GASUMLAGE soll rückwirkend berechnet werden

  • Hi zusammen,

    Ich bin ebenfalls bei der suewag und kann das Schreiben mit dem rückwirkenden übertrag der Umlagen nicht nachvollziehen. Ich bin daher gespannt auf eure Rückmeldungen von der Süwag.


    Ich habe der Suewag nun auch geschrieben. In der aktuellen Lage mag ich nicht allzu kleinkariert sein. Ich hätte wohl auch eine Erhöhung zum 01.10 akzeptiert, auch wenn die Fristen nicht gewahrt gewesen wären . Aber eine dauerhafte einpreisung des Oktobermonats in alle zukünftigen Monate erscheint mir nicht rechtens und übersteigt im Wert deutlich dem "verlorenen Monat"


    Oder ist der übertrag nur begrenzt auf die verbleibenden Monate des Jahres 2022? Laut dem angehängten Schreiben sind es jedoch ab Preise

  • Ich habe heute per Email Rückmeldung von der Süwag bekommen, der rückwirkende Übertrag für den "verpassten" Monat Oktober wird nur für die Monate November und Dezember berechnet und endet zum 01.01.2023. Hier der Wortlaut der Email von Süwag:


    Sehr geehrte Frau xxx,


    gern beantworten wir Ihre offene Frage.


    Der sogenannte „Übertrag“ der jeweiligen Umlage kommt dadurch zustande, dass der Gesetzgeber die Höhe der Umlage erst 6 Wochen vor in Kraft treten veröffentlicht (Mitte August 2022 für ab Oktober 2022) hat. Wir als Energieversorger haben wiederum eine Frist von 6 Wochen für die Kommunikation der Preisanpassung in Richtung unserer Kunden und konnten daher „erst“ Mitte September 2022 die Preisanpassung ab 1. November 2022 mitteilen. Somit entstehen uns ab dem 1. Oktober 2022 staatlich bedingte Kosten, die wir wiederum erst ab 1. November 2022 weitergeben können.


    Um die Umlage, wie vom Gesetzgeber gewünscht, auf jede ab dem 1. Oktober 2022 verbrauchte Kilowattstunde Gas umlegen zu können, haben wir die Kosten für Oktober 2022 auf Basis der prognostizierten Oktober-Mengen auf die Verbräuche im November und Dezember umgerechnet. Da die Mengen im November und Dezember witterungsbedingt wesentlich höher sind als im Oktober, ergibt sich eine geringere Höhe im Übertrag als für die Original-Umlage.


    Sie können sicher sein: Am Ende achten wir darauf, dass wir die Kosten der Umlagen in exakter Höhe weitergeben. Falls durch den Übertrag zu viel eingenommen wird, geben wir das mit der nächsten Umlagenveröffentlichung zurück. Der Oktober-Übertrag endet zum 1. Januar 2023.

  • Die Gasbeschaffungsumlage ist zwar gestrichen, die Süwag will aber trotzdem die Bilanzierungsumlage und die Gasspeicherumlage abrechnen ab 01.11., für Oktober dann rückwirkend.

  • Erst mal ruhig bleiben. Bis jetzt ist nichts gestrichen, sondern nur der "Doppel-Wumms" versprochen worden. Allein schon diese dümmliche Sprache sollte einem zu denken geben und die Erfahrung mit ähnlichen bisherigen Ankündigungen erst recht.


    Die Verordnung, auf der die Gasbeschaffungsumlage beruht, ist in Kraft. Die muss erst einmal aufgehoben werden. Das wird sicher nicht mehr heute passieren und ob es überhaupt so einfach ist, wie Habeck und Doppel-Wumms-Scholz es sich gestern vorgestellt haben, ist auch keineswegs klar. Immerhin wurden durch die Verordnung ja auf der anderen Seite auch Zahlungsansprüche geschaffen und Kosten verursacht, die man wohl kaum einfach so für ungültig erklären kann.


    Dass auch die Aufhebung der Verordnung, so sie denn irgendwann kommen sollte, nicht automatisch Verträge ändert, hat Habeck wohl nicht verstanden. Auf die allgemeinen Preise für die Grundversorgung hat es sowieso keinen direkten Einfluss, weil es da überhaupt keine Abhängigkeit gibt und der nächste Termin für eine Änderung dieser Preise Stand heute der 1. Dezember wäre.


    Ab Morgen soll bekanntlich die Umsatzsteuer auf Gas gesenkt werden. Das wurde vor zwei Monaten unter dem auch nicht sehr intelligent wirkenden Motto "you'll never walk alone" angekündigt. Das dafür nötige Gesetz gibt es aber bis heute noch nicht. Und im Rahmen des "Doppel-Wumms" wurde gestern angekündigt, dass die noch gar nicht existierende Regelung auch noch mal geändert werden soll.


    Damals wurde auch eine "Strompreisbremse" angekündigt. Was das konkret werden soll, weiß bis heute niemand. Es gibt keine konkreten Vorstellungen, keine Entwürfe, schon gar kein Gesetz. Aktueller Stand ist wohl, dass man das Problem nach Brüssel an die EU-Kommission weiter reichen will.


    Die jetzt als Bestandteil des "Doppel-Wumms" angekündigte "Gaspreisbremse" ist auch völlig nebulös. Konkrete Vorstellungen dazu gibt es nicht, aber man hat aus den bisherigen Fehlschlägen "gelernt" und will dafür von vornherein keine Verantwortung mehr übernehmen. Da soll sich eine "Expertenkommision" etwas ausdenken. Ganz nach dem Motto, wenn du nicht mehr weiter weisst, dann gründe einen Arbeitskreis.


    Also, mal abwarten, was die "Expertenkommission" sich in den nächsten Wochen oder Monaten einfallen lässt. Und mal sehen, was das werden soll, ob das dann auch umsetzbar ist, ob und wie das dann von der Berliner Laienspielgruppe auch tatsächlich umgesetzt wird und welche Auswirkungen das überhaupt hat. Vielleicht ist bis dahin ja die Gasversorgung zusammen gebrochen. Das wäre dann in der Tat der "Doppel-Wumms", wer kein Gas mehr bekommt, muss auch außer der monatlichen Grundgebühr nichts mehr bezahlen.

  • Die Gasumlage dürfte sich relativ einfach stoppen lassen, wenn auch nicht sofort. Eine Überprüfung alle 3 Monate ist Teil des Konzepts, entsprechend kann man beim nächsten Termin zum Schluss kommen diese auf Null zu senken. Das würde auch ganz gut zu der Ankündigung passen, dass die Verstaatlichung von Uniper noch 2-3 Monate dauert.

    Gut, das ist nicht das gleiche wie "wir schaffen die Umlage ab" aber es dürfte am Ende die einfachste Lösung sein. Oder es findet sich in der Zwischenzeit ein Richter der im Eilverfahren die ganze Geschichte für rechtswidrig erklärt.

  • Bei der Gasbeschaffungsumlage muss man dazu sagen, dass sie aus Verbrauchersicht auch einen Vorteil hat. Solange es sie gibt, sperrt sie die Anwendbarkeit von § 24 Energiesicherungsgesetz. Und das wäre aus Verbrauchersicht die Großkatastrophe schlechthin: Freies Preisfestsetzungsrecht des Versorgers, ohne Grenzen und vor allem ohne Rücksicht auf bestehende vertragliche Vereinbarungen oder Zusagen. Über diese Vorschrift, die sich das Habeck-Ministerium auch erst im Juni hat einfallen lassen, war man ja offenbar selbst so erschrocken, dass kurze Zeit später der § 26 Energiesicherungsgesetz nachgeschoben wurde, auf dem die Verordnung mit der Gasbeschaffungsumlage beruht, und der bestimmt, dass § 24 nicht angewendet werden darf, solange es eine Umlage nach § 26 gíbt. Wenn die Umlage weg ist, wird dann automatisch wieder die Spielwiese für den § 24 EnSiG eröffnet. Ich glaube aber nicht, dass gestern beim Doppel-Wumms jemand daran gedacht hat.

  • Ich glaube schon länger nicht mehr, dass irgendjemand in den Ministerien noch überblickt welche Folgen die einzelnen Beschlüsse haben. Dafür wird einfach viel zu viel hin und her korrigiert. Das ist genau der gleiche Aktionismus "die Regeln dieser Woche korrigieren den Pfusch von letzter Woche" den man bei Corona auch gesehen hat. Es bleibt nur zu hoffen, dass diese Expertenkomission sich wenigstens die Zeit lässt und nachdenkt bevor sie Vorschläge macht.

  • Sind die ursprünglichen Erhöhungsschreiben eigentlich gültig, wenn jetzt die Gasumlage wegfällt und nur die beiden anderen Umlagen erhoben werden? Der Gesamtbetrag der Erhöhung stimmt ja nicht und die USt. ist auch falsch ausgewiesen. Bei mir stehen nur die Nettopreise, aber ich meine uns Endverbrauchern muss der Bruttopreis mitgeteilt werden.

  • Gültigkeit der Erhöhungsschreiben: Was ich im Internet so lese 60/40 das diese ungültig sind und daher der alte Preis weiterhin gilt.

    Das nur Nettopreise angegeben sind, halte ich eher für unwahrscheinlich.

    Es ist erlaubt die einzelnen Posten mit Nettopreisen anzugeben, wenn am Ende der Gesamt-Bruttopreis angezeigt wird.