Vermeidung von Steuern auf ein Geldgeschenk in Deutschland

  • Hallo. Ich werde 2023 zum ersten Mal nach Deutschland kommen, um an einer deutschen Universität als ausländischer Student zu studieren. Ich komme aus dem Land Georgien. Meine Mutter wird mir bald ein Geldgeschenk machen, indem sie es im Jahr 2022 von ihrem georgischen Bankkonto auf mein georgisches Bankkonto überweist. Irgendwann nach meinem Umzug nach Deutschland im Jahr 2023 möchte ich diese geschenkte Summe von meinem georgischen Bankkonto auf ein neu eröffnetes deutsches Bankkonto überweisen. Meine Mutter und ich waren noch nie dem deutschen Steuerrecht unterworfen. Welche Dokumente muss ich nach der Überweisung des Geldgeschenks von meinem georgischen Bankkonto auf mein deutsches Bankkonto vorlegen, um zu beweisen, dass die Schenkung tatsächlich durchgeführt wurde, bevor ich in Deutschland steuerpflichtig wurde? Müssen wir einen offiziellen, notariell beglaubigten Schenkungsvertrag von einem Notar in unserem Land erhalten? Oder reicht ein normaler Kontoauszug aus?

  • Hallo. Wenn es da nicht um Hunderttausende Euro geht, scheint mir das unproblematisch. Erstens erfolgt die Schenkung vor deinem Umzug, daher hat das deutsche Finanzamt damit gar nichts zu tun. Die Überweisung nach Deutschland kommt dann ja von deinem eigenen Konto. Zweitens, selbst wenn das Finanzamt sich irgendwie dafür interessieren würde, darf deine Mutter dir 400.000 EUR steuerfrei schenken.

  • Ich würde mir auch eher Sorgen darüber machen, was die georgischen Finanzbehörden davon halten.


    Bei der Überweisung von Georgien nach Deutschland muss im Hinterkopf behalten werden, dass der Eingang einer Gutschrift von mehr als 12.500 € aus einem Nicht-EU-Land vom Geldempfänger nach der Außenwirtschaftsverordnung dem Zoll gemeldet werden muss. Es kann sein, dass die dann wissen wollen, woher das Geld stammt und was damit in Deutschland beabsichtigt wird. Wenn alles koscher ist, ist damit dann aber auch alles erledigt.

  • Hallo. Wenn es da nicht um Hunderttausende Euro geht, scheint mir das unproblematisch. Erstens erfolgt die Schenkung vor deinem Umzug, daher hat das deutsche Finanzamt damit gar nichts zu tun. Die Überweisung nach Deutschland kommt dann ja von deinem eigenen Konto. Zweitens, selbst wenn das Finanzamt sich irgendwie dafür interessieren würde, darf deine Mutter dir 400.000 EUR steuerfrei schenken.

    Ich danke Ihnen. Aber falls die Bank oder das Finanzamt nach der Herkunft der Gelder fragt, reicht dann ein normaler Kontoauszug meiner Bank im Heimatland? Daraus geht hervor, dass das Geld zu einem bestimmten Datum von meiner Mutter an mich überwiesen wurde. Oder müssen wir einen notariellen Schenkungsvertrag vorlegen? Diese kosten in unserem Land ein Vermögen. Ich bin mir bewusst, dass dies kein offizielles Expertengutachten oder so etwas ist. Ich möchte nur Ihre persönliche Meinung hören.

  • Ich würde mir auch eher Sorgen darüber machen, was die georgischen Finanzbehörden davon halten.


    Bei der Überweisung von Georgien nach Deutschland muss im Hinterkopf behalten werden, dass der Eingang einer Gutschrift von mehr als 12.500 € aus einem Nicht-EU-Land vom Geldempfänger nach der Außenwirtschaftsverordnung dem Zoll gemeldet werden muss. Es kann sein, dass die dann wissen wollen, woher das Geld stammt und was damit in Deutschland beabsichtigt wird. Wenn alles koscher ist, ist damit dann aber auch alles erledigt.

    Danke! Auch das beunruhigt mich. Glauben Sie, dass in einem solchen Fall ein normaler Kontoauszug meiner Heimatbank ausreicht, aus dem hervorgeht, dass das Geld ursprünglich vom georgischen Bankkonto meiner Mutter auf mein georgisches Bankkonto als Geschenk überwiesen wurde? Oder müssen wir einen offiziellen, notariell beglaubigten Schenkungsvertrag besorgen? Letzterer kostet in unserem Land ein Vermögen.

  • Ich bin da kein Experte. Ich würde schätzen, dass ein Kontoauszug ausreicht, besonders wenn es um „normale“ Beträge geht.


    Die Situation, dass Ausländer in Deutschland studieren und dann natürlich Geld aus dem Ausland zur Deckung des Lebensunterhaltes erhalten, ist ja völlig normal und alltäglich.


    Wenn es um große Summen geht, Du z.B. mit dem Geld eine Immobilie in Deutschland kaufen willst, dann würde ich empfehlen dich von einem Rechtsanwalt in Deutschland beraten zu lassen.

  • Hallo Bogdan2000,

    ich war als deutscher Staatsbürger bei einer US-amerikanischen Uni eingeschrieben. Das dafür benötigte Geld war auf einem deutschen Konto geparkt und wurde, nachdem alle Formalitäten in den USA erledigt waren und alle wichtigen Infos vorlagen, auf ein Konto bei einer US-Bank überwiesen. Die Behörden haben natürlich nachgefragt: ich habe alle betroffenen Kontoauszüge zusammen mit einer Bestätigung der Uni, dass ich dort eingeschrieben bin und aktiv studiere, und Unterlagen wie Mietvertrag, Vertrag über Gas- und Stromlieferung, Internetvertrag usw. in Kopie eingereicht und eine Erklärung der Situation zugefügt. Es kam nie wieder eine Nachfrage.

    Ich denke auch, dass ein Kontoauszug ausreicht und falls der Zoll eventuell Nachfragen hat, kannst Du die ja ganz entspannt und vor allem plausibel beantworten.

    Viel Erfolg beim baldigen Studium wünscht

    Alabama