Schenkung an Kinder

  • Hallo liebes Forum,


    Ich plane, jeweils 1/4 eines Hauses auf meine Kinder zu übertragen. Dann wären wir zu viert in Eigentümergemeinschaft.

    Das Haus ist noch mit einem Kredit belastet. Gegenüber der Bank bliebe ich Schuldner, zusätzlich würden die Kinder Mitschuldner,

    Zusammen wären wir Gesamtschuldner.

    Frage: Kann die Bank die Übernahme des Kredits verweigern und auf Ablöse bestehen?


    Danke für Eure Antwort

    hawei

  • Jemand schlaueres wird bestimmt gleich etwas dazu schreiben, aber ich gehe davon aus das ja.
    Der geschlossene Vertrag ist ein anderer und wenn die Bank überhaupt bereit ist den Vertrag zu ändern werden sie das zu ihren Konditionen machen, also vermutlich aktuelle Zinsen und evtl auch sonst teurer da nun mit 4 Vertragspartnern gearbeitet werden muss.
    Überhaupt entstehen dadurch abseits der Finanzierung eine Menge Kosten (Teilungserklärung...) und Schwierigkeiten (ihr müsst gemeinsam entscheiden).


    Vermutlich gibt es gute Gründe das so zu lösen, aber hier gibt es viele schlaue Menschen, wenn Du den Hintergrund hinter diesem Konstrukt schildert, kann Dir vielleicht Anreize für Alternativen liefern.

  • Hallo.


    Abgesehen vom verständlichen Wunsch der Bank mehr Zinsen einzunehmen, ist doch die Frage, ob sich für die Bank etwas an der Risikobewertung ändert. Wenn die Belastung nur gering ist (z. B. weniger als 1/4 des Immobilienwertes) bzw. die Kinder deutlich kreditwürdiger sind, dann wäre der Sachverhalt doch deutlich anders zu bewerten als wenn die Kinder knapp bei Kasse und die Immobilie zu 99,5% finanziert wären.


    Es stellt sich doch auch die Frage, ob der Plan die beste Lösung ist.

  • Willkommen im Forum!


    Da fehlen zu viele Informationen, um halbwegs qualifiziert zu antworten.


    Ich gehe davon aus, dass die Kinder volljährig sind. Sonst müsste noch ein Familiengericht eingeschaltet werden. Korrekt?


    Geht es um 2 Kinder und 2 Eltern oder um 3 Kinder und Dich? Wer ist heute Eigentümer?


    Dann vermute ich, dass es sich um ein Einfamilienhaus handelt. Das wäre dann keine Eigentümergemeinschaft mit Teilungserklärung, sondern ein Objekt mit 4 Eigentümern, je zu einem ideellen Viertel. Korrekt?


    Nächste Frage: Wer wohnt dort? Alle Vier oder nur noch die Eltern? Oder ist das Objekt doch vermietet? Und wer wird in ca. 10 Jahren dort wohnen? Haben die Kinder jetzt oder zukünftig Lebenspartner? Können die mit einziehen? Wieviel Miete soll ein Kind erhalten, das auszieht?


    Was ist der Hintergrund der ganzen Aktion? Erbschaftssteuer? Was ist die Hütte etwa wert?

  • Ja, von meiner Seite auch die Frage, welchen Sinn und Nutzen soll die Aktion haben?


    Auch wenn die Kinder volljährig sind, kostet es jedenfalls eine Menge Geld (Notar, Grundbuchamt, Gemeinde). Im Zweifel wird sich auch die kreditgebende Bank den mit dem Eigentümerwechsel verbundenen Aufwand vergüten lassen.


    Und dann darf man vielleicht auch noch an die möglichen außerplanmäßigen Folgen denken. Was ist, wenn man sich in Zukunft verkracht? Jeder Miteigentümer kann jederzeit die Auflösung der Grundstücksgemeinschaft und die Auseinandersetzung verlangen. Im Zweifel führt das dann zu einer Versteigerung des Hauses. Was ist, wenn sich eines der Kinder finanziell vergaloppiert und der Gläubiger die Zwangsvollstreckung in dessen Hausanteil betreibt?