GASUMLAGE soll rückwirkend berechnet werden

  • Mein Versorger hat mir jetzt die Erhöhung durch die Gasumlagen zum 01.11.22 mitgeteilt, und will den Zeitraum ab 01.10. nachholen.

    1)Konkret erhöht es sich um 3,972 ct netto ab 01.11. und nicht um 3,048 ct ab 01.10. Ist eine rückwirkend Erhöhung zulässig?

    Vielleicht weiß auch jemand, wie der Versorger auf den Preis von 3,972 ct kommt, wie berechnet man den Nachholfaktor?

    2)Desweiteren habe ich festgestellt, daß im Vertrag zwar von einer Preisfixierung bis 31.12.2023 die Rede ist, aber nirgends steht, welche Bestandsteile des Preises fixiert sind. Auf der Hompage steht auch nichts dazu, weil es den Tarif nicht mehr gibt. Habe ich hier eine Chance, dagegen vorzugehen, weil der Versorger die Bestandteile der Preisfixierung nicht im Vertrag genannt hat? Oder hätte ich bei Vertragsabschluss aufpassen müssen und damals eine Auflistung fordern müssen? Gehört es sozusagen zu seinen Pflichten, die Preisfixierung zu erläutern.

    Es steht übrigens auch nirgends wo im Vertrag, wie sich der Gaspreis zusammensetzt, es wird nur der Gesamtpreis je Kwh genannt.

  • Ich habe heute auch ein Schreiben von meinem Versorger bekommen, auch bei mir wird ab 01.11.22 die Umlage erhoben, und ebenfalls rückwirkend wird der Oktober mit einem Übertrag angerechnet. So soll auch ich nicht 3,048 ct/kWh Umlage zahlen ab 01.10.22 (netto), sondern 3,854 ct/kWh ab 01.11.22 (netto). Auch ich verstehe nicht, wie der Versorger auf diese Werte kommt und ob es überhaupt erlaubt ist? Warum muss ich bis 2024 eine erhöhte Umlage zahlen und nicht die Umlage wie von der Regierung beschlossen? Der Versorger begründet es anscheinend damit, dass der Oktober somit nachberechnet. Für mich ist das ungerecht, ist doch sein Problem, dass er das Schreiben nicht schon Ende August geschickt hat. Was meint ihr? Danke euch.

  • Wenn es bei der mit 2,419 €/kWh bezifferten Gasumlage bleiben solte (ist ja inzwischen fraglich) und die sich nachträglich auch nicht mehr ändert (war ja schon bisher offen) zahlst Du insgesamt 43,542 €/kWh. wenn die dann nur 17 mal erhoben wird, sind es jedes Mal 2,561 €/kWh, jeweils netto.

    Die stecken dann in den 3,854 € drin. wie der Rest zustande kommt - da muss ich passen. Eine Rolle spielt auch die Gasspeicherumlage (0,059 € netto und eine SLP-Bilanzierungsumlage von 0,57 €, die bisher 0,00 € betrug.


    Die Frage ist natürlich, ob Du wegen der Frage 1.10./1.11. mit deinem Versorger in den Clinch gehen willst dürfte wohl davon abhängen, ob du ohnehin den Versorger wechseln willst. Was dabei herauskommen wird - keine Prognose (vulgo: keine Ahnung;))

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Es wäre vor allem sinnvoll, wenn noch ein paar notwendige Informationen gegeben würden. Um welche Versorger geht es überhaupt? Was steht in den AGB über Preisanpassungen? Gibt es individuell vereinbarte/zugesagte Preisgarantien? Wie genau wird die Erhöhung begründet? So wäre das nur stochern im Nebel, weshalb wohl auch niemand auf den Eingangspost geantwortet hat.

    Die Preisbestandteile ergeben sich übrigens aus der letzten Rechnung, aber darauf wird es wohl gar nicht ankommen.

  • Wenn es bei der mit 2,419 €/kWh bezifferten Gasumlage bleiben solte (ist ja inzwischen fraglich) und die sich nachträglich auch nicht mehr ändert (war ja schon bisher offen) zahlst Du insgesamt 43,542 €/kWh. wenn die dann nur 17 mal erhoben wird, sind es jedes Mal 2,561 €/kWh, jeweils netto.

