Krankenkasse Minijob Selbstständig

  • Hallo.


    Ob die Rechnung der AOK so richtig ist, kann ich abschließend nicht beurteilen.


    Die Krankenkasse wird ihren Bescheid ja wohl vernünftig begründen, eine vorherige Anhörung dann wohl auch. Dort sollten die Rechtsgrundlagen aufgeführt sein.

    Gegen den Bescheid kann man Widerspruch einlegen, im Zweifel auch erst ohne Begründung.

    Für die Begründung sollte die AOK den Bescheid erläutern.

    Dann müsste man weiterschauen, aber im Zweifel ist die Klage vor dem Sozialgericht kostenfrei (falls der Widerspruch ohne Erfolg bleibt).


    Freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse müssen Beiträge auf ihr gesamtes Einkommen (im Zweifel Zinsen plus Minijob) zahlen, damit würde ich vorläufig so rechnen.

  • Wenn die Firma, bei der der Hauptjob besteht, nichts zahlt, kann auch Arbeitslosengeld beantragt werden. Das gibt es auch, wenn das Arbeitsverhältnis formal noch besteht, der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aber faktisch nicht beschäftigt und nicht bezahlt. Der Minijob sollte da unschädlich sein, allenfalls wird das Einkommen daraus auf das Arbeitslosengeld angerechnet, wie dazu die Regeln derzeit genau aussehen, weiß ich nicht. Der Arbeitslosengeldbezug führt dann auch automatisch zur gesetzlichen Krankenversicherung.


    Ob es sinnvoll ist, dass ein Arbeitnehmer seinem auf die Insolvenz zustolpernden Arbeitgeber ein Darlehen gibt, kommentiere ich jetzt mal nicht.

  • Ach, ich habe den Halbsatz "ich bin selbständig ..." eben erst wahrgenommen. Alles weitere hat sich nach Arbeitsverhältnis angehört, allein schon weil von Lohn/Gehalt die Rede war. Damit ist das oben von mir in Beitrag #3 geschriebene natürlich Unsínn. Was das "Darlehen" nach dem rechte Tasche/linke Tasche-Prinzip angeht, erspare ich mir dann allerdings erst recht weitere Kommentare.

  • Können wir Antragspflichtversicherung gem. Paragraph 28a SGB III unterstellen?

    Vllt. meldet sich Speedy9012 noch mit einer Auskunft (ja/nein) noch dazu. Bis dahin sollte man von einem "nein", ersatzweise von einem "weiß ich nicht, was ist das?" ausgehen un käme dann auf das Szenario, welches @R.F. m.E. nicht ganz zu Unrecht mit "rechte Tasche / linke Tasche" beschreibt. Hier vllt. mal als Vierzeiler:

    Privatperson PP (nebenbei Minijobber bei Fremdfirma FF und verh. mit EM) gibt seiner eigenen Firma EF ein Darlehen, das EF an PPzu verzinsen hat. Leider ist EF trotz Darlehen nicht in der Lage, Zinsen zu zahlen - b. a. W. keine Zahlungen vom EF-Konto (linke Tasche) ans PP-Konto (rechte Tasche). Intern zwischen EF und PP trotzdem "alles roger".


    Die AOK rechnet nun die in der linken Tasche der Ehegattin ihres Mitgliedes EM stecken gebliebenen Zinsen den seit jeher in die rechte Tasche wandernden, von FF kommenden Minijob-Bezügen hinzu.


    Dürfen die AOK und die anderen Kassen das so handhaben? M. E. müssen sie es, auch wenn sie und die anderen Kassen jede Menge links/rechts-basierte Kleingewerbeanmeldungen durch bislang familienversicherte Minijobber(innen) im Keim ersticken. 8)

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • In den Besprechungsergebnissen der Spitzenverbände findet man dieses oder jenes, allerdings sehe ich mich jetzt nicht in der Position, da etwas herauszusuchen.


    Daher wäre mein Vorschlag: Bescheid erläutern lassen, Widerspruch einlegen, beraten lassen, ggf. Widerspruch begründen oder zurückziehen.

  • Meine Firma generiert bedingt durch die Corona-Pandemie und die extrem gestiegenen Kosten zu wenig Umsatz, weshalb ich mir keinen Lohn, Gehalt oder Ähnliches zahlen kann.

    Handelt es sich bei der 'Firma' um eine juristische Person?


    Da das Darlehen verzinst ist (ist gesetzlich vorgeschrieben, wegen sonst "verdeckte Gewinnermittlung), entstehen daraus Zinsen die auflaufen,
    jedoch nicht ausgezahlt werden!

    Müssen die 69 Öcken an Zinserträgen nicht irgendwie auch versteuert werden, oder handelt es sich um Netto-Zinserträge?

  • Handelt es sich bei der 'Firma' um eine juristische Person?
    GmbH


    Müssen die 69 Öcken an Zinserträgen nicht irgendwie auch versteuert werden, oder handelt es sich um Netto-Zinserträge?
    Das kann ich Ihnen nicht sagen. Weis bestimmt der Steuerberater.

  • In den Besprechungsergebnissen der Spitzenverbände findet man dieses oder jenes, allerdings sehe ich mich jetzt nicht in der Position, da etwas herauszusuchen.


    Daher wäre mein Vorschlag: Bescheid erläutern lassen, Widerspruch einlegen, beraten lassen, ggf. Widerspruch begründen oder zurückziehen.

    Ok, Vielen Dank.