Hallo,
mein Internetanschluss bei Vodafone war über einen Monat komplett ausgefallen. Ich hatte Vodafone den Ausfall gemeldet und angekündigt, dass ich Entschädigung nach §58 TKG (https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__58.html) fordern werde. Der Anschluss ist nun wieder verfügbar und meine Forderung summiert sich auf über 400 €. Ich verstehe das Gesetz nämlich so, dass die Entschädigung nicht gedeckelt ist.
Vodafone scheint das anders zu sehen und bietet mir ca. 1,5 Monatsbeiträge als Entschädigung an. Ist das Gesetz tatsächlich so zu verstehen? Sollte ich mich nun an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur wenden?