswelle geben wird, weil dann in vielen Fällen deren Preisvereinbarungen mit Vorlieferanten auslaufen. Da ist vielleicht eine jedenfalls begrenzte Preisgarantie mehr wert als ein zur Zeit günstigerer Grundversorgungstarif.

    Hallo R.F.,


    Leider sieht NGW das mit den Anspruch auf Grundversorgung deutlich anders.

    "Die Ersatzversorgung erfolgt auf der Grundlage der Verordnung [...]

    Sie greift bei den folgenden möglichen Szenarien:

    • bei der Insolvenz Ihres bisherigen Lieferanten,
    • bei einer unwirksamen Kündigung bzw. Liefereinstellung durch Ihren bisherigen Lieferanten,
    • durch eine Kündigung des Netznutzungsvertrages bzw. des Bilanzkreisvertrages durch den Netzbetreiber,
    • bei verzögertem Lieferantenwechsel,
    • bei einer ordentlichen Kündigung beim oder durch den Altlieferanten,
    • bei einer außerordentlichen Kündigung beim Altlieferanten nach einer Preiserhöhung.

    Sollten Sie Haushaltskunde sein und in diesem Zeitraum keinen Vertrag mit einem Lieferanten Ihrer Wahl abgeschlossen haben, kommt durch den tatsächlichen Energiebezug bei Ablauf der 3 Monate ein Grundversorgungsvertrag mit der Erenja AG & Co. KG zustande. Hierfür müssen Sie nicht tätig werden."


    NGW Ersatzversorgung Erdgas


    Bei einer ordentlichen Beendigung des Vertrages bin ich also durchaus auf die Freundlichkeit eines Versorger angewiesen um nicht in der Heizperiode wegen Ersatzversorgung ca. 50ct/KWh bezahlen.

    Respektive knapp 1.300.-EUR / Monat.


    Momentan habe ich wirklich das Gefühl die Zeiten werden düsterer (und kälter), und die Regierung läßt mich durch ihre Gesetzänderungen im Kalten sitzen.

  • Die ersten vier aufgelisteten Punkte stimmen, die zwei anderen so nicht. In den letzten beiden genannten Fällen geht nur in die Ersatzversorgung, wer sich nicht um einen neuen Vertrag kümmert. Und ein neuer Vertrag ist eben auch ein Grundversorgungsvertrag, auf den im Prinzip jeder zu jedem Zeitpunkt einen Anspruch hat. Die Einschränkung "im Prinzip" bezieht sich auf die paar Fälle, in denen die Grundversorgung in der Tat verweigert werden darf, als da wären Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsverweigerung, Zählermanipulation oder andere Betrügereien. Also die schon ein paar mal gegebene Empfehlung: Schriftlich und am besten auch mit Zugangsnachweis (Einschreiben mit Rückschein) zum gewünschten Termin ausdrücklich zur Grundversorgung anmelden. Damit kommt ohne weiteres der Grundversorgungsvertrag zustande und zwar unabhängig davon, ob der Grundversorger freundlich ist oder nicht.


    Und vieles von dem, was die Regierung in den letzten Monaten an Gesetzen verbockt hat, ist kritikwürdig. Für dieses Problem ist aber nicht die Regierung verantwortlich. Das Gesetz ist eindeutig und wenn ein Versorger gegen das Gesetz verstößt, wie es wohl manche tun, dann ist es ein Fall für die Gerichte oder die z. B. die Schlichtungsstelle.