    Die stecken dann in den 3,854 € drin. wie der Rest zustande kommt - da muss ich passen. Eine Rolle spielt auch die Gasspeicherumlage (0,059 € netto und eine SLP-Bilanzierungsumlage von 0,57 €, die bisher 0,00 € betrug.


    Die Frage ist natürlich, ob Du wegen der Frage 1.10./1.11. mit deinem Versorger in den Clinch gehen willst dürfte wohl davon abhängen, ob du ohnehin den Versorger wechseln willst. Was dabei herauskommen wird - keine Prognose (vulgo: keine Ahnung;))

    Ich kann leider deiner Rechnung nicht folgen. Mein Versorger verlangt eine Gasbeschaffungsumlage von 2,419 ct/kWh, aaußerdem eine Gasspeicherumlage von 0,059 ct/kWh und eine Bilanzierungsumlage von 0,570 ct/kWh, macht in Summe 3,048 ct/kWh, alle Preise sind netto. Macht also zusätzlich zum Arbeitspreis 3,048 ct pro verbrauchter kWh. Warum muss ich nun ab 01.11.22 aber eine Umlage von 3,854 ct/kWh zahlen, und das bis 31.03.2024? Wie wird hier der Oktober miteinberechnet? Im Oktober braucht man noch relativ wenig Gas, also zahle ich doch lieber ab 01.10.22 die normalen 3,048 ct/kWh? Nun muss ich 17 Monate die erhöhte Umlage zahlen? Das kann doch nicht erlaubt sein?

  • Siehe Beitrag #4. Wie soll hier jemand einschätzen, ob das erlaubt sein kann, wenn nicht mitgeteilt wird, welche Regeln vereinbart wurden?

  • Es wäre vor allem sinnvoll, wenn noch ein paar notwendige Informationen gegeben würden. Um welche Versorger geht es überhaupt? Was steht in den AGB über Preisanpassungen? Gibt es individuell vereinbarte/zugesagte Preisgarantien? Wie genau wird die Erhöhung begründet? So wäre das nur stochern im Nebel, weshalb wohl auch niemand auf den Eingangspost geantwortet hat.

    Die Preisbestandteile ergeben sich übrigens aus der letzten Rechnung, aber darauf wird es wohl gar nicht ankommen.

    Mein Versorger ist die Süwag, Vertrag läuft bis 31.12.2023, Preisgarantie ebenfalls bis 31.12.2023, Details siehe Anhang.

  • Bei der Frage "17:18" " geht es nicht um das, was Du im Oktober verbrauchst. Die Basis ist eine andere.

    Im Übrigen empfehle ich den nach mir reingekommenen Beitrag von @R.F. Der kennt sich offenbar besser in der Materie aus als wir beide zusammen.:thumbup:

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  • Das ist eine wirklich sehr begrenzte und damit nicht sehr wertvolle Preisgarantie. Eine Erhöhung um 3,048 Ct./kWh netto dürfte danach zulässig sein. Auch die Bilanzierungsumlage wird weiter gegeben werden können, obwohl sie nicht "neu" ist, sondern nur der Betrag neu festgelegt wurde. Andere Versorger wenden da verbraucherfreundlichere Regelungen an, aber das nützt Dir jetzt nichts.


    Der Gesetzgeber schreibt übrigens nicht vor, dass die drei Umlagen weiter gegeben werden müssen, wie die Süwag schreibt. Die Bilanzierungsumlage wird von einer ganzen Reihe Versorger nicht weiter gegeben, weil es deren Vertragsbedingungen nicht zulassen und sie sich vertragstreu verhalten.


    Dass der "versäumte" Oktoberaufschlag nachgeholt und auf die zukünftigen 17 Monate umgelegt werden soll, halte ich für nicht zulässig. Mit einer rückwirkenden Aufholung würde die vorgeschriebene Ankündigungsfrist faktisch unterlaufen. Außerdem kann man den "versäumten" Monat schon deshalb nicht einfach auf die nächsten 18 Monate fortschreiben, weil die aktuelle Höhe der Gasbeschaffungsumlage überhaupt nur drei Monate gilt und danach neu festgelegt wird. Außerdem passt es auch rechnerisch nicht, danach wären es nur 3,227 Ct./kWh netto.


