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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin selbstständig und gesetzlich familienversichert über meinen Mann bei der AOK Plus,
wir haben 2 Kinder (6 und 4). Meine Firma generiert bedingt durch die Corona-Pandemie und die extrem gestiegenen Kosten zu wenig Umsatz, weshalb ich mir keinen Lohn, Gehalt oder Ähnliches zahlen kann.
Ich habe einen Minijob in einem anderen Unternehmen über 416€.
Meiner Firma musste ich (mit Hilfe meiner letzten Ersparnisse) ein Darlehen geben,
um eine dringend benötige Heizungsanlage kaufen zu können. Da das Darlehen verzinst ist (ist gesetzlich vorgeschrieben, wegen sonst "verdeckte Gewinnermittlung), entstehen daraus Zinsen die auflaufen,
jedoch nicht ausgezahlt werden! Diese wertet die Krankenkasse als „Einnahmen“ und rechnet diese zzgl zu meinem Minijob zusammen = 485€. (Maximal 470,-€ darf man verdienen, sagt die Krankenkasse)
Nun will die Krankenkasse mich aus der Familienversicherung rückwirkend zum 31.1.2022 kündigen.
Ist das rechtlich überhaupt erlaubt? Dürfen Zinsen, die auflaufen und nicht ausgezahlt werden zum Einnahmen zusammen addieren?
Muss man bei einem Minijob auch noch Krankenkasse bezahlen? Wenn ja, wieviel?
Bitte helfen Sie mir. Vielen Dank!
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