Berliner Testament - Vorsorge treffen für den Fall nach dem Erbfall ...

  • Meine Frau und ich haben ein Berliner Testament notariell aufsetzen lassen, in dem wir uns gegenseitig als Erben eingesetzt haben. Der Letztüberlebende ist an keine weiteren Weisungen u/o Auflagen gebunden, kann also frei verfügen (so unsere Intention ). Kinder haben wir keine.

    Frage: Ist es möglich und rechtlich zulässig, dass wir, meine Gattin und ich , jeder für sich allein, ein Testment verfasst, dass quasi aufschiebend bedingt den Erbfall des Letztüberlebenden regelt.


    Könnte das textlich so beginnen.... "Testament, für den Fall, dass ich, Name, Vorname,..., der/die Letztüberlebende bin. Wenn ich, xxxxxxxx, im Rahmen unseres gemeinsamen Testaments UR xxx/xxxxxxxxx Notar xxxxx , Letztüberlebende-/r (unumschränkter Alleinerbe/in) bin, verfüge ich nachstehend meine letzten Willen wie folgt............................xxxxx xxxxxxxxxx:/:/:/

  • Ergänzend zu den Anmerkungen von Referat Janders : Wieso fragen Sie nicht einfach den Notar Jens59 ? Zu dessen Aufgaben gehört auch die Beratung. Kostet auch nicht mehr und seine Auskünfte dürften noch einen Tick qualifzierter sein, als die der hochwohlgeborenen Community-Mitglieder. :) Am Ende haftet der Notar auch für die Richtigkeit seiner Aussagen.

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  • Ja, den Notar fragen, welchen Sinn eine testamentarische Regelung haben soll, wenn auch ohne Testament jeder Ehegatte sowieso Alleinerbe des anderen Ehegatten wird. Nach dem Ableben des einen Partners kann der andere dann ohnehin frei auch über das vom verstorbenen Partner Ererbte verfügen. Dafür braucht man so ein "Vorratstestament" nicht, das ohnehin jederzeit einseitig wideruflich oder änderbar ist. Und wenn die Partner sich untereinander nicht über den Weg trauen und sich gegenseitig zu Lebzeiten und über den Tod des einen hinaus binden wollen, wäre ein Erbvertrag wohl die sinnvollste Lösung.

  • Ja, den Notar fragen, welchen Sinn eine testamentarische Regelung haben soll, wenn auch ohne Testament jeder Ehegatte sowieso Alleinerbe des anderen Ehegatten wird.

    Achtung: Nur weil man keine Kinder hat heißt das nicht, dass der Ehepartner ohne Testament automatisch Alleinerbe ist!

    In diesem Fall erben nach gesetzlicher Erbfolge neben dem Ehepartner noch die eigenen Eltern bzw. Geschwister falls Eltern bereits verstorben.

    Möchte man also den Ehepartner zum Alleinerben erklären braucht man auch ohne Kinder ein Testament.

  • Am Ende haftet der Notar auch für die Richtigkeit seiner Aussagen.

    Wirklich? Beweisbar? Durchsetzbar? Ich kenne ein notarielles Testament mir haarsträubenden Fehlern. Es war schlicht ungültig. Der Notar war da schon im Ruhestand ...


    Im o.a. Fall wäre ggf. der Ehepartner sowieso gesetzlicher Alleinerbe gewesen. Der Sinn des "Berliner Testaments" (besser gemeinsamen Testaments) ist also, dass nicht ein Partner hinter dem Rücken des Anderen (zu Lebzeiten beider) seinen Partner enterben kann.


    Prinzipiell sollte so ein Folgetestament kein Problem sein.

    Es kann aber jederzeit verändert werden, wobei wir wieder bei dem o.a. Misstrauen sind. Und nach dem ersten Todesfall ist/soll doch sowieso alles möglich sein.

  • ...

    In diesem Fall erben nach gesetzlicher Erbfolge neben dem Ehepartner noch die eigenen Eltern ...

    Stimmt, je nach Konstellation kann das sein. Wenn ohnehin schon ein Notar beauftragt ist, sollte der bezogen auf den Einzelfall auch umfassend beraten. Wie immer gilt auch zu dieser Frage: Das Forum kann nur Möglichkeiten diskutieren, entschieden werden muss auf der Grundlage der Kenntnis aller Umstände und ggf. professioneller Beratung.

  • Der Glaube an die Korrektheit eines Notars besteht, solange man von der Falschbeurkundung nicht selbst betroffen ist. ich mußte nun eine Anzeige wegen Falschbeurkundung im Amt schreiben.

    Ich hoffe aber es gibt auch noch korrekte Notare.

    Gruß


    Altsachse