    Wenn es für die Differenz nicht eine andere plausible Begründung gibt, dann wird das wohl der Versuch sein, die sowieso schon dürftige Preisgarantie zu unterlaufen. Was sollte getan weren? Jetzt einer Erhöhung widersprechen, soweit sie 3,048 Ct./kWh netto übersteigt. Außderdem die Zahlweise von Lastschrift auf Überweisung umstellen und dann am Ende der Vertragslaufzeit die fraglichen Beträge aus der Schlussrechnung heraus rechnen.

  • @R.F. Danke für deine Antwort. Ja, die 3,048 ct/kWh sind wohl zulässig. Was ich halt gar nicht verstehe ist der Aufschlag für den Oktober und wie dieser berechnet wurde. Und das dieser Aufschlag dann 17 Monate gezahlt werden muss. Für mich ist das eine in die Umlage versteckte Abzocke. Die Süwag ist ja eigentlich ein großer Laden, im Raum Frankfurt auch Grundversorger. Hab bei denen auch mal eine Anfrage mit der Bitte um Klärung gestartet, aber das kann natürlich dauern. Hoffen wir mal, dass nach der Verstaatlichung von Uniper die Umlage sowieso fällt.

  • Bei EWE darf dazu gesagt werden, dass das eines der elf Unternehmen ist, das Geld aus der Gasbeschaffungsumlage bekommt. Erst haben sie sich beim Einkauf verspekuliert und halten deshalb jetzt zu Lasten aller Gasverbraucher die Hand auf, dann haben sie auch noch die Ankündigungsfrist für die Weitergabe an ihre Kunden verbaselt. Da weiß man genug, um einschätzen zu können, wie gut dort gearbeitet wird. Die Höhe der Umlage ist am 15. August bekannt gegeben worden, da konnte jeder die je nach Vertrag geltende Einmonats- oder Sechswochenfrist zum 01. Oktober einhalten. Insbesondere auch, da bereits vorher klar war, dass die Umlage kommt und lediglich der Betrag am 15. August bekannt gemacht wurde. Man hätte also die Erklärungen in Ruhe vorbereiten und an dem Tag nur die Beiträge einsetzen und die Mitteilungen abschicken müssen. Das haben andere völlig problemlos hinbekommen, übrigens auch der Süwag-Mehrheitsaktionär EON. Und wenn man schon die Fristen versäumt, sollte man sich wenigstens an die eigene Nase fassen und nicht die Kunden über den Tisch ziehen wollen. Das sind solche Gelegenheiten, wo sich auch qualitativ und im Umgang mit Kunden bei den Versorgern die Spreu vom Weizen trennt. Und da genießt Süwag ja eine gewisse Bekanntheit, ebenso wie in der Nachbarschaft Mainova oder Entega. Das sind alles ehemalige Monopolisten, die nie gelernt haben, unter Wettbewerbsbedingungen ordentlich zu arbeiten und korrekt mit Kunden umzugehen. Aber da sind wir schon sehr weit im allgemeinen Geschimpfe.8)

  • @R.F. Da stimme ich dir vollkommend zu! Diese Unternehmen versuchen ihre eigenen Fehler auf den Kunden abzuwälzen. Bisher war ich zufrieden mit der Süwag, ok, hatte auch wenig mit denen zu tun, einmal im Jahr kam die Jahresrechnung, die war bisher ok. Und auch die Preise waren bisher gut, die Hotline war immer erreichbar bei Rückfragen.


    Im Endeffekt warte ich jetzt mal ab, was die Süwag auf meine Fragen bezüglich des Übertragbetrags und der Verteilung der Umlagekosten aus dem Oktober in die Folgemonate antwortet.


    Und ja, wie auch immer die Antwort aussieht, im Endeffekt kann ich in der aktuellen Situation über den immer noch günstigen Tarif von 10,08 ct/kWh inkl. Umlagen froh sein, auch wenn er fehlerhaft ist und falsch berechnet wurde. Auch der Grundpreis ist mit 6,39€/Monat sehr günstig.


