Entschädigung nach TKG gedeckelt?

  • Hallo,


    mein Internetanschluss bei Vodafone war über einen Monat komplett ausgefallen. Ich hatte Vodafone den Ausfall gemeldet und angekündigt, dass ich Entschädigung nach §58 TKG (https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__58.html) fordern werde. Der Anschluss ist nun wieder verfügbar und meine Forderung summiert sich auf über 400 €. Ich verstehe das Gesetz nämlich so, dass die Entschädigung nicht gedeckelt ist.


    Vodafone scheint das anders zu sehen und bietet mir ca. 1,5 Monatsbeiträge als Entschädigung an. Ist das Gesetz tatsächlich so zu verstehen? Sollte ich mich nun an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur wenden?

  • Gar nicht. Die schreiben:


    Wir können Ihnen anteilig des Monatspreis für die Tage vom 12.07.2022 - 30.08.2022 insgesamt XX,XX Euro gutschreiben.

    Die Summe die Sie uns da nennen können wir Ihne nicht gut schreiben.

  • Gar nicht. Die schreiben:


    Wir können Ihnen anteilig des Monatspreis für die Tage vom 12.07.2022 - 30.08.2022 insgesamt XX,XX Euro gutschreiben.

    Die Summe die Sie uns da nennen können wir Ihne nicht gut schreiben.

    Können hoffentlich. Dürfen und müssen ja. Wollen nein. Vodafone eben.


    Bleib dran, Harry. Wenn es von Euch zweien einer verbockt hat, dann die, nicht Du.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Naja, dass die Schadersatz leisten müssen, ist klar, die Frage ist nur, wie man sie dazu bringt. Für HarryHirsch wäre mein Rat, die Forderung mit Verweis auf das Gesetz zu begründen, die geforderte Summe herzuleiten und dann unter Angabe der Kontoverbindungen eine Zahlungsfrist zu setzen (z.B. ein konkretes Datum in 2 Wochen), und zwar schriftlicht (per FAX mit Sendungsbestätigung oder per Einschreiben/Rückschein). Auf jeden Fall hinzuschreiben, dass man sich gezwungen sieht, beim Ausbleiben der Zahlung in vollständiger Höhe den Rechtsweg zu beschreiten. Es ist allerdings gut möglich, dass die ohne Klage nicht zahlen. Das Schlichtungsverfahren kann man probieren, ich würde mich allerdings nicht auf einen Vergleich einlassen. Mit der Erfahrung von einigen solchen Fällen würde ich mittlerweile nach dem Verstreichen der Frist direkt klagen - wenn die Forderung klar ist wie hier und nur Zahlungsunwilligkeit besteht dann zahlen die direkt und das Verfahren wird noch vor einer Verhandlung beendet.

  • Danke für eure Antworten. Den Betrag habe ich mit Verweis auf das Gesetz hergeleitet und auch eine Frist von zwei Wochen gesetzt. Dann kam die oben zitierte Antwort.


    Mit dem Anwalt habe ich noch nicht gedroht, das wäre dann wohl der nächste Schritt.

  • Danke für eure Antworten. Den Betrag habe ich mit Verweis auf das Gesetz hergeleitet und auch eine Frist von zwei Wochen gesetzt. Dann kam die oben zitierte Antwort.


    Mit dem Anwalt habe ich noch nicht gedroht, das wäre dann wohl der nächste Schritt.

    Ersetze "das wäre dann wohl" durch "das ist dann", denn sie werden vorerst weiter mauern.


    Obwohl die Drohung als solche -. wir spielen hier ja nicht Schach - vermutlich auch noch ausgesessen werden wird. Vllt. verstärkst Du die Drohung noch durch die Behauptung, Du seist rechtschutzversichert bei der XYZ - eine Vertragsnummer musst Du ja nicht dazuschreiben.

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    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Um das Thema abzuschließen, folgendes ist passiert:


    Ich bin zum Anwalt und habe das Thema geschildert. Der Anwalt hat an Vodafone ein entsprechendes Schreiben aufgesetzt und die Zahlung eingefordert. Keine Reaktion von Vodafone.


    Nächster Schritt wäre eine Klage gewesen. Wegen der im Vergleich zur Streitsumme hohen Kosten und des unklaren Ausgangs habe ich davon Abstand genommen. Insbesondere war nicht klar, wie ich den Nachweis führen kann, dass wirklich ein Totalausfall der Leitung vorgelegen hat. Die Daten liegen beim Anbieter natürlich vor, aber der wird sich vor Gericht kaum selbst belasten.


    Also habe ich nach Rücksprache mit meinem Anwalt ohne große Hoffnung den Weg über die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur gewählt. Vodafone hat darauf reagiert, indem sie die Beteiligung an dem Verfahren ablehen. Das ist rechtlich in Ordnung, da das Verfahren freiwillig ist. Sie haben mir aber außerhalb des Verfahrens nun eine Summe von ca. der Hälfte meiner Forderung angeboten - natürlich auf rein freiwilliger Basis und ohne Anerkennung eines Anspruchs meinerseits.


    Übrigens hat Vodafone in dem Zuge auch zum ersten Mal ernsthaft und ausführlich auf meine Darstellung und Argumente reagiert. Vorher wurde immer nur abgewiegelt bzw. gar nicht reagiert.

  • Für den Fall, dass es mal wieder vorkommt:


    Das

    ... Insbesondere war nicht klar, wie ich den Nachweis führen kann, dass wirklich ein Totalausfall der Leitung vorgelegen hat. Die Daten liegen beim Anbieter natürlich vor, aber der wird sich vor Gericht kaum selbst belasten. ...

    ist kein großes Problem. Du kannst nach §§ 424ff. der Zivilprozessordnung (ZPO) beantragen, dass das Gericht der Gegenseite aufgibt, deren Aufzeichnungen über die Verbindungsdaten vorzulegen. Die sind zwar nicht verpflichtet, einer solchen Anordnung nachzukommen, aber in diesem Fall kann (und wird) das Gericht gem. § 427 Satz 2 ZPO deine Angaben als bewiesen ansehen. Das kriegt jeder halbwegs talentierte Anwalt auf die Reihe. Deshalb kann sogar ein Mahnbescheid ausreichen, um die doch noch zur Zahlung zu bringen. Die andere Seite weiß dann, dass es vor Gericht geht und der Mahnbescheid ist quasi das letzte Angebot, mit geringen Kosten doch noch einzulenken.