Kommt die MwSt-Senkung auf Gas bei Mietern an?

  • Hallo zusammen,


    seit ich vor ein paar Wochen die Nebenkostenabrechnung für 2021 erhalten habe, grüble ich darüber nach, ob die ab Oktober 2022 geltenden Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas von 19% auf 7% überhaupt bei mir ankommen wird. (https://www.bundesregierung.de…t-senkung-auf-gas-2078214)


    Hintergrund: Meine Mietwohnung liegt in einem größeren Wohnblock (mehrere Eigentümer), der über eine Gas-Zentralheizung versorgt wird (nur Heizung, kein Warmwasser). Die Brennstoffkosten machten letztes Jahr gut 80% der gesamten Heizkosten aus. Diese werden jeweils zu 50% nach Wohnfläche und nach Verbrauch (Zähler an den Heizkörpern) auf die Wohneinheiten verteilt. (Sinnhaftigkeit bzw. Gerechtigkeit dieser Regelung sei mal dahingestellt.)


    Mein Anteil wird auf der Abrechnung zunächst als Nettobetrag ausgewiesen, dazu kommen dann 19% MwSt. Darunter steht der Absatz, der mich so misstrauisch macht:

    "Der Eigentümer der Liegenschaft hat für die Nutzeinheiten bezüglich der Vermietung und Verpachtung auf die Steuerbefreiung verzichtet. Die Miete unterliegt daher als Hauptleistung dem Steuersatz von 19%. Die Nebenkosten teilen umsatzsteuerlich als Nebenleistung das Schicksal der Hauptleistung (Miete). Aus diesem Grund weisen wir bei Kostenarten mit 0% oder 7% MwSt den vollen MwSt-Satz von 19% bei vorsteuerabzugsberechtigten Mietern aus. Die in der Nebenkostenabrechnung ausgewiesene Mehrwertsteuer ist vom Vermieter oder dem ihn vertretenden Verwalter an das Finanzamt abzuführen."


    Für mich klingt das so, als würde auch bei einer MwSt von 7% auf die Brennstoffkosten "im Einkauf", auf meiner Nebenkostenabrechnung weiterhin der MwSt-Satz von 19% auftauchen.

    Oder habe ich da einen Denkfehler? :/

  • Gegenüber nicht vorsteuerabzugsberechtigten, privaten Wohnungsmietern darf so nicht abgerechnet werden. Genau das schreibt ja auch der Vermieter selbst:

    ... Aus diesem Grund weisen wir bei Kostenarten mit 0% oder 7% MwSt den vollen MwSt-Satz von 19% bei vorsteuerabzugsberechtigten Mietern aus. ...

    Beim nicht vorsteuerabzugsberechtigten Mieter muss in die Abrechnung der Bruttobetrag der Heizkosten (also einschließlich der Umsatzsteuer in der jeweiligen Höhe) eingestellt werden und es ist nicht zulässig auf Miete oder Nebenkosten gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer zu erheben. Entsprechend kommt über den Umweg der Heizkostenabrechnung die Steuersenkung auch 1:1 beim Mieter an. Beim vorsteuerabzugsberechtigten gewerblichen Mieter wird die Steuersenkung auf Gas aber in der Tat nicht ankommen. Allerdings interessiert den die Frage auch nicht, denn für ihn ist die Umsatzsteuer nur ein durchlaufender Posten, der ihn nicht belastet.