    Dagegen jetzt vorzugehen, z.B. mit einem Schlichtungsantrag, ich weiß nicht, u.U. kündigt mir die Süwag den Vertrag, und dann muss man einen sehr viel teureren Tarif abschließen bei einem anderen Anbieter, das wäre auch blöd.


    Mal abwarten...

  • Mein Gasanbieter ist wie folgt vorgegangen:

    Am 15.8. Ankündigung einer Erhöhung per 1.10., dabei die Gasspeicherumlage (hoch) geschätzt.

    Am 13.9. Korrektur der Gasspeicherumlage per 1.10. und Ankündigung der Bilanzierungsumlage ab 1.11. Für Oktober verbleibt diese Umlage beim Gasanbieter.


    Die Höhe der Umlagen ist aber identisch wie in #9:

    Gasspeicherumlage 0,070

    Gasbeschaffungsumlage 2,879

    Bilanzierungsumlage 0,678


    Die Zahlen sind jeweils brutto (z.B. 2,879 = 2,419*1,19).

    Die Änderung des MwSt.-Satzes ist wohl noch nicht final beschlossen.

    Vermutlich ist die Märchensteuer ein Fehler in einigen vorherigen Berechnungen.

  • Auf der Seite meines Versorgers wird der ab 01.11. geltende Erhöhungsbetrag 3,972 ct netto ab 01.11. und nicht um 3,048 ct ab 01.10, mit den Gradttagszahlen begründet. Das erscheint mir recht zweifelhaft und unklar ist mir die Berechnungsmethode auch noch.


    https://www.stadtwerke-osnabru…energie/wissen/gasumlagen


    Die neue Gasumlage wird bereits ab dem 1. Oktober 2022 wirksam. Um die rechtlichen Ankündigungsfristen einzuhalten, geben wir diese jedoch erst zum 1. November 2022 an Sie weiter, wobei wir gleichzeitig die Kosten für den Monat Oktober nachholen. Daher zahlen Sie die Gasumlage für Oktober in den Monaten November und Dezember, weshalb der Umlagenbetrag in diesen Monaten höher ausfällt.

    Für die Berechnung der genauen Umlagenhöhe haben wir sogenannte Heizgradtagszahlen zugrunde gelegt. Diese berücksichtigen, dass im Mittel über die Jahre der Monat Oktober wärmer und somit der Gasverbrauch geringer ist als in den Monaten November und Dezember. Dadurch fällt der vorgenannte Nachholungseffekt für den Monat Oktober geringer aus.

  • Das ist mehr als zweifelhaft. Die Umlagen werden pro kWh erhoben und für die kWh im Januar kostet es genauso viel wie für die kWh im Oktober. Es ist schon bemerkenswert, was die sich mit großem Einsatz ausdenken, nachdem sie wach geworden sind. Dabei wäre es viel leichter gewesen, einfach nur die Ankündigungsfrist einzuhalten. Nach der Logik müssten die ja eigentlich dann auch im Januar weniger nehmen, weil das im Jahresverlauf typischerweise der Monat mit dem höchsten Gasverbrauch ist.

  • Wie sieht es rechtlich mit der Preisgarantie aus, wenn man eine Preiserhöhung, die höher als die Gasumlage ist, nicht anfechtet? Gilt es dann als stillschweigende Annahme eines neuen Vertrages mit neuen Preisen und ohne Preisgarantie?

    Ich habe einen Vertrag mit Preisgarantie bei Eprimo. Mir wurde auch zum 01.11. eine Preiserhöhung angekündigt. Zusätzlich zu Umlage wird auch der Preis für "Beschaffung und Vertrieb" um 0,65ct/kWh erhöht. Und dazu warnt Erpimo vor, dass in den nächsten Wochen mit weiteren Preiserhöhungen zu rechnen ist.

  • Nein, die bloße schweigende Entgegennahme der Mitteilung ist keine Zustimmung. Aber spätestens bei der nächsten Jahresabrechnung solltest Du es rügen und die Bezahlung ablehnen.