Stromabrechnung für Photovoltaikanlage eines vermieteten Einfamilienhaus erstellen ohne Mietstromverfahren

  • Wer hat bitte Erfahrungen in der Stromabrechnung bei Photovoltaikanlagen. :?::?::?::?:


    Ich selbst habe als Eigentümer eine PV-Anlage 14.6 KWH im selbstgenutzten Einfamilienhaus (Heizsystem Flächenelektroheizungen mit Speicherkernen) mit + 10 KW Stromspeicher sowie Wallbox in Betrieb.


    Ich möchte als Eigentümer des vermieteten Nachbarhauses dort ebenso ein identisches Heizsystem sowie eine 14,6KWH PV-Anlage mit gleicher Geräteperipherie installieren und diese dann mit dem Mieter abrechnen können.


    Da abgeraten wird bei einem Einfamilienhaus ein Mietstromverfahren aus Gründen des Verwaltungsaufwandes und dann auch als verantwortlicher Energieversorger zu gelten, stellt sich mir die Frage, welche Möglichkeiten ich dann noch habe?


    • Verpachtung der PV-Anlage als Privatperson an einen privaten Mieter?
    • Oder ein Zweizählersystem mit dem Grundversorger: Das heißt der Zähler für die Einleitung des Stromüberschusses an mich und einen weiteren Zähler für den zusätzlichen Bedarf an Strom über einem Stromvertrag des Versorgers mit dem Mieter?
    • Welche Möglichkeiten gäbe es noch?
    • Bei meiner genutzten Anlage habe ich die vom Finanzamt angebotene Kleingewerberegelung in Anspruch genommen. Würde bei dieser weiteren Anlage, für das vermietete Einfamilienhaus über die bereits vorhandene Steuernummer abgewickelt, oder würde eine weitere erteilt werden müssen?


    Mir geht es in der Hauptsache darum, den administrativen Verwaltungsaufwand bezüglich des Ertrags, mit dem Energieversorger sowie der Versteuerung so gering wie nur möglich zu halten.



    Wer hat hier Erfahrungen, mir da weiterhelfen zu können:?::?::?::?::?::?:



    Mit bestem Gruß


    HoHeHi

  • Wenn der PV-Strom an den MIeter verkauft wird, bin ich Stromlieferant und habe eine Rechnung mit allen Inhalten zu schreiben.

    Umgehen lässt es sich, wenn der Mieter die PV-Anlage mietet. Dann wird er Anlagenbetreiber, kann den PV-Strom selbst nutzen, erhält aber auch die Einspeisevergütung bei Überschuss. Der PV-Mieter wird daher auch im Markstammdatenregister eingetragen, was dem Netzbetreiber zu melden ist.

    Ohne Verwaltungseinsatz ist es nicht zu machen. Die großen Versorger müssen es ja auch.