Mein Versorger hat mir jetzt die Erhöhung durch die Gasumlagen zum 01.11.22 mitgeteilt, und will den Zeitraum ab 01.10. nachholen.
1)Konkret erhöht es sich um 3,972 ct netto ab 01.11. und nicht um 3,048 ct ab 01.10. Ist eine rückwirkend Erhöhung zulässig?
Vielleicht weiß auch jemand, wie der Versorger auf den Preis von 3,972 ct kommt, wie berechnet man den Nachholfaktor?
2)Desweiteren habe ich festgestellt, daß im Vertrag zwar von einer Preisfixierung bis 31.12.2023 die Rede ist, aber nirgends steht, welche Bestandsteile des Preises fixiert sind. Auf der Hompage steht auch nichts dazu, weil es den Tarif nicht mehr gibt. Habe ich hier eine Chance, dagegen vorzugehen, weil der Versorger die Bestandteile der Preisfixierung nicht im Vertrag genannt hat? Oder hätte ich bei Vertragsabschluss aufpassen müssen und damals eine Auflistung fordern müssen? Gehört es sozusagen zu seinen Pflichten, die Preisfixierung zu erläutern.
Es steht übrigens auch nirgends wo im Vertrag, wie sich der Gaspreis zusammensetzt, es wird nur der Gesamtpreis je Kwh genannt.