Kabelgebühren trotz sat Schüssel

  • Hallo,

    Wenn in einem Mehrfamilienhaus bereits Kabel gelegt ist werden die Gebühren auf die Wohnungen verteilt. Hat jetzt ein Haushalt eine Sat Schüssel und behauptet er schaut nicht über Kabel, will er logischerweise die Gebühren nicht bezahlen.

    Ist es möglich dass man den Kabelanschluss für diese Wohnung deaktiviert oder technisch nicht realisierbar? Weil dann müsste er trotzdem die Gebühren fürs Kabel zahlen. Oder?

  • Technisch ist das durchaus möglich, rein rechtlich macht der Vermieter einen Vertrag mit dem Anbieter und reicht es an den Mieter weiter. Wenn das ganze dann im Mietvertrag steht ist es eindeutig und muss bezahlt werden. Bei größeren Vermietern ist es häufig der Fall, dass der Grundtarif in der Miete bereits enthalten ist und nur zusätzliche Pakete (zB HD)gekauft werden können/müssen. Weiteres Problem ist die Zustimmungspflicht zum anbringen einer Schüssel, aber das ist ein anderes Thema.

  • So ist die aktuelle Rechtslage, wenn nach dem Mietvertrag die Kosten für den Kabelanschluss als Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Allerdings gilt das nur noch bis 30.06.2024. Spätestens ab 01.07.2024 muss jedem Mieter die Möglichkeit eingeräumt werden, selbst zu entscheiden, ob ein Kabelanschluss gewünscht wird. Wer es nicht will, muss dann auch nicht mehr dafür bezahlen. Technisch ist der Verzicht bereits jetzt kein Problem. Bei Sternverteilung wird dann eben der jeweilige Anschluss an der Verteilstelle gekappt. Bei Reihenverteilung kann die Anschlussdose in der jeweilgen Wohnung entfernt oder mit einer verplompten Benutzungssperre versehen